Prozessdigitalisierung im Kataster beschleunigt Verfahren
Wien (bmdw) - „Mit dem Inkrafttreten der neuen Vermessungs- und Vermessungs- gebührenverordnung wird
ein weiterer Schritt zur Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis durch Digitalisierung gesetzt. Die Einreichung
von „Strukturierten Dokumenten“ in Grundstücksverfahren ermöglicht die automatische Datenübernahme
und Datenprüfung, die zuvor manuell erledigt werden musste“, so Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck.
Die neue Vermessungs- und Vermessungsgebührenverordnung ist seit 1. Oktober 2018 in Kraft.
Bisher wurden Anträge und Urkunden – etwa für die Teilung oder Vereinigung von Grundstücken – als
unstrukturiertes PDF eingereicht und in den Vermessungsämtern des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen
(BEV) erfasst und kontrolliert und danach zur eventuellen Verbesserung nochmals an den Einbringenden zurückgestellt.
„Mit der strukturierten Einbringung wird nun ein einheitliches Format für diese Einreichungen etabliert, so
kann ein großer Teil der Daten automatisch verarbeitet werden. Die erste Prüfung erfolgt vollautomatisch,
der Planersteller kann noch vor der endgültigen Einreichung die nötigen Korrekturen vornehmen“, so Wernher
Hoffmann, Leiter des BEV.
„Das bedeutet nicht nur eine enorme Zeitersparnis, sondern auch eine Kostenreduktion. Die Einreichung von strukturierten
Dokumenten ist um 30 Prozent billiger als die bisherige Form. Ein weiterer wichtiger Beitrag zur Prozess - und
Datendigitalisierung“, so Schramböck.
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