EU-Staaten einigen sich auf besseren Schutz für Landwirte gegen unlautere Geschäftspraktiken
– Nun folgen Verhandlungen mit dem EU-Parlament
Brüssel/Wien (bmnt) - „Das ist ein enorm wichtiger Schritt für mehr Fairness zwischen Handel und
Landwirtschaft“, freut sich Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger. Am 1. Oktober einigten sich
die EU Mitgliedstaaten, auf eine Verhandlungsposition zum Vorschlag der Kommission, die Beziehungen im Agrar- und
Lebensmittelsektor in der gesamten EU zwischen den kleinen Landwirten einerseits und den Verarbeitern sowie den
großen Handelspartnern andererseits fairer zu gestalten. Der Rat unter dem österreichischen Vorsitz
wird nun Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament beginnen, sobald dieses Ende des Monats dessen Position
festlegt. „Schluss mit verspäteten Zahlungen oder rückwirkenden, einseitigen Vertragsänderungen:
Unseren Bäuerinnen und Bauern werden bald mehr und bessere Instrumente zur Verfügung stehen, um sich
vor einseitigem Missbrauch durch große Abnehmer und Handelspartner schützen zu können.“
„Wir wollen ein gerechtes System für den Agrar- und Lebensmittelsektor, dass die Landwirte für Qualität
belohnt und ihnen einen fairen Lebensstandard garantiert“, sagte Elisabeth Köstinger, Bundesministerin für
Nachhaltigkeit und Tourismus und Ratsvorsitzende. Die Wertschöpfung entlang der Lebensmittelversorgungskette
hat sich in der Vergangenheit oft als ungerecht erwiesen, wobei die Landwirte nur einen geringen Anteil des Preises,
den die Konsumenten im Supermarkt bezahlen, erhielten. Da es sich bei den landwirtschaftlichen Erzeugern größtenteils
um Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe handelt, hat die Tatsache, dass Großunternehmer ihre Verhandlungsstärke
ausgespielt haben und ihnen unlautere Geschäftspraktiken aufgezwungen haben, eine große Rolle bei diesem
Phänomen gespielt.
Unlauteren Geschäftspraktiken einen Riegel vorschieben
Die Position des Rates baut auf dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie auf, um EU-weit ein Mindestmaß
an Schutz gegen unlauteren Geschäftspraktiken zu gewährleisten, wie zum Beispiel verspätete Zahlungen
für verderbliche Nahrungsmittelerzeugnisse, Stornierung von Aufträgen in letzter Minute, einseitige und
rückwirkende Vertragsänderungen, und den Lieferanten zu zwingen für Produktverschwendung seitens
des Käufers zu bezahlen. „Die Europäische Kommission hat mit ihrem Vorstoß, den unlauteren Geschäftspraktiken
einen Riegel vor zu schieben, den Puls der Zeit erkannt. Das nun auch die Mitgliedsstaaten den Vorschlag unterstützen
ist ein großer Schritt in Richtung fairere Preise für unsere Bäuerinnen und Bauern“, so Köstinger.
Auf nationaler Ebene hat Österreich diesbezüglich schon vor längerer Zeit die Initiative ergriffen
und eine Möglichkeit der Beschwerde bei der Bundeswettbewerbsbehörde geschaffen. „Ich bin froh, dass
dieses Thema auch auf europäischer Ebene nicht nur Aufmerksamkeit erfährt, sondern wir sehr rasch ins
Handeln gekommen sind“, so Köstinger.
|