Verbessertes Halbjahresergebnis
 für österreichische Banken

 

erstellt am
11. 10. 18
13:00 MEZ

Konsolidierte Ertragslage der in Österreich meldepflichtigen Banken
Wien (oenb) - Im 1. Halbjahr 2018 erzielten die österreichischen Banken mit rund 3,6 Mrd EUR ein konsolidiertes Periodenergebnis, das um 234 Mio EUR über dem Vergleichszeitraum des Vorjahres lag. Für die positive Entwicklung sorgten vor allem der deutlich ergebnisverbessernde Saldo aus Wertberichtigungen, Wertminderungen/Wertaufholungen sowie Rückstellungen für das Kreditrisiko und das positive Zinsergebnis.

Die konsolidierten Betriebserträge der österreichischen Banken lagen im 1. Halbjahr 2018 geringfügig (+9 Mio EUR) über dem Vorjahreswert. Während es beim Zinsergebnis (+225 Mio EUR) und dem Provisionsergebnis (+108 Mio EUR), den beiden wichtigsten Ertragskomponenten der österreichischen Bankkonzerne und Einzelinstitute, einen Anstieg gab, wirkten sich Rückgänge beim Handelserfolg[1] (-133 Mio EUR) sowie dem sonstigen betrieblichen Ergebnis (-150 Mio EUR) negativ aus.

Das konsolidierte Betriebsergebnis wies einen Rückgang um 64 Mio EUR aus. Dies ist auf höhere Verwaltungsaufwendungen (+87 Mio EUR) zurückzuführen. Im Gegensatz dazu reduzierten sich die Abschreibungen von Vermögenswerten[2] um 15 Mio EUR.

Insgesamt konnte das konsolidierte Periodenergebnis nach Steuern und Minderheitenanteilen um 234 Mio EUR verbessert werden.

Hauptverantwortlich dafür zeigte sich der ergebnisverbessernde Saldo aus Wertberichtigungen, Wertminderungen/Wertaufholungen und Rückstellungen (-385 Mio EUR). Zudem hatten die sonstigen Rückstellungen (-130 Mio EUR) einen positiven Einfluss auf die Entwicklung des Periodenergebnisses. Ergebnisverschlechternd wirkten sich hingegen der sonstige Saldo(- 116 Mio EUR) sowie die Ertragssteuern (+75 Mio EUR) aus.

Es ist zu beachten, dass die Daten für das 1. Halbjahr 2018 auf den Bilanzierungsvorschriften gemäß IFRS 9 beruhen, während die Vergleichswerte für 2017 noch unter IAS 39 erstellt wurden. Diese Regelwerke unterscheiden sich hauptsächlich in den Vorgaben zur Ermittlung der Wertminderungen.

 

 

 

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