Ein neuer Standard an Fairness für Unternehmen wurde vorgestellt.
Wien (bmnt) - Österreich geht im europaweiten Kampf gegen unlautere Geschäftspraktiken mit gutem
Beispiel voran: Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus hat am 22. Oktober gemeinsam mit
der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), einen Fairnesskatalog für Unternehmen vorgestellt. “Unter österreichischem
EU-Ratsvorsitz arbeiten wir intensiv an einer europaweiten Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken.
Der heute vorgestellte Fairnesskatalog ist ein großer Erfolg – damit sind wir Vorreiter in Europa und optimal
auf die Umsetzung der geplanten EU-Richtlinie vorbereitet“, betont Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger.
Für einen starken, stabilen Agrarsektor ist es wichtig, dass Wettbewerbsverzerrungen verhindert und bäuerliche
Familienbetriebe nicht von deutlich größeren Unternehmen ausgenutzt werden. Darum haben das Bundesministerium
für Nachhaltigkeit und Tourismus und die Bundeswettbewerbsbehörde gemeinsam mit Akteuren aus allen wirtschaftlichen
Bereichen einen Fairnesskatalog für Unternehmen erstellt „Der Lebensmittelhandel war in der Erstellung des
Fairnesskataloges ebenso eingebunden und konnte gemeinsam mit uns und der Bundeswettbewerbsbehörde einen beachtlichen
Katalog zustande bringen. Die konstruktive Zusammenarbeit hat gezeigt, dass sehr viel möglich ist, wenn man
an einem Strang zieht“, so Elisabeth Köstinger Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus.
Fairnesskatalog für Unternehmen gegen unfaire Geschäftspraktiken
Unter unfairem Handeln werden zum Beispiel Behinderungspraktiken wie Geschäftsverweigerung oder Diskriminierung
verstanden, oder auch Ausbeutungspraktiken wie die Forderung von unangemessen niedrigen Einkaufspreisen oder die
Ausnützung einer Monopolstellung. Der Fairnesskatalog soll es Unternehmen ermöglichen, unfaires Handeln
zu erkennen und angemessene Compliance Maßnahmen in die Unternehmenskultur zu integrieren. Zudem werden die
rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert und bestehende Verbote erklärt. „Ich freue mich, den Unternehmerinnen
und Unternehmern mit dem Fairnesskatalog der BWB, ein nützliches Instrument in die Hand zu geben, um mögliche
Missstände zu beseitigen bzw. diese zukünftig erst gar nicht entstehen zu lassen“, so der Generaldirektor
der BWB Dr. Theodor Thanner.
Unlauteren Geschäftspraktiken in der EU
Die Position des Rates baut auf dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie auf, um EU-weit ein Mindestmaß
an Schutz gegen unlauteren Geschäftspraktiken zu gewährleisten, wie zum Beispiel Stornierung von Aufträgen
in letzter Minute, einseitige und rückwirkende Vertragsänderungen, und den Lieferanten zu zwingen für
Produktverschwendung seitens des Käufers zu bezahlen. „Die Europäische Kommission hat mit ihrem Vorstoß,
den unlauteren Geschäftspraktiken einen Riegel vor zu schieben, den Puls der Zeit erkannt. Ich bin froh, dass
dieses Thema auch auf europäischer Ebene nicht nur Aufmerksamkeit erfährt, sondern wir sehr rasch ins
Handeln gekommen sind“, so Bundesministerin Elisabeth Köstinger abschließend.
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