Große Verantwortung für Journalisten beim Schutz von Kindern und Jugendlichen in
der Berichterstattung
Wien (bka) - „Kinderrechte haben in Österreich einen hohen Stellenwert. Dennoch muss man immer wieder
darauf aufmerksam machen, dass Kinder Rechte haben und es muss auch über die Rechte des Kindes berichtet werden“,
betonte Bundesministerin Juliane Bogner-Strauß am 8. Oktober anlässlich der Verleihung des „Plan Medienpreises
für Kinderrechte“.
Der Journalistenpreis wird von der gemeinnützigen Privatstiftung „Hilfe mit Plan Österreich“ in Zusammenarbeit
mit dem Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) für Beiträge vergeben, die beispielhaft auf
die Rechte von Mädchen und Buben aufmerksam machen und ist mit 3.000 Euro dotiert. Die Privatstiftung fördert
Projekte der Kinderhilfsorganisation „Plan International“.
Der 1. Platz geht an Yvonne Widler mit dem Beitrag „Das Jugendamt und seine Kinder“ (Kurier). Auf Platz 2 folgen
Barbara Hardinghaus und Maik Großekathöfer mit „Kalt bis ins Herz“ (Der Spiegel). Der 3. Platz wird
an Patricia Prascsaics für „Wir Kinder haben Rechte“ (Pausenzeitung Styria Media Group AG) vergeben.
„Mein ganz besonderer Dank gilt allen bisherigen und zukünftigen Preisträgerinnen und Preisträgern
und allen Journalistinnen und Journalisten, die sich mit Kinderrechten auseinandersetzen und darüber berichten“,
so Bundesministerin Bogner-Strauß. Ihr ist es auch wichtig zu betonen, dass Journalistinnen und Journalisten
und Medien im Allgemeinen große Verantwortung haben, wenn es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen in
der Berichterstattung geht. „Es muss allen bewusst sein, dass die Verbreitung von Informationen und Materialien
immer auch Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche hat“, so Bogner-Strauß.
Österreich hat im Jahr 1989 als erst vierter Staat weltweit das Prinzip der „gewaltfreien Erziehung“ mit dem
Ziel der Durchsetzung der gewaltfreien Erziehung gesetzlich verankert. Am 6. August 1992 ratifizierte Österreich
das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes („Kinderrechtekonvention“). Seit dem Jahr 2011 sind die
Rechte von Kindern in der Bundesverfassung verankert, wodurch auch die UN-Kinderrechte Abbildung in der Bundesverfassung
und im täglichen Leben finden.
„Ich bin tief davon überzeugt, dass die heutigen Preisträgerinnen und Preisträger einen wesentlichen
Beitrag zu einer kinderfreundlichen und kindergerechten Gesellschaft leisten und mit ihren Beiträgen vor allem
auch einen sozialen und seelischen Nutzen für unsere Kinder stiften“, so die Bundesministerin.
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