Justizminister einigen sich auf neue europäische Regeln für Insolvenzen
Brüssel (ec) - Die Justizminister der EU haben am 11. Oktober eine politische Einigung auf effizientere
Insolvenzverfahren in der gesamten EU erzielt. Dank dieser Richtlinie können Unternehmen, die sich in finanziellen
Schwierigkeiten befinden, frühzeitig umstrukturiert werden, so dass Insolvenzen und Entlassungen so weit wie
möglich vermieden werden. „Dieser Vorschlag bedeutet für unsere Unternehmen, die dort beschäftigten
Personen, die Investoren und die Gesellschaft insgesamt einen echten Fortschritt. Redliche Unternehmer sollten
eine zweite Chance bekommen, statt dafür bestraft zu werden, dass ihr erster Versuch nicht funktioniert hat“,
sagte EU-Justizkommissarin Vera Jourová zur Einigung der Minister. Damit ist der Weg frei für die Triologverhandlungen
mit dem Europäischen Parlament, das seine Verhandlungsposition bereits im September festgelegt hatte.
Die von der Kommission vorgeschlagene Richtlinie konzentriert sich auf drei Schlüsselelemente: Gemeinsame
Standards für präventive Restrukturierungsmaßnahmen, Regeln für die Gewährung einer zweiten
Chance für Unternehmer und gezielte Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Insolvenz-, Restrukturierungs-
und Entschuldungsverfahren in allen Mitgliedstaaten.
Diese Initiative ist Teil des Aktionsplans zur Schaffung einer Kapitalmarktunion und der Binnenmarktstrategie.
Sie trägt zur Beseitigung großer Hindernisse für die Entwicklung der Kapitalmärkte in der
EU bei, indem Rechtssicherheit für ausländische Investoren und EU-weit tätige Unternehmen geschaffen
wird. Die neuen Regeln werden dazu beitragen, Investoren anzuziehen, Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten
sowie wirtschaftliche Schocks für die Volkswirtschaften aufzufangen. Zurzeit werden noch zu viele wirtschaftlich
bestandsfähige Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten abgewickelt anstatt frühzeitig umstrukturiert
zu werden, und zu wenige Unternehmer erhalten eine zweite Chance.
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