Kraus-Winkler: Erster Schritt zur Entlastung unserer Beherbergungsbetriebe
Wien (pwk) - Die vom Fachverband Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) geforderte Gesetzesnovelle
zur Wiederherstellung der Mehrwertsteuer auf Nächtigungen und deren damit verbundenen Nebenleistungen von
13 auf 10 Prozent tritt mit 1. November 2018 in Kraft.
„Auch die Nacht von 31. Oktober auf 1. November unterliegt bereits dem reduzierten Steuersatz“, erinnert Susanne
Kraus-Winkler, Obfrau des Fachverbandes Hotellerie. „Die Reparatur der Mehrwertsteuer war dringend notwendig und
ist ein wichtiger Schritt, um die Wettbewerbsfähigkeit der Beherbergung Österreichs zu erhalten und zu
stärken, was allen unseren 17.000 Beherbergungsbetrieben sowie den heimischen Campingplätzen zugute kommt“,
so Kraus-Winkler.
Für Anzahlungen nach Inkrafttreten der Mehrwertsteuersenkung auf 10 Prozent besteht die Möglichkeit der
Besteuerung sowohl nach aktueller als auch nach künftiger Rechtslage. Ein detailliertes gemeinsames Informationspapier
von Fachverband Hotellerie und der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV) steht auf www.hotelverband.at
zur Verfügung.
„Ein nächster, wichtiger Schritt wäre die Rücknahme der im Zuge der Steuerreform 2015 beschlossenen
Belastungen bei der Grunderwerbssteuer. Denn diese greifen die Substanz unserer Familienbetriebe an und gefährden
Betriebsübergaben. In Folge sperren Betriebe zu und Arbeitsplätze gehen verloren“, appelliert Kraus-Winkler.
Auch eine zügige Umsetzung der für die Branche wichtigen Ankündigungen im Regierungsprogramm, wie
etwa die Neuregelung der AfA und Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel müssten nun rasch angegangen
werden, so die neue Branchensprecherin.
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