Wien (bmi) - Am 8. Oktober endete um 20.00 Uhr der Eintragungszeitraum für das Frauenvolksbegehren sowie
für die Volksbegehren "Don’t smoke" und "ORF ohne Zwangsgebühren". Gemäß
§ 13 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 2018 gibt das Bundesministerium für Inneres folgende vorläufige
Ergebnisse bekannt:
Zahl der stimmberechtigt gewesenen Personen bei allen erwähnten Volksbegehren: 6.378.210
Frauenvolksbegehren
Zahl der Unterstützungserklärungen: 247.619, Zahl der Eintragungen: 234.287, Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen
+ Eintragungen): 481.906
Volksbegehren "Don’t smoke"
Zahl der Unterstützungserklärungen: 591.276, Zahl der Eintragungen: 290.293, Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen
+ Eintragungen): 881.569
Volksbegehren "ORF ohne Zwangsgebühren"
Zahl der Unterstützungserklärungen: 69.100, Zahl der Eintragungen: 251.139, Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen
+ Eintragungen): 320.239
Damit ein Volksbegehren im Nationalrat in Behandlung genommen werden muss, ist eine Anzahl von mehr als 100.000
Unterschriften erforderlich. Es ist augenscheinlich, dass die Ergebnisse aller drei Volksbegehren diesen Schwellwert
überschritten haben.
Die Bundeswahlbehörde wird die endgültigen Ergebnisse für die drei genannten Volksbegehren nach
Vornahme allfälliger Berichtigungen in ihrer Sitzung am 24. Oktober 2018 bekannt geben.
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