eu2018at - European Competition Day - Competition law - thinking outside the box
Brüssel/Wien (bmdw) - „Im globalen Wettbewerb werden wir nicht mit dem niedrigsten Preis punkten können,
es geht um Qualität und ideale Rahmenbedingungen für einen gesunden Wettbewerb“, unterstrich Wirtschaftsministerin
Margarete Schramböck zur Eröffnung der EU-Konferenz "European Competition Day - Competition law
- thinking outside the box". Im Austria Center Vienna wurde diese Konferenz am 24. September 2018 von der
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Margarete Schramböck, der EU-Kommissarin
für Wettbewerb, Margrethe Vestager, und dem Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde, Theodor Thanner,
eröffnet.
Rund 200 Expertinnen und Experten aus allen EU-Mitgliedstaaten, den EU-Institutionen, Universitäten und der
Wirtschaft nehmen am Europäischen Wettbewerbsrechtstag teil. Diese Veranstaltung findet traditionell während
jedes Ratsvorsitzes im vorsitzführenden Land statt und dient dem Gedankenaustausch zu aktuellen Fragen der
Wettbewerbspolitik. Die Panels der Veranstaltung sind international besetzt und bringen ein sehr breites Spektrum
an Herausforderungen in der globalen Lieferkette. Professor Baudenbacher, ehemaliger Präsident des EFTA-Gerichtshofs,
ging dabei auf die ursprünglichen Ziele des Wettbewerbsrechts ein und hinterfragte, ob bei der Vollziehung
diese Ziele tatsächlich immer im Auge behalten werden.
Weitere spannende Fragen behandeln mögliche Widrigkeiten bei der Vollziehung, wo bei der Analyse oft nur kurzzeitige
Effekte, wie etwa Auswirkungen auf Preise, berücksichtigt werden und auf die langfristigen Auswirkungen auf
den Wettbewerb in Europa nicht eingegangen wird. Ein weiteres Thema sind ökonomische Aspekte im Zusammenhang
mit den Forschungen im Bereich der Behavioural Economics.
Wettbewerbshindernis Überregulierung
Um den Wettbewerb aufrecht zu erhalten, ist das regulative Umfeld wichtig. Dabei stellt Überregulierung vor
allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ein besonderes Problem und ein großes Wettbewerbshindernis
dar. Treten KMU aus dem Markt aus, steigt die Konzentrationsrate automatisch. „Das Wettbewerbsrecht ist kein Selbstzweck.
Um langfristigen Wettbewerb sicherzustellen mit einer Vielfalt von Angeboten, ist der regulative Rahmen viel KMU-freundlicher
zu gestalten“, betonte die Wirtschaftsministerin.
Den Wettbewerbsverhältnissen in der globalen Lieferkette ist ein eigenes Panel gewidmet. Distributionskanäle
sehen im digitalen Zeitalter anders aus als noch vor fünfzig Jahren. Abhängigkeiten von Plattformen stellen
eine große wettbewerbspolitische Herausforderung dar, ebenso vertikale Integration, das heißt Beteiligungen
von internationalen Unternehmen in der Zulieferindustrie.
„Fairer Wettbewerb erfordert eine langfristige Sicherung des Wettbewerbs für Unternehmen – damit werden Arbeitsplätze
in Europa sichergestellt und ein gutes Innovationsklima geschaffen. Diese Zielsetzungen des Wettbewerbsrechts des
allgemeinen Wohlstands müssen wieder in den Vordergrund gerückt werden. Alleine auf niedrige Preise zu
achten, ist zu kurzsichtig und wäre ein Bumerang für Arbeitsplätze“, so die Wirtschaftsministerin
abschließend.
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