Am 16. September 2015 wurden in Österreich Grenzkontrollen eingeführt. Die bis 11.
November 2018 befristeten Kontrollen sollen um ein weiteres halbes Jahr bis Mai 2019 verlängert werden.
Brüssel/Wien (bmi) - "Weil die Zahlen von Aufgriffen illegal eingereister bzw. aufhältiger
Personen sowie von Asylansuchen im Bundesgebiet noch immer zu hoch sind, ist die österreichische Bundesregierung
zu dem Schluss gekommen, die bis 11. November 2018 befristeten Binnengrenzkontrollen zu Slowenien und Ungarn um
ein weiteres halbes Jahr bis Mai 2019 zu verlängern", sagt Innenminister Herbert Kickl. "Während
der EU-Ratspräsidentschaft behalten wir uns vor, Kontrollen auch an weiteren Grenzen durchzuführen."
Aufgrund des anhaltenden Flüchtlingsstroms haben in Österreich am 16. September 2015, 7 Uhr, temporäre
Grenzkontrollen begonnen.
Schengener Abkommen
Das Schengener Abkommen erlaubt in Notfällen, systematische Kontrollen "für die vorhersehbare Dauer
der schwerwiegenden Bedrohung" – und, falls diese plötzlich kommt, auch ohne vorherige Information der
EU-Kommission. Die 26 Schengenländer, darunter 22 EU-Länder, sowie die Nicht-EU-Staaten Schweiz, Norwegen,
Island und Liechtenstein dürfen für 30 Tage ihre Binnengrenzen schließen, sofern die EU-Kommission
rechtzeitig informiert wird. Diese 30-Tage-Erlaubnis kann mehrmals auf bis zu sechs Monate verlängert werden.
2013 beschlossen die Staaten des Schengenraums, die Grenzen für bis zu zwei Jahre kontrollieren zu können,
wenn sie die massenhafte Ankunft von Flüchtlingen befürchten.
Reisedokument mitführen
Bei jedem Grenzübertritt wird ein Reisedokument benötigt, unabhängig von temporär durchgeführten
Grenzkontrollen. Dies gilt auch bei Reisen in Schengen-Staaten und bei kurzen Fahrten ins Ausland. Als Reisedokument
gilt der Reisepass oder bei Reisen innerhalb der EU ein gültiger Personalausweis. Der Führerschein ist
kein Reisedokument. Der Reisepass dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität.
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