Steinleitner: Registrierungspflicht mit Autorisierung als erster Schritt für Fairness
und Transparenz im Markt
Brüssel/Wien (pwk) - Mitte dieser Woche fand in Brüssel die High Level Konferenz „Single Market
Forum” der Europäischen Kommission zum Thema kollaborative Wirtschaft statt. Chancen und Herausforderungen
wurden ebenso diskutiert wie Vorschläge für mögliche Handlungsfelder auf EU-Kommissionsebene. Im
Fokus stand dabei auch die touristische Wohnraumvermietung. „Aufgrund der digitalen Revolution der vergangenen
Jahre hat die touristische Wohnraumvermietung über diverse Plattformen einen radikalen Wandel erfahren. Aus
Beherbergungsplattformen entstanden Weltkonzerne wie Airbnb, die mittlerweile nicht nur in allen Städten,
sondern auch in ländlichen Regionen boomen“, betonte Andrea Steinleitner, stellvertretende Obfrau des Fachverbandes
Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die an der Konferenz teilnahm.
„Während in der Hotellerie viele Auflagen und Richtlinien bestehen, ist der Bereich der touristischen Wohnraumvermietung/‘short-term-rental‘
weitgehend unreguliert. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen für sämtliche Beherbergungsbetriebe zu erreichen,
fordert der Fachverband Hotellerie als ersten Schritt eine verpflichtende Registrierung mit vorgelagerter Autorisierung
für die Geschäftstätigkeit“, so Steinleitner weiter.
Während touristische Wohnraumvermietung ursprünglich zur privaten Vermietung der vier Wände während
urlaubsbedingter Abwesenheit gedacht war, stehen heute schon lange nicht mehr nur reine Raumvermieter dahinter.
In vielen Fällen gibt es wesentlich größere Strukturen, bei denen es sich rechtlich gesehen um
gewerbliche Anbieter handeln müsste. Alleine in Wien sind auf Airbnb derzeit über 9.000 Angebote gelistet.
Bei 74% dieser Angebote handelt es sich um gesamte Unterkünfte (Wohnungen, Häuser) und nicht nur um Vermietung
einzelner bzw. geteilter Zimmer. Darüber hinaus vermieten 48% der Airbnb-Anbieter in Wien mehr als eine Unterkunft.
Um über diesen neuen Markt gewisse Kontrolle zu bekommen, ist eine bundesweit verpflichtende digitale Registrierung
der Geschäftstätigkeit dringend notwendig. „Ohne eine entsprechende Registrierungsnummer darf es nicht
mehr möglich sein, Wohnraum auf Plattformen wie Airbnb anzubieten. Durch das Beispiel Portugal wissen wir,
dass eine solche Registrierung nur Sinn macht, wenn zuvor eine Autorisierung stattfindet. Denn nur so wird eine
Kontrolle über die korrekte Abführung von Steuern und Abgaben möglich“, zeigt sich Steinleitner
überzeugt. Darüber hinaus gehe es auch um Obergrenzen bei touristischer Wohnraumvermietung, der Einhaltung
von sicherheitsrelevanten Auflagen zum Schutz der Gäste und um die Meldepflicht nach dem Meldegesetz. „Nur
dann kann von einem gleichen rechtlichen Rahmen für gleiche Tätigkeiten gesprochen werden“, betonte Steinleitner
abschließend.
Fachverband Hotellerie
Der Fachverband Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich vertritt 17.000 Beherbergungsbetriebe mit 1,06
Millionen Betten. Mit über 41 Millionen Ankünften und knapp 141 Millionen Nächtigungen leistet die
heimische Hotellerie einen wesentlichen Beitrag zur direkten und indirekten Wertschöpfung der Tourismus- und
Freizeitwirtschaft.
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