12. Gleichbehandlungsbericht des Bundes mit Vergleich der Entwicklungen von 2015 auf 2017
Wien (pk) - Der Frauenanteil im Bundesdienst ist im Zeitraum von 2015 auf 2017 von 41,7 Prozent auf 42,1
Prozent gestiegen. Das geht aus dem nunmehr 12. Gleichbehandlungs- bericht des Bundes hervor, den die Bundesregierung
vorgelegt hat ( III-193 d.B.). Der Bericht erscheint seit 1996 im 2-Jahres-Rhythmus und hat zum Ziel, über
den Stand der Verwirklichung von Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst sowie über die
Tätigkeit der Gleichbehandlungskommission des Bundes zu informieren.
Aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen im Bundesdienst lag der Frauenanteil im Verwaltungsdienst, bei den Lehrpersonen,
RichterInnen und StaatsanwältInnen sowie im Krankenpflegedienst für den Berichtszeitraum teils deutlich
über 50 Prozent. Bei Berufsgruppen mit niedrigem Frauenanteil wird im Bericht etwa der Anstieg im Exekutivdienst
von 14,8 Prozent auf 16,4 Prozent hervorgehoben. Insgesamt stieg der Frauenanteil im Innenministerium bei 35.293
Beschäftigten (Stand 2017) von 22,3 Prozent im Jahr 2015 auf 23,9 Prozent. Eine augenfällige Steigerung
an weiblichen Beschäftigten - nämlich von 62,7 auf 67,2 Prozent - gab es auch bei den gesamt 431 Beschäftigten
(2017) im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen. Markante prozentuelle Ausnahmen zu einem ausgeglichenen
Frauen- und Männeranteil stellten das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport mit 11,4 Prozent
Frauenanteil am einen Ende und die Volksanwaltschaft mit 71,3 Prozent Frauenanteil am anderen Ende dar.
Steigender Frauenanteil bei Qualifikationsgruppen AkademikerInnen, MaturantInnen und Fachdienst
Betrachtet man die Qualifikationsgruppen, erhöhte sich im Vergleich der Jahre 2015 und 2017 der Frauenanteil
unter den Akademikerinnen und Akademikern von 56,1 Prozent auf 56,6 Prozent, bei Maturantinnen und Maturanten von
43,2 Prozent auf 44 Prozent und beim Fachdienst und Mittleren Dienst von 29,3 Prozent auf 29,9 Prozent. Gesunken
ist er in den Qualifikationsgruppen "Hilfsdienst" und "sonstige Qualifikationen". Der Anstieg
des Frauenanteils unter den Akademikerinnen und Akademikern ist dem Bericht zufolge eng mit dem Anstieg bei den
Lehrpersonen, Richterinnen und Richtern und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten zu sehen. Ein hoher
AkademikerInnen-Anteil sei vor allem bei den Lehrpersonen zu verzeichnen, was einen starken Einfluss auf die Geschlechterzusammensetzung
in dieser Qualifikationsgruppe habe. Demgegenüber seien von der Gruppe Fachdienst und Mittlerer Dienst rund
62 Prozent Beschäftigte des Exekutivdienstes und Militärischen Dienstes umfasst, woraus trotz Steigerungen
ein geringer Frauenanteil in dieser Gruppe resultiere.
Ende 2017 waren 63 Prozent der 914 Verwaltungspraktikantinnen und Verwaltungspraktikanten und rund 6 von 10 Lehrlingen
weiblich, wobei im Vergleich zu 2015 der Frauenanteil bei Ersteren um 3 Prozent, bei Zweiteren um 5 Prozent abnahm.
Trotz Verbesserungen Nachholbedarf bei Führungspositionen
Eine zentrale Frage im Zusammenhang mit Gleichberechtigung in der Arbeitswelt ist der Anteil von Frauen in Führungspositionen,
wird im Bericht eingeräumt. Seit 2015 ist demnach zwar der Anteil von Frauen in Führungspositionen in
allen höchsten Besoldungsgruppen gestiegen und betrug im Jahr 2017 35,3 Prozent. Verglichen mit dem Anteil
der Frauen am Gesamtpersonal von über 42 Prozent bestehe trotz der Verbesserungen in der Vergangenheit hier
aber Aufholbedarf.
Im Hinblick auf Teilbeschäftigung war – bei einem durchschnittlichen Anteil von 29,1 Prozent der unselbständig
Erwerbstätigen in Österreich inklusive öffentlich Bediensteter im Jahr 2017 – im Bundesdienst der
Anteil mit 17,7 Prozent relativ niedrig. Die Teilzeitquote der unselbständig erwerbstätigen Frauen betrug
48,3 Prozent und lag damit um 15,7 Prozentpunkte höher als im Bundesdienst mit 32,6 Prozent, so der Bericht.
Männer sind demnach deutlich weniger teilbeschäftigt (11 Prozent bei den unselbständig Erwerbstätigen
und 6,8 Prozent im Bundesdienst).
93 Verfahren bei der Bundes-Gleichbehandlungskommission
Über die Tätigkeit der Senate der Bundes-Gleichbehandlungskommission gibt der zweite Teil des Gleichbehandlungsberichts
Auskunft. Die zwei Senate der Kommission haben sich in ihrem Zuständigkeitsbereich mit allen Fragen zu befassen,
die die Gleichbehandlung von Frauen und Männern, die Frauenförderung und die Gleichbehandlung ohne Unterschied
der ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung im
Bundesdienst betreffen. Der Senat I befasst sich dabei mit Fällen der Gleichbehandlung von Männern und
Frauen sowie von Mehrfachdiskriminierung, Senat II mit den anderen Fällen von Diskriminierung. Auf Antrag
oder von Amts wegen hat der jeweilige Senat ein Gutachten zu erstatten, ob durch eine gesetzte Maßnahme bzw.
Handlung oder Unterlassung das Gleichbehandlungsgebot und/oder Frauenförderungsgebot verletzt wurde. Diese
Gutachten werden in anonymisierter Form veröffentlicht.
Neben den aus den Ressorts eingebrachten Beschwerden wurden auch Fälle aus Universitäten und ausgegliederten
Unternehmen erfasst, die das Gleichbehandlungsgesetz anzuwenden haben. Im Berichtszeitraum 1. Jänner 2016
bis 31. Dezember 2017 wurden 93 Anträge behandelt, 37 davon wurden von weiblichen Bediensteten bzw. für
weibliche Bedienstete eingebracht. Auf den Senat I entfielen im Berichtszeitraum 44 Fälle, er erstellte 27
Gutachten. Davon bezogen sich unter anderem sieben auf das Innenministerium, je vier auf das Justizministerium
und auf den Universitätsbereich sowie drei auf den Unternehmensbereich Post AG. Der Senat II behandelte 49
Fälle und erstellte 32 Gutachten, wovon allein 20 das Bundesministerium für Inneres betrafen.
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