Die Regenbogenhauptstadt Wien gratuliert den beiden Ehepartnerinnen
Wien (rk) - „Soeben erfolgte auf einem Wiener Standesamt die erste gleichgeschlechtliche Eheschließung
in der Geschichte Österreichs. An diesem Tag der Freude gratuliere ich den beiden Frauen und wünsche
ihnen und ihrem gemeinsamen Sohn von Herzen alles Gute!“, freut sich der für Antidiskriminierung zuständige
Wiener Stadtrat Jürgen Czernohorszky am 12. Oktober. Die Regenbogenhauptstadt Wien spielt damit einmal
mehr eine historische Rolle in der LGBTIQ-(Lesben-, Schwulen-, Transgender-, Intersex-, Queeren) Menschenrechtsbewegung,
so Czernohorszky.
Dank des Verfassungsgerichtshofes ist Österreich nun das erste Land Europas, das die Ehegleichheit unter den
Schutz der Verfassung stellt. Damit ist es einmal mehr nicht die Politik, sondern die Rechtsprechung, die gleichgeschlechtlichen
Paaren den Zugang zu ihren Menschenrechten sicherstellt. „Dass die FPÖ und ÖVP bis gestern Abend noch
versucht haben, das VfGH-Urteil auszuhebeln, ist bittere Realität. Dass sie darin erbärmlich gescheitert
sind, ist ein Triumph für gleichgeschlechtliche Paare, für die Menschenrechte und damit auch für
Österreich!“, so Czernohorszky.
Wolfgang Wilhelm, Leiter der Wiener Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche und transgender Lebensweisen,
war bei der heutigen Eheschließung anwesend und ergänzt: „Neben meinen aufrichtigen Glückwünschen
an das Paar und ihren Sohn möchte ich als Zeuge dieses historischen Moments betonen, wieviel Liebe, Vertrauen
und Gemeinsamkeit ich heute im Trauungssaal sehen und spüren durfte - und genau dafür gibt es doch die
Ehe, oder? Und allen Kritikern kann ich versichern: Gerade eben ist das Abendland nicht untergegangen, sondern
einen deutlichen Schritt offener, gerechter und besser geworden!“.
Bereits 2011 hatte der Wiener Landtag in einem Resolutionsantrag die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche
Paare gefordert. Die ÖVP hatte dies auf Bundesebene immer verhindert und jede Diskussion blockiert und war
sich mit der FPÖ in dieser Frage stets einig. Die beiden nun verheirateten Frauen riefen als Familie gemeinsam
mit vier weiteren gleichgeschlechtlichen Familien und vertreten durch den Wiener Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner
den Verfassungsgerichtshof an. Dieser öffnete mit Wirkung vom 1. Jänner 2019 sowohl die Zivilehe für
gleichgeschlechtliche Paare als auch die Eingetragene Partnerschaft für verschiedengeschlechtliche Paare (VfGH
04.12.2017, G 258/2017).
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