Neues Teilhabegesetz als wichtige Basis für dessen Arbeit
Innsbruck (lk) - Im Dezember 2017 wurde im Rahmen einer Novellierung des Gesetzes über den Landesvolksanwalt
im Tiroler Landtag beschlossen, dass anstelle des bisher tätigen Behindertenansprechpartners ein eigener Behindertenanwalt
installiert wird. „Bereits im Jahr 1999 hat der Tiroler Landtag bei der Landesvolksanwaltschaft einen eigenen „Behindertenansprechpartner“
eingerichtet. In seinem ersten Jahr suchten 224 Menschen bei ihm Rat und Unterstützung, im vergangenen Jahr
waren es bereits weit über 800“, informierte Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann am 15. Oktober im
Rahmen einer Pressekonferenz. „Generell weist schon seit Jahren der Sozial- und Behindertenbereich den größten
Anteil an Beratungs- und Beschwerdefällen bei der Landesvolksanwaltschaft auf, umso wichtiger ist es, dass
wir diesen Menschen noch rascher und zielgerichteter helfen können“.
„Die Landesvolksanwaltschaft verfügt bereits seit über 18 Jahren mit Christoph Wötzer über
einen äußerst engagierten Behindertenansprechpartner. Um alle Menschen mit Beeinträchtigung bei
der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben noch stärker unterstützen zu können, hat das Land Tirol
diese Stelle zu einem Behindertenanwalt aufgewertet. Zur Aufgabe des künftigen Behindertenanwaltes Kristof
Widhalm zählt nicht nur die Beratung von Behinderten und deren Angehörigen, sondern auch die Beschwerdeprüfung“,
informiert Landesvolksanwältin Maria Luise Berger. „Als Landesvolksanwältin freut es mich sehr, dass
die Wichtigkeit dieser Stelle erkannt wurde und der Behindertenanwalt in meinem Büro eingerichtet wird“.
Der gebürtige Vorarlberger Kristof Widhalm hat an der Universität Innsbruck Rechtswissenschaften studiert.
Nach dem Gerichtspraktikum war er von 2007 bis 2016 in der Abteilung Bildung des Amtes der Tiroler Landesregierung
tätig, seit März 2016 ist er der Landesvolksanwältin dienstzugeteilt, wobei er seit 2017 fast ausschließlich
im Sozial- und Behindertenbereich eingesetzt ist. Als externer Lehrbeauftragter ist Widhalm außerdem seit
2015 am Institut für LehrerInnenbildung und Schulforschung an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
tätig.
„Mit dem Tiroler Teilhabegesetz, das am 1. Juli in Kraft getreten ist, wurde – wie es der Name schon sagt – die
Teilhabe von Menschen mit Behinderung in den Mittelpunkt gestellt“, betont Soziallandesrätin Gabriele Fischer.
Schon bei den Vorarbeiten zur Novellierung des Gesetzes wurde ein Prozess in Gang gesetzt, der seinesgleichen sucht:
„Ganz bewusst wurden Menschen mit Behinderungen eng in die Entscheidungsfindung und Ausgestaltung des Gesetzes
eingebunden. Dies begann bei der umfangreichen Leistungsbeschreibung und der Festlegung der Qualitätsstandards
in der Behindertenhilfe, wurde beim Forumtheater fortgesetzt und findet auch seinen Niederschlag in der jüngst
eingerichteten NutzerInnen-Vertretung, die sich aus Menschen mit Behinderungen zusammensetzt, die Leistungen der
Tiroler Behindertenhilfe in Anspruch nehmen“, berichtet LRin Fischer. Die VertreterInnen wurden direkt von den
LeistungsbezieherInnen gewählt und haben als selbst Betroffene ein gewichtiges Wort bei Entscheidungen der
Landesverwaltung, die sie direkt betreffen, mitzureden. Auch das persönliche Budget, die Peer-Beratung und
der Ausbau der mobilen Unterstützungsleistungen zielen auf eine umfassende Selbstbestimmung von Menschen mit
Behinderungen ab.
Landesvolksanwaltschaft Tirol
Die Landesvolksanwaltschaft wurde im Jahr 1989 vom Tiroler Landtag als Beratungs- und Beschwerdestelle eingerichtet,
die ergänzend zum bestehenden Rechtschutzsystem möglichst einfach und unbürokratisch den BürgerInnen
beistehen soll. Als Organ des Tiroler Landtages ist die Landesvolksanwältin von der Landesregierung unabhängig
und weisungsfrei. Konkret kontrolliert die LVA die Verwaltungstätigkeit der Gemeinden, der Bezirkshauptmannschaften,
des Stadtmagistrates Innsbruck und des Amtes der Tiroler Landesregierung. Erster Landesvolksanwalt war Helmuth
Tschiderer, ihm folgte 1999 Johannes Pezzei, sowie im Jahr 2004 Josef Hauser. Die seit 1. April 2016 im Amt befindliche
Landesvolksanwältin Maria-Luise Berger wurde im Dezember 2015 vom Tiroler Landtag auf die Dauer von sechs
Jahren gewählt.
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