„Gute öffentliche Verwaltung und BürgerInnennutzen – Die Rolle parlamentarischer
Kontrollinstitutionen“
Wien (volksanwaltschaft) - "Wie können die Kontrollinstitutionen des Parlaments zur Verbesserung
der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger beitragen?" Dieser Frage widmen sich Teilnehmerinnen
und Teilnehmer aus 28 EU-Ländern bei einem EU-Symposium am 25. September. Dieses wird von den beiden Kontrolleinrichtungen
Volksanwaltschaft und Rechnungshof im Rahmen des Österreichischen Ratsvorsitzes ausgerichtet. Parlamentspräsident
Wolfgang Sobotka eröffnete im Parlament die Veranstaltung, die unter dem Titel "Gute öffentliche
Verwaltung und BürgerInnennutzen – Die Rolle parlamentarischer Kontrollinstitutionen" steht.
"Gerade in Zeiten, die von Herausforderungen wie dem sozialen Wandel, Migrationsbewegungen oder rasanten technischen
Entwicklungen geprägt sind, braucht es leistungsfähige Institutionen, auf die sich die Bürgerinnen
und Bürger verlassen können", sagt Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker. "Die Volksanwaltschaft
und der Rechnungshof nehmen als Kontrollinstitutionen der öffentlichen Verwaltung Schlüsselpositionen
ein, um dieses Ziel gemeinsam zu verfolgen".
"Ich halte es für einen Quantensprung, dass die EU im Vertrag von Lissabon ein ,Recht auf gute Verwaltung´
als Grundrecht verankert hat. In Österreich ist die Qualität der Verwaltung in den letzten Jahrzehnten
gestiegen und wir sind auf dem besten Weg vom Obrigkeitsstaat zum Servicestaat zu werden", sagt Volksanwältin
Gertrude Brinek.
Mit den nachhaltigen Entwicklungszielen die Qualität der öffentlichen Leistungserbringung steigern
Die Veranstaltung steht auch im Zeichen der nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen. Das Sustainable
Development Goal (SDG) Nummer 16 steht für Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen. Im Juli 2018 hat
der Rechnungshof seinen Bericht zur "Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen in Österreich"
vorgelegt. Darin kritisierte er, dass Strukturen für eine
systematische, gebietskörperschaftsübergreifende – und damit gesamtstaatliche – Koordination bei der
Umsetzung der Agenda 2030 fehlten. "Der Rechnungshof verpflichtet sich aber nicht nur zur Überprüfung
des nationalen Umsetzungsmechanismus, er sieht die SDGs auch als für alle Prüfungen relevante Querschnittsmaterie.
Gleichzeitig ist der Rechnungshof als starke Institution ein Vorbild für Transparenz und Rechenschaftspflicht",
sagt Kraker.
"Als parlamentarische Kontrolleinrichtungen können der Rechnungshof und die Volksanwaltschaft einen wichtigen
Beitrag zur Erreichung dieser Ziele leisten. Als klassische Ombudsmann-Einrichtung überprüfen wir Missstände
in der Verwaltung auf allen Ebenen und tragen zu deren Beseitigung bei. Wir sprechen Empfehlungen an die Verwaltung
und Anregungen an die Gesetzgeber aus, um die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern",
so Brinek. "Damit leisten wir einen Beitrag zur systematischen Verbesserung der Verwaltung und der Rechtsqualität
insgesamt. Das größte Hemmnis in der Erreichung von Nachhaltigkeitszielen ist der persönliche Egoismus
nach dem ,Florianiprinzip´. Den gilt es zu überwinden."
Am Programm des eintägigen Symposiums stehen Vorträge von Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker
und Volksanwältin Gertrude Brinek zu den nachhaltigen Entwicklungszielen und deren Zusammenhang mit guter
Verwaltung. Zu hören sein werden zudem die Leiter der Obersten Rechnungskontrollbehörden (ORKB) aus Deutschland,
Kay Scheller, und aus der Schweiz, Michel Huissoud. Außerdem sprechen hochrangige Expertinnen und Experten
wie unter anderen Emily O´Reilly (Europäische Bürgerbeauftragte) und Oskar Herics (Österreichisches
Mitglied des Europäischen Rechnungshofes).
Der Nachmittag bietet Workshops mit praktischen Erfahrungsberichten der ORKB Finnlands, Litauens und Polens sowie
aus Volksanwaltschaften aus Estland, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich.
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