Telekommunikationsgesetz soll Ausbau
 des Breitbandnetzes beschleunigen

 

erstellt am
18. 10. 18
12:30 MEZ

Abänderungsantrag im Verkehrsausschuss will Befürchtungen um Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung zerstreuen
Wien (pk) - Mit Änderungen des Telekommunikationsgesetzes und einer Reihe anderer Gesetze will die Bundesregierung die nötigen Rahmenbedingungen für den flächendeckenden Ausbau des Breitbandnetzes in Österreich bis 2025 schaffen. Der Beschluss der Novelle war am 17. Oktober im Verkehrsausschuss jedoch nicht unumstritten, nachdem im Vorfeld Befürchtungen laut geworden waren, dass mit den Neuregelungen auch eine "Vorratsdatenspeicherung light" kommen könnte. Die Abgeordneten der Koalitionsparteien betonten, eine solche sei nie intendiert gewesen. Mittels eines Abänderungsantrags wollte man dann sicherstellen, dass es keine Missverständnisse in dieser Beziehung gibt. Die Opposition zeigte sich zwar zufrieden mit der Abänderung, stimmte der Novelle aber nicht zu, da aus ihrer Sicht eine Reihe von Fragen weiter offenbleibt. Neben der Novelle in der Fassung des Abänderungsantrags beschloss die Koalition auch eine Ausschussfeststellung.

Um EU-Vorgaben zu entsprechen, hat der Verkehrsausschuss auch Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen für die Schifffahrt sowie für den Betrieb von Seilbahnanlagen vorgenommen. Die beiden Regierungsvorlagen passierten den Ausschuss einstimmig. Einstimmigkeit gab es auch für Änderungen zweier internationaler Abkommen. Das erste Abkommen sieht eine erhöhte Mitgliederzahl bei der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) vor, das zweite betrifft die Zusammenarbeit der EU mit der Schweiz auf dem Gebiet der Satellitennavigation.

Mehrheitlich vertagt wurden Anträge der SPÖ und der NEOS. Die SPÖ fordert eine Aussetzung der Vignettenpflicht für den Raum Kufstein, um diesen von Mautflüchtlingen zu entlasten. Die NEOS sehen Vehicle-to-Grid bei der Stromspeicherung als Lösungsansatz für eine nachhaltige Elektromobilität. Sie fordern zudem ein rasches Ende von ÖBB-Pensionsprivilegien, denn der Bund könnte dadurch hohe Summen einsparen.

Telekommunikationsgesetz: Regierungsziel Versorgung mit leistungsfähigem Internet und 5G-Mobilfunk
Zur Umsetzung ihres Regierungsprogrammes einer landesweiten Versorgung mit Gigabit-Anschlüssen und Versorgung mit 5G-Mobilfunk hat die Bundesregierung eine umfassende Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorgelegt. Mit der Gesetzesänderung werden auch einige EU-rechtliche Vorgaben, insbesondere in Hinblick auf die EU-Verordnung zur Abschaffung der Roaming-Aufschläge, berücksichtigt. Erforderlich sind auch Anpassungen an das Datenschutzgesetz (DSG) bzw. die Datensicherheits-Grundverordnung (DSGV). Neben der Telekommunikation werden auch verwandte Gesetzesmaterien, wie das Amateurfunkgesetz, in die Novelle einbezogen, um so ein einheitliches Fernmelderecht zu schaffen ( 257 d.B. ).

Abgeordneter Christian Hafenecker (FPÖ) brachte zu der Gesetzesvorlage einen umfangreichen ÖVP-FPÖ-Abänderungsantrag ein. Man trete damit auch Befürchtungen entgegen, dass bestimmte Regelungen auf eine Vorratsdatenspeicherung hinauslaufen würden, sagte er. Da sich die technische Undurchführbarkeit bestimmter Auflagen für die Telekommunikationsunternehmen gezeigt habe, würden die entsprechenden Bestimmungen nun entfallen. Mit weiteren Abänderungen wolle man sicherstellen, dass das Rollout von 5G-Mobilfunktechnologie zeitgerecht erfolgen kann.

Franz Leonhard Eßl von der ÖVP war es ein Anliegen, entsprechende Entschädigungen für LandwirtInnen bei der Nutzung von Landwirtschafts- und Grünflächen für Antennenanlagen sicherzustellen. Er brachte eine Ausschussfeststellung ein, die hier Klarheit schaffen soll.

Die Novelle diene der Umsetzung der Ziele, die sich die Bundesregierung mit der Erreichung einer landesweiten Versorgung mit Gigabit-Anschlüssen und mit 5G-Mobilfunk bis zum Jahr 2025 gesetzt hat, sagte Verkehrsminister Norbert Hofer. Er zeigte sich im Ausschuss überzeugt, dass Österreich dieses Ziel erreichen kann. Man werde damit vielen anderen Ländern weit voraus sein und gute Voraussetzungen für den Wirtschaftsstandort schaffen, erwiderte er auf Zweifel, die von der Opposition geäußert wurden.

Obwohl das Ziel eines raschen Ausbaus der Breitband-Infrastruktur von allen Fraktionen geteilt wird, zeigten sich im Ausschuss Verstimmungen der Opposition mit dem Vorgehen der Koalition bei der Erarbeitung der Novelle. Der Weg sei zumindest "holprig" gewesen, formulierte Philip Kucher. Nach Ende der Begutachtung hätten sich in der Regierungsvorlage plötzlich wieder Bestimmungen gefunden, die eine Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür bedeutet hätten. Nun werde man diese zwar wieder streichen, was zu begrüßen sei. Allerdings habe die Koalition sehr kurzfristig noch zahlreiche andere Abänderungen vorgenommen. Er hätte sich erwartet, dass man, wie bei früheren Novellen, das Gespräch mit der Opposition sucht, um ein Gesetz mit breiter Zustimmung beschließen zu können. Kucher vermisste etwa einen Versorgungsauftrag für Telekommunikationsunternehmen. Auch seine Fraktionskollegin Melanie Erasim meinte, dass Unternehmen zu wenig Anreize für den flächendeckenden Ausbau erhalten würden. Die Novelle lasse eine Reihe von Fragen ungelöst und bringe keinen Mehrwert für die NutzerInnen, fasste die Kritik der SPÖ Ausschussobmann Alois Stöger (SPÖ) zusammen.

Christian Hafenecker (FPÖ) wies die Kritik von Kucher als unsachlich zurück. Gerhard Deimek (FPÖ) ergänzte, eine Vorratsdatenspeicherung sei nie geplant gewesen. Nachdem man die kritischen Stellen entdeckt habe, hätten sich die Abgeordneten mit der Frage sofort ernsthaft auseinandergesetzt. Auch Eva Maria Himmelbauer (ÖVP) sagte, sie verstehe den Unmut der SPÖ nicht. Man sei lange geübten parlamentarischen Usancen gefolgt. Mit der Novelle werde sichergestellt, dass die öffentliche Hand Liegenschaften, die für den Breitbandausbau notwendig sind, zu einem angemessenen Preis erhält. Kritik an der Einbeziehung des Amateurfunks könne sie nicht nachvollziehen, denn es erfolge keine Schlechterstellung, sondern nur eine Verwaltungsbereinigung. Auch ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger zeigte sich überzeugt, dass mit dem Gesetz gute Rahmenbedingungen für den Ausbau der Telekommunikations-Infrastruktur geschaffen werden.

NEOS-Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff und Stephanie Cox (PILZ) zeigten sich zufrieden darüber, dass das "angebliche Versehen", mit der eine Vorratsdatenspeicherung wiedergekommen wäre, nun bereinigt werde. Trotzdem enthalte das Gesetz eine Reihe von begrifflichen Unschärfen, weshalb seine Fraktion nicht zustimme, sagte Hoyos-Trauttmansdorff. Cox bezweifelte, dass mit den vorgesehenen Maßnahmen der rasche Ausbau des Breitbandnetzes erfolgen werde.

Verkehrsminister Norbert Hofer hielt der Kritik der Opposition entgegen, dass es wichtig sei, den Telekommunikationsunternehmen angemessene Rahmenbedingungen zu bieten. Er erachtet es nicht als sinnvoll, ihnen etwa bei Frequenzversteigerungen hohe Summen abzuverlangen, um ihnen dann diese in Form von Förderungen wieder zukommen zu lassen.

Koalition hofft auf kostengünstigen Ausbau des Breitbandnetzes
Nach Vorstellungen der Koalition soll mit den neuen Bestimmungen ein möglichst kostengünstiger Ausbau des Breitbandnetzes erfolgen und eine ineffiziente Verdoppelung von Infrastruktur vermieden werden. Die Telekom-Regulierungsbehörde RTR-GmbH soll daher eine bessere Datenlage als bisher erhalten, um Analysen der Breitbandversorgung Österreichs durchführen zu können. Die Novelle soll daher die rechtliche Grundlage für die Erhebung und Verwertung der dazu notwendigen Geodaten über die Breitbandversorgung schaffen.

Geplant ist mit der Novelle auch eine Vereinfachung der Behördenstruktur. Die bislang vier Fernmeldebüros und das Büro für Funkanlagen und TK-Endeinrichtungen werden zu einem einzigen Fernmeldebüro zusammengefasst.

Mit der Novelle werden auch Änderungen im KommAustria-Gesetz vorgenommen. Das derzeit dem Rundfunk zugeteilte 700 MHz-Band soll, um ländliche Gebiete mit schnellem Internet zu versorgen, bis Mitte 2020 für drahtlose Breitbandkommunikation umgewidmet werden. Die Novelle sieht vor, Rundfunkplattformbetreibern ihre Umplanungskosten zu kompensieren und dafür Mittel bis zu einer Höhe von insgesamt 3,55 Mio. € bereitzustellen. Mit der Novelle soll auch die Rechtssicherheit für den Fall der nachfolgenden Vergabe der Mobilfunkfrequenzen in diesem Frequenzband ("Digitale Dividende II") sichergestellt werden.

Internationale Abkommen zu Luftfahrt und Satellitennavigation genehmigt
Die Zahl der Mitglieder in der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) und damit die Bedeutung dieser Organisation sei in den letzten Jahren weiter gestiegen, sagte Carmen Schimanek (FPÖ). Um dem Rechnung zu tragen, wurde auf der 39. Versammlung der Vertragsstaaten 2016 eine Erhöhung der Mitgliederanzahl des Rats der ICAO von 36 auf 40 Mitglieder sowie eine Ausweitung der Luftfahrtkommission von 19 auf 21 Mitglieder beschlossen. Der Verkehrsausschuss stimmte einstimmig für die Regierungsvorlage ( 255 d.B. ), mit der das parlamentarische Genehmigungsverfahren zur Ratifizierung des Abkommens eingeleitet wird.

Einhellig begrüßt wurde auch die Förderung und Vertiefung der langfristigen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Satellitennavigation, die Ziel eines zwischen der Europäischen Union und der Schweiz abgeschlossenen Abkommens ist ( 276 d.B. ). Konkret geht es dabei um die Kooperation im Rahmen der europäischen globalen Satellitennavigationssysteme (GNSS) sowie um die Erschließung zusätzlicher Mittel für das europäische Satellitennavigationssystem Galileo. Die Schweiz habe in Galileo bereits viel eingebracht, sagte Verkehrsminister Norbert Hofer. Auch das Erdbeobachtungssystem Kopernikus bringe viele Vorteile für Europa. Österreich sei führend in der Weltraumtechnik und erhalte daher fast 100 % der Mittel, die es für die Europäische Raumfahrtagentur ESA einzahle, in Form von Aufträgen für österreichische Unternehmen wieder zurück.

Seilbahnkonzessionen werden an EU-Bestimmungen angepasst
Auch das Seilbahngesetz muss an eine Verordnung der EU angepasst werden ( 274 d.B. ), die Gesetzesvorlage dazu passierte den Verkehrsausschuss einstimmig. Mit den Änderungen erfolgen auch Verwaltungsvereinfachungen, zeigte sich Franz Hörl (ÖVP) zufrieden. Mit dem neuen Seilbahngesetz erfolge auch eine Trennung von Konzession und technischer Lebensdauer, was er für sinnvoll erachte. Künftig werden für alle Seilbahnsysteme in der Regel eine Konzessionsdauer von 50 Jahren gelten, wobei nach 40 Jahren und dann in weiterer Folge alle 30 Jahre eine Generalrevision durchzuführen ist.

Aus Sicht von Konrad Antoni (SPÖ) ergeben sich auch Vorteile für die Berufsaussichten von SeilbahnmitarbeiterInnen. Douglas Hoyos-Trauttmansdorff bedauerte, dass es nicht gelungen ist, Betriebsbewilligungsverfahren in die ausschließliche Verantwortung des Bundes zu legen. Stephanie Cox von der Liste Pilz hinterfragte die Bestimmung, wonach Bescheidbeschwerden keine aufschiebende Wirkung entfalten. Das dürfe nicht den Interessen des Naturschutzes zuwiderlaufen. Verkehrsminister Hofer versicherte, diese Gefahr bestehe nicht, denn es werde auch weiterhin möglich sein, Bescheiden eine aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Vermieden werden sollte aber, dass mutwillige Beschwerden zu Bauverzögerungen führen.

Alkoholkontrollen kommen auch in der Binnenschifffahrt
Mit der Schifffahrtsnovelle 2018 werden unter anderem routinemäßige Alkoholkontrollen durch Atemluftkontrolle, wie sie im Straßenverkehr üblich sind, auch für die Binnenschifffahrt möglich. FPÖ-Abgeordneter Christian Hafenecker brachte im Verkehrsausschuss dazu noch einen Abänderungsantrag ein. Durch ein technisches Versehen fehlten nämlich genau zu diesem Punkt im vorgelegten Gesetzestext nähere Festlegungen, erläuterte er. Melanie Erasim (SPÖ) sagte, die Sicherheit werde durch diese Maßnahmen zweifellos erhöht. Verkehrsminister Norbert Hofer erhofft sich von der Bestimmung eine präventive Wirkung, vor allem auch für LenkerInnen von Freizeitbooten auf Seen. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Wasserstraße Donau wolle er mit dem BMI enger zusammenarbeiten, erklärte der Verkehrsminister.

Grundsätzlich sollen mit der Novelle Vorgaben der EU zur Festlegung technischer Vorschriften für Binnenschiffe in innerstaatliches Recht umgesetzt werden ( 273 d.B. ). Sicherheitsbestimmungen in der Binnenschifffahrt werden erhöht. Im Bereich der Seeschifffahrt wird der Anwendungsbereich des österreichischen Seeschifffahrtsrechts auf Jachten an internationale Abkommen angepasst. Die Novelle wurde in der Fassung des Abänderungsantrags einstimmig angenommen.

SPÖ fordert Aussetzung der Vignette für den Raum Kufstein
Auf die hohe Belastung der Landes- und Gemeindestraßen im Raum Kufstein durch AutofahrerInnen, welche der Vignettenpflicht auf der A12 entgehen wollen, weist SPÖ-Abgeordneter Maximilian Unterrainer hin. Er setzt sich daher für eine Aussetzung der Vignettenpflicht für den Abschnitt Staatsgrenze von Kufstein bis Kufstein Süd ein ( 322/A(E)). Er wolle die FPÖ daran erinnern, dass sie in ihrer Zeit als Oppositionspartei stets auf eine Lösung für Kufstein gedrängt habe, sagte Unterrainer im Ausschuss. Carmen Schimanek (FPÖ) erwiderte, das Thema sei ihr stets ein Anliegen gewesen, und sie dränge weiterhin auf eine Lösung. Das Verkehrsministerium zeige sich gesprächsbereit, daher stelle sie einen Vertagungsantrag für den Antrag. Verkehrsminister Hofer erklärte, er könne einer Ausnahmeregelung nicht zustimmen, da sonst auch Forderungen anderer Orte in Österreich kommen würden. Sein Ressort arbeite jedoch an Lösungen, um zumindest die Mautflucht einzudämmen.

NEOS: Vehicle-to-Grid als Lösungsansatz für Elektromobilität
Auf die Notwendigkeit, Speicherlösungen und Netzwerkstabilität für nachhaltige E-Mobilität sicherzustellen, weist NEOS-Verkehrssprecher Douglas Hoyos-Trauttmansdorff hin. Einen Teil der Lösung sieht er in der Etablierung von Vehicle-to-Grid, womit E-Autos bzw. ihre Speicherkapazitäten als temporäre Stromspeicher nutzbar gemacht würden ( 317/A(E)). Johannes Schmuckenschlager (ÖVP) sah in dem Antrag richtige Überlegungen. Das Parlament habe beim Institut für Technikfolgenabschätzung bereits eine Kurzstudie zur Frage von Speicherlösungen und Netzwerkstabilisierung gestellt, die im März vorliegen solle, weshalb eine Vertagung bis dahin sinnvoll sei.

NEOS: Abbau von ÖBB-Pensionsprivilegien könnte hohe Summen einsparen
Wären Maßnahmen zum Abbau von Pensionsprivilegien der ÖBB bereits ab 2013 umgesetzt worden, könnte sich der Bund langfristig über eine Milliarde Euro ersparen, rechnet NEOS-Verkehrssprecher Douglas Hoyos-Trauttmansdorff vor. Er fordert daher den Verkehrsminister auf, den Empfehlungen des Rechnungshofs dazu möglichst rasch nachzukommen ( 367/A(E)), damit zumindest das verbliebene Einsparungspotenzial noch realisiert werden kann. SPÖ-Abgeordnete Melanie Erasim meinte, ihre Fraktion würde den Antrag ablehnen. Gerhard Deimek (FPÖ) verwies darauf, dass die Situation sich unterdessen geändert habe, die großen Pensionierungswellen bei den ÖBB seien beendet, neue Pensionierungen erfolgen nur nach dem ASVG. Teilweise müsse man Personal sogar wieder zurückholen. Er halte eine Vertagung des Antrags für gerechtfertigt.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at
http://www.eu2018parl.at

 

 

 

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