Brüssel/Wien (bmi) - Eine neue EU-Waffenrechtsrichtlinie soll die missbräuchliche Verwendung von Feuerwaffen
für kriminelle und terroristische Zwecke bekämpfen. Erleichterungen gibt es für Justizwache, Jäger
und Sportschützen. Österreich setzt die Novelle um, schafft unter anderem Verbesserungen für Sicherheitsbehörden,
Jäger sowie Sportschützen und verbietet bestimmten Drittstaatenangehörigen, wie Asylwerbern, das
Tragen jeglicher Waffen. Das sieht das neue Waffengesetz vor, das am 8. Oktober 2018 in Begutachtung ging und mit
1. Jänner 2019 in Kraft treten soll.
Innenminister Herbert Kickl fasst den Kern der Gesetzesnovelle so zusammen: "Die Waffengesetznovelle, die
die EU-Waffenrichtlinie in österreichisches Recht umsetzt, ist ausgewogen und maßvoll. Es gibt kein
Gold Plating. Die Novelle schafft die richtige Balance zwischen Sicherheitsbedürfnis, Verantwortung und Freiheitsrechten.
Es ist auch gelungen, die durch die Richtlinie nötigen Verschärfungen mit Verbesserungen in der Verwaltung
und einer bisher in manchen Bereichen fehlenden Rechtssicherheit zu verknüpfen."
Asylwerber und Asylberechtigte dürfen keine Stichwaffen haben
Zukünftig umfasst das Waffenverbot für Asylwerber oder Asylberechtigte nicht nur Schusswaffen, sondern
alle Formen von Waffen. "Aufgrund des eklatanten Anstiegs von Verbrechen gegen Leib und Leben durch Stichwaffen
müssen wir als Sicherheitsbehörde reagieren", sagte Innenminister Kickl. Im Jahr 2013 wurde gegen
1.550 Tatverdächtige wegen des Einsatzes von Stichwaffen ermittelt, im Jahr 2015 waren es bereits 3.282 Fälle.
Unter den ausländischen Tätern stehen Afghanen mit 287 Taten an der Spitze dieser Statistik, gefolgt
von Türken (169), Bürgern der Russischen Föderation (111), Rumänen (110) und Serben (109).
Das Mitführen eines Messers wird nach der neuen Richtlinie verwaltungsstrafrechtlich verfolgt. Es droht eine
Geldstrafe, bei Nichteinbringung Haft.
EU-Richtlinie wird umgesetzt
Österreich setzt mit dem neuen Waffengesetz im Wesentlichen eine EU-Richtlinie um. Nach dieser soll die missbräuchliche
Verwendung von Feuerwaffen für kriminelle Zwecke bekämpft werden. So sollen Waffenhändler bei verdächtigen
Transaktionen eine Meldepflicht haben. Etwa wenn die Herkunft des Geldes nicht gewiss ist oder der Käufer
mit großen Bargeldbeträgen Waffen einkaufen will.
Auch müssen nach unionsrechtlichen Vorgaben zum Beispiel Schrotflinten, wenn diese nach 2012 gekauft wurden,
nunmehr eingetragen werden. Und es kommt zu einem Verbot von Magazinen mit großer Kapazität.
Sportschützen bekommen Rechtssicherheit
In Österreich bringt das neue Waffengesetz aber auch Verbesserungen für Sportschützen, Jäger
und Justizwachebeamte. Durch die Definition "Sportschütze" ist erstmals Rechtssicherheit gegeben
und wer Mitglied in einem Sportschützenverein ist, kann den Bedarf für weitere Waffen sukzessive erhöhen.
Bisher konnte ein Sportschütze maximal fünf Schusswaffen erlangen. Nach der Novelle kann er über
eine Periode von 20 Jahren zehn Waffen erwerben. Einem Sportschützen ist es zudem erlaubt, weiterhin Magazine
mit großer Kapazität zu verwenden.
Jägern werden Schalldämpfer erlaubt
Die weit verbreiteten Gehörschäden bei rund 130.000 Jägern und ihren Jagdhunden sollen durch die
Verwendung eines Schalldämpfers an der Quelle der Schusswaffe verhindert werden. Diese Schalldämpfer
durften bisher nur bei Berufsjägern Verwendung finden, ab Beginn des nächsten Jahres aber auch bei jenen,
die die Jagd zu ihrer Passion gemacht haben.
Künftig wird es den Jägern auch erlaubt sein, eine Faustfeuerwaffe bei der tatsächlichen Jagdausübung
mitzuführen. Damit soll der erhöhten Gefahr bei der Nachsuche, vor allem in der Nacht und in schwierigem
oder dicht bewachsenem Gelände begegnet werden.
Waffenpass für Justizwache und Militärpolizei
Vor dem Hintergrund ihrer Tätigkeit in einem besonders gefahrengeneigten Umfeld müssen Justizwachebeamte
und Militärpolizisten nicht mehr im Einzelnen einen Bedarf zum Führen einer Faustfeuerwaffe nachweisen.
Besonders durch die berufliche Nähe zu Personen mit erhöhtem Gewaltpotential befinden sich diese Berufsgruppen
in einer vergleichbaren Situation wie Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes. Auch die Kaliberbegrenzung
für Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes wurde gestrichen.
Notwendige Verschärfung beim psychologischen Test
Eine notwendige Verschärfung gibt es beim psychologischen Test für die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte.
Bisher durfte diese Prüfung beliebig oft wiederholt werden. Neu ist: Neben der Einführung einer Wartefrist
von sechs Monaten für ein erneutes waffenpsychologisches Gutachten, gibt es eine Sperre für den Bewerber
nach dem dritten negativen Antritt.
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