Ministerrat beschließt erste große Reformschritte zur Kompetenzentflechtung und
Verwaltungsvereinfachung
Wien (bka) - "Wir wollen einen modernen Staat mit starkem Föderalismus und einer klaren Kompetenzverteilung",
sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz am 17. Oktober beim Pressefoyer nach dem Ministerrat. "Unser Ziel
ist es daher, eine Kompetenzbereinigung zu bewerkstelligen, um Steuergeld zu sparen und die Verwaltung bürgernäher
zu machen." Bereits seit 1989 seien Eckpunkte dieser Staatsreform diskutiert worden, es sei aber bis jetzt
bei Absichtserklärungen geblieben. "Nun haben wir nach konstruktiven Verhandlungen mit den Bundesländern
Entscheidungen getroffen und bringen damit die größte Verfassungsreform seit 1929 auf den Weg."
Reform- und Justizminister Josef Moser unterstrich: "Aufgrund der Kompetenzzersplitterung gab es keine Ergebnisverantwortung,
viel Geld ist in den bürokratischen Strukturen versickert. Wir haben nun ein Entflechtungspaket verabschiedet,
ein Gemeinschaftspaket von Bund und Ländern." Die wichtigsten Eckpunkte sind die Aufhebung der Blockademöglichkeiten
und klare Kompetenzzuweisungen der Agenden in den Artikeln 10 bis 12 der Bundesverfassung.
Zu den Kompetenzen der Länder zählen künftig die Kinder- und Jugendhilfe, die Kuranstalten oder
der Pflanzenschutz. Der Bund wird künftig alleinverantwortlich für Bevölkerungspolitik oder Bezirksgerichtssprengel
sein. Auch eine einheitliche Datenschutzkompetenz wird beim Bund angesiedelt. Die Blockademöglichkeiten des
Bundes etwa bei der Bestellung der Landesamtsdirektoren wird entfallen: "Wir überwinden damit das Misstrauensprinzip
aus dem Jahr 1920 und kommen nun zu einem partnerschaftlichen Vertrauensprinzip", so Moser.
"Klare Kompetenzen bringen schnellere Entscheidungen. Wir bekommen mehr Tempo in der Verwaltung, das kommt
den Menschen zugute", unterstrich Burgenlands Landeshauptmann und Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz
Hans Niessl. Um den hohen Standard etwa in der Jugendfürsorge zu sichern, sollen in einer 15a-Vereinbarung
die Qualitätskriterien österreichweit einheitlich festgelegt werden. Weitere Reformschritte würden
bereits angedacht, etwa für die Krankenanstalten oder die E-Wirtschaft.
Vizekanzler Heinz-Christian Strache dankte allen Verhandlungspartnern für "die sachliche und gute Zusammenarbeit
über parteipolitische Grenzen hinweg."
E-Government wird mobil
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Infrastrukturminister Norbert Hofer berichteten vom Ausbau
des E-Government zum Mobile-Government über die Plattform oesterreich.gv.at. "Als ersten Schritt – geplant
bis März 2019 – sollen alle Fragen der Ummeldung, der Geburt und Anmeldung eines Kindes sowie die Beantragung
von Wahlkarten online erledigt werden können. Dazu gibt es Informationen über alle Schritte und auch
noch die Erinnerung zur Passerneuerung", erklärte Schramböck. Bis Sommer sollen verloren gegangene
Dokumente ersetzt sowie Pensionsfragen erledigt werden können. Bis Ende des Jahres 2019 sollen auch Führerschein
und andere Dokumente über Handy-App verfügbar sein. "Damit können wir bei der digitalen Verwaltung
zu den führenden Nationen aufschließen."
Bundesminister Hofer unterstrich: "Wir werden heute die Voraussetzungen für ein digitales Österreich
schaffen. Meine Aufgabe ist es, die Hardware zur Verfügung zu stellen. Das heißt schnelles Internet,
Breitband und 5G-Netz in ganz Österreich."
Wissenschaftsminister Heinz Faßmann stellte die Vorlage für ein neues Studenten- heimgesetz vor: "Wir
definieren in dem neuen Gesetz, was ein Studentenheim ist und geben damit mehr Rechtssicherheit." Zudem würden
Vertragsmodalitäten präzisiert. "Wir gehen im Gesetz davon aus, dass die Verträge 12-Monats-Verträge
sind. Wenn Studierende erstmalig in ein Studentenheim kommen, können sie einen 24-Monats-Vertrag abschließen.
Studenten bekommen aber auch das Recht, Verträge zum Monatsnächsten wieder zu kündigen. Das ist
für jene wichtig, die etwa ein Erasmus-Auslandssemester beginnen. Auf der anderen Seite können die Studentenheimbetreiber
nur bei wichtigen Gründen den Studierenden kündigen."
Ein weiterer wichtiger Punkt sei, dass Heimvertretungen vorgesehen seien. "Diese werden gewählt und arbeiten
ein Heimstatut aus. Heimvertreter bekommen für die Tätigkeit in der Gemeinschaft auch ECTS-Punkte",
erläuterte Faßmann. "Insgesamt ist dieses Studentenheimgesetz ein schönes politisches Erlebnis,
wir haben uns mit der Österreichischen Hochschülerschaft zusammengesetzt und eine gemeinsame Regelung
gefunden."
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