Abänderungsantrag im Verkehrsausschuss will Befürchtungen um Wiedereinführung
einer Vorratsdatenspeicherung zerstreuen
Wien (pk) - Mit Änderungen des Telekommunikationsgesetzes und einer Reihe anderer Gesetze will die
Bundesregierung die nötigen Rahmenbedingungen für den flächendeckenden Ausbau des Breitbandnetzes
in Österreich bis 2025 schaffen. Der Beschluss der Novelle war am 17. Oktober im Verkehrsausschuss jedoch
nicht unumstritten, nachdem im Vorfeld Befürchtungen laut geworden waren, dass mit den Neuregelungen auch
eine "Vorratsdatenspeicherung light" kommen könnte. Die Abgeordneten der Koalitionsparteien betonten,
eine solche sei nie intendiert gewesen. Mittels eines Abänderungsantrags wollte man dann sicherstellen, dass
es keine Missverständnisse in dieser Beziehung gibt. Die Opposition zeigte sich zwar zufrieden mit der Abänderung,
stimmte der Novelle aber nicht zu, da aus ihrer Sicht eine Reihe von Fragen weiter offenbleibt. Neben der Novelle
in der Fassung des Abänderungsantrags beschloss die Koalition auch eine Ausschussfeststellung.
Um EU-Vorgaben zu entsprechen, hat der Verkehrsausschuss auch Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen für
die Schifffahrt sowie für den Betrieb von Seilbahnanlagen vorgenommen. Die beiden Regierungsvorlagen passierten
den Ausschuss einstimmig. Einstimmigkeit gab es auch für Änderungen zweier internationaler Abkommen.
Das erste Abkommen sieht eine erhöhte Mitgliederzahl bei der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO)
vor, das zweite betrifft die Zusammenarbeit der EU mit der Schweiz auf dem Gebiet der Satellitennavigation.
Mehrheitlich vertagt wurden Anträge der SPÖ und der NEOS. Die SPÖ fordert eine Aussetzung der Vignettenpflicht
für den Raum Kufstein, um diesen von Mautflüchtlingen zu entlasten. Die NEOS sehen Vehicle-to-Grid bei
der Stromspeicherung als Lösungsansatz für eine nachhaltige Elektromobilität. Sie fordern zudem
ein rasches Ende von ÖBB-Pensionsprivilegien, denn der Bund könnte dadurch hohe Summen einsparen.
Telekommunikationsgesetz: Regierungsziel Versorgung mit leistungsfähigem Internet und 5G-Mobilfunk
Zur Umsetzung ihres Regierungsprogrammes einer landesweiten Versorgung mit Gigabit-Anschlüssen und Versorgung
mit 5G-Mobilfunk hat die Bundesregierung eine umfassende Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorgelegt.
Mit der Gesetzesänderung werden auch einige EU-rechtliche Vorgaben, insbesondere in Hinblick auf die EU-Verordnung
zur Abschaffung der Roaming-Aufschläge, berücksichtigt. Erforderlich sind auch Anpassungen an das Datenschutzgesetz
(DSG) bzw. die Datensicherheits-Grundverordnung (DSGV). Neben der Telekommunikation werden auch verwandte Gesetzesmaterien,
wie das Amateurfunkgesetz, in die Novelle einbezogen, um so ein einheitliches Fernmelderecht zu schaffen ( 257
d.B. ).
Abgeordneter Christian Hafenecker (FPÖ) brachte zu der Gesetzesvorlage einen umfangreichen ÖVP-FPÖ-Abänderungsantrag
ein. Man trete damit auch Befürchtungen entgegen, dass bestimmte Regelungen auf eine Vorratsdatenspeicherung
hinauslaufen würden, sagte er. Da sich die technische Undurchführbarkeit bestimmter Auflagen für
die Telekommunikationsunternehmen gezeigt habe, würden die entsprechenden Bestimmungen nun entfallen. Mit
weiteren Abänderungen wolle man sicherstellen, dass das Rollout von 5G-Mobilfunktechnologie zeitgerecht erfolgen
kann.
Franz Leonhard Eßl von der ÖVP war es ein Anliegen, entsprechende Entschädigungen für LandwirtInnen
bei der Nutzung von Landwirtschafts- und Grünflächen für Antennenanlagen sicherzustellen. Er brachte
eine Ausschussfeststellung ein, die hier Klarheit schaffen soll.
Die Novelle diene der Umsetzung der Ziele, die sich die Bundesregierung mit der Erreichung einer landesweiten Versorgung
mit Gigabit-Anschlüssen und mit 5G-Mobilfunk bis zum Jahr 2025 gesetzt hat, sagte Verkehrsminister Norbert
Hofer. Er zeigte sich im Ausschuss überzeugt, dass Österreich dieses Ziel erreichen kann. Man werde damit
vielen anderen Ländern weit voraus sein und gute Voraussetzungen für den Wirtschaftsstandort schaffen,
erwiderte er auf Zweifel, die von der Opposition geäußert wurden.
Obwohl das Ziel eines raschen Ausbaus der Breitband-Infrastruktur von allen Fraktionen geteilt wird, zeigten sich
im Ausschuss Verstimmungen der Opposition mit dem Vorgehen der Koalition bei der Erarbeitung der Novelle. Der Weg
sei zumindest "holprig" gewesen, formulierte Philip Kucher. Nach Ende der Begutachtung hätten sich
in der Regierungsvorlage plötzlich wieder Bestimmungen gefunden, die eine Vorratsdatenspeicherung durch die
Hintertür bedeutet hätten. Nun werde man diese zwar wieder streichen, was zu begrüßen sei.
Allerdings habe die Koalition sehr kurzfristig noch zahlreiche andere Abänderungen vorgenommen. Er hätte
sich erwartet, dass man, wie bei früheren Novellen, das Gespräch mit der Opposition sucht, um ein Gesetz
mit breiter Zustimmung beschließen zu können. Kucher vermisste etwa einen Versorgungsauftrag für
Telekommunikationsunternehmen. Auch seine Fraktionskollegin Melanie Erasim meinte, dass Unternehmen zu wenig Anreize
für den flächendeckenden Ausbau erhalten würden. Die Novelle lasse eine Reihe von Fragen ungelöst
und bringe keinen Mehrwert für die NutzerInnen, fasste die Kritik der SPÖ Ausschussobmann Alois Stöger
(SPÖ) zusammen.
Christian Hafenecker (FPÖ) wies die Kritik von Kucher als unsachlich zurück. Gerhard Deimek (FPÖ)
ergänzte, eine Vorratsdatenspeicherung sei nie geplant gewesen. Nachdem man die kritischen Stellen entdeckt
habe, hätten sich die Abgeordneten mit der Frage sofort ernsthaft auseinandergesetzt. Auch Eva Maria Himmelbauer
(ÖVP) sagte, sie verstehe den Unmut der SPÖ nicht. Man sei lange geübten parlamentarischen Usancen
gefolgt. Mit der Novelle werde sichergestellt, dass die öffentliche Hand Liegenschaften, die für den
Breitbandausbau notwendig sind, zu einem angemessenen Preis erhält. Kritik an der Einbeziehung des Amateurfunks
könne sie nicht nachvollziehen, denn es erfolge keine Schlechterstellung, sondern nur eine Verwaltungsbereinigung.
Auch ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger zeigte sich überzeugt, dass mit dem Gesetz gute
Rahmenbedingungen für den Ausbau der Telekommunikations-Infrastruktur geschaffen werden.
NEOS-Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff und Stephanie Cox (PILZ) zeigten sich zufrieden darüber, dass
das "angebliche Versehen", mit der eine Vorratsdatenspeicherung wiedergekommen wäre, nun bereinigt
werde. Trotzdem enthalte das Gesetz eine Reihe von begrifflichen Unschärfen, weshalb seine Fraktion nicht
zustimme, sagte Hoyos-Trauttmansdorff. Cox bezweifelte, dass mit den vorgesehenen Maßnahmen der rasche Ausbau
des Breitbandnetzes erfolgen werde.
Verkehrsminister Norbert Hofer hielt der Kritik der Opposition entgegen, dass es wichtig sei, den Telekommunikationsunternehmen
angemessene Rahmenbedingungen zu bieten. Er erachtet es nicht als sinnvoll, ihnen etwa bei Frequenzversteigerungen
hohe Summen abzuverlangen, um ihnen dann diese in Form von Förderungen wieder zukommen zu lassen.
Koalition hofft auf kostengünstigen Ausbau des Breitbandnetzes
Nach Vorstellungen der Koalition soll mit den neuen Bestimmungen ein möglichst kostengünstiger Ausbau
des Breitbandnetzes erfolgen und eine ineffiziente Verdoppelung von Infrastruktur vermieden werden. Die Telekom-Regulierungsbehörde
RTR-GmbH soll daher eine bessere Datenlage als bisher erhalten, um Analysen der Breitbandversorgung Österreichs
durchführen zu können. Die Novelle soll daher die rechtliche Grundlage für die Erhebung und Verwertung
der dazu notwendigen Geodaten über die Breitbandversorgung schaffen.
Geplant ist mit der Novelle auch eine Vereinfachung der Behördenstruktur. Die bislang vier Fernmeldebüros
und das Büro für Funkanlagen und TK-Endeinrichtungen werden zu einem einzigen Fernmeldebüro zusammengefasst.
Mit der Novelle werden auch Änderungen im KommAustria-Gesetz vorgenommen. Das derzeit dem Rundfunk zugeteilte
700 MHz-Band soll, um ländliche Gebiete mit schnellem Internet zu versorgen, bis Mitte 2020 für drahtlose
Breitbandkommunikation umgewidmet werden. Die Novelle sieht vor, Rundfunkplattformbetreibern ihre Umplanungskosten
zu kompensieren und dafür Mittel bis zu einer Höhe von insgesamt 3,55 Mio. € bereitzustellen. Mit der
Novelle soll auch die Rechtssicherheit für den Fall der nachfolgenden Vergabe der Mobilfunkfrequenzen in diesem
Frequenzband ("Digitale Dividende II") sichergestellt werden.
Internationale Abkommen zu Luftfahrt und Satellitennavigation genehmigt
Die Zahl der Mitglieder in der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) und damit die Bedeutung dieser
Organisation sei in den letzten Jahren weiter gestiegen, sagte Carmen Schimanek (FPÖ). Um dem Rechnung zu
tragen, wurde auf der 39. Versammlung der Vertragsstaaten 2016 eine Erhöhung der Mitgliederanzahl des Rats
der ICAO von 36 auf 40 Mitglieder sowie eine Ausweitung der Luftfahrtkommission von 19 auf 21 Mitglieder beschlossen.
Der Verkehrsausschuss stimmte einstimmig für die Regierungsvorlage ( 255 d.B. ), mit der das parlamentarische
Genehmigungsverfahren zur Ratifizierung des Abkommens eingeleitet wird.
Einhellig begrüßt wurde auch die Förderung und Vertiefung der langfristigen Zusammenarbeit auf
dem Gebiet der Satellitennavigation, die Ziel eines zwischen der Europäischen Union und der Schweiz abgeschlossenen
Abkommens ist ( 276 d.B. ). Konkret geht es dabei um die Kooperation im Rahmen der europäischen globalen Satellitennavigationssysteme
(GNSS) sowie um die Erschließung zusätzlicher Mittel für das europäische Satellitennavigationssystem
Galileo. Die Schweiz habe in Galileo bereits viel eingebracht, sagte Verkehrsminister Norbert Hofer. Auch das Erdbeobachtungssystem
Kopernikus bringe viele Vorteile für Europa. Österreich sei führend in der Weltraumtechnik und erhalte
daher fast 100 % der Mittel, die es für die Europäische Raumfahrtagentur ESA einzahle, in Form von Aufträgen
für österreichische Unternehmen wieder zurück.
Seilbahnkonzessionen werden an EU-Bestimmungen angepasst
Auch das Seilbahngesetz muss an eine Verordnung der EU angepasst werden ( 274 d.B. ), die Gesetzesvorlage dazu
passierte den Verkehrsausschuss einstimmig. Mit den Änderungen erfolgen auch Verwaltungsvereinfachungen, zeigte
sich Franz Hörl (ÖVP) zufrieden. Mit dem neuen Seilbahngesetz erfolge auch eine Trennung von Konzession
und technischer Lebensdauer, was er für sinnvoll erachte. Künftig werden für alle Seilbahnsysteme
in der Regel eine Konzessionsdauer von 50 Jahren gelten, wobei nach 40 Jahren und dann in weiterer Folge alle 30
Jahre eine Generalrevision durchzuführen ist.
Aus Sicht von Konrad Antoni (SPÖ) ergeben sich auch Vorteile für die Berufsaussichten von SeilbahnmitarbeiterInnen.
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff bedauerte, dass es nicht gelungen ist, Betriebsbewilligungsverfahren in die ausschließliche
Verantwortung des Bundes zu legen. Stephanie Cox von der Liste Pilz hinterfragte die Bestimmung, wonach Bescheidbeschwerden
keine aufschiebende Wirkung entfalten. Das dürfe nicht den Interessen des Naturschutzes zuwiderlaufen. Verkehrsminister
Hofer versicherte, diese Gefahr bestehe nicht, denn es werde auch weiterhin möglich sein, Bescheiden eine
aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Vermieden werden sollte aber, dass mutwillige Beschwerden zu Bauverzögerungen
führen.
Alkoholkontrollen kommen auch in der Binnenschifffahrt
Mit der Schifffahrtsnovelle 2018 werden unter anderem routinemäßige Alkoholkontrollen durch Atemluftkontrolle,
wie sie im Straßenverkehr üblich sind, auch für die Binnenschifffahrt möglich. FPÖ-Abgeordneter
Christian Hafenecker brachte im Verkehrsausschuss dazu noch einen Abänderungsantrag ein. Durch ein technisches
Versehen fehlten nämlich genau zu diesem Punkt im vorgelegten Gesetzestext nähere Festlegungen, erläuterte
er. Melanie Erasim (SPÖ) sagte, die Sicherheit werde durch diese Maßnahmen zweifellos erhöht. Verkehrsminister
Norbert Hofer erhofft sich von der Bestimmung eine präventive Wirkung, vor allem auch für LenkerInnen
von Freizeitbooten auf Seen. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Wasserstraße Donau wolle er
mit dem BMI enger zusammenarbeiten, erklärte der Verkehrsminister.
Grundsätzlich sollen mit der Novelle Vorgaben der EU zur Festlegung technischer Vorschriften für Binnenschiffe
in innerstaatliches Recht umgesetzt werden ( 273 d.B. ). Sicherheitsbestimmungen in der Binnenschifffahrt werden
erhöht. Im Bereich der Seeschifffahrt wird der Anwendungsbereich des österreichischen Seeschifffahrtsrechts
auf Jachten an internationale Abkommen angepasst. Die Novelle wurde in der Fassung des Abänderungsantrags
einstimmig angenommen.
SPÖ fordert Aussetzung der Vignette für den Raum Kufstein
Auf die hohe Belastung der Landes- und Gemeindestraßen im Raum Kufstein durch AutofahrerInnen, welche der
Vignettenpflicht auf der A12 entgehen wollen, weist SPÖ-Abgeordneter Maximilian Unterrainer hin. Er setzt
sich daher für eine Aussetzung der Vignettenpflicht für den Abschnitt Staatsgrenze von Kufstein bis Kufstein
Süd ein ( 322/A(E)). Er wolle die FPÖ daran erinnern, dass sie in ihrer Zeit als Oppositionspartei stets
auf eine Lösung für Kufstein gedrängt habe, sagte Unterrainer im Ausschuss. Carmen Schimanek (FPÖ)
erwiderte, das Thema sei ihr stets ein Anliegen gewesen, und sie dränge weiterhin auf eine Lösung. Das
Verkehrsministerium zeige sich gesprächsbereit, daher stelle sie einen Vertagungsantrag für den Antrag.
Verkehrsminister Hofer erklärte, er könne einer Ausnahmeregelung nicht zustimmen, da sonst auch Forderungen
anderer Orte in Österreich kommen würden. Sein Ressort arbeite jedoch an Lösungen, um zumindest
die Mautflucht einzudämmen.
NEOS: Vehicle-to-Grid als Lösungsansatz für Elektromobilität
Auf die Notwendigkeit, Speicherlösungen und Netzwerkstabilität für nachhaltige E-Mobilität
sicherzustellen, weist NEOS-Verkehrssprecher Douglas Hoyos-Trauttmansdorff hin. Einen Teil der Lösung sieht
er in der Etablierung von Vehicle-to-Grid, womit E-Autos bzw. ihre Speicherkapazitäten als temporäre
Stromspeicher nutzbar gemacht würden ( 317/A(E)). Johannes Schmuckenschlager (ÖVP) sah in dem Antrag
richtige Überlegungen. Das Parlament habe beim Institut für Technikfolgenabschätzung bereits eine
Kurzstudie zur Frage von Speicherlösungen und Netzwerkstabilisierung gestellt, die im März vorliegen
solle, weshalb eine Vertagung bis dahin sinnvoll sei.
NEOS: Abbau von ÖBB-Pensionsprivilegien könnte hohe Summen einsparen
Wären Maßnahmen zum Abbau von Pensionsprivilegien der ÖBB bereits ab 2013 umgesetzt worden, könnte
sich der Bund langfristig über eine Milliarde Euro ersparen, rechnet NEOS-Verkehrssprecher Douglas Hoyos-Trauttmansdorff
vor. Er fordert daher den Verkehrsminister auf, den Empfehlungen des Rechnungshofs dazu möglichst rasch nachzukommen
( 367/A(E)), damit zumindest das verbliebene Einsparungspotenzial noch realisiert werden kann. SPÖ-Abgeordnete
Melanie Erasim meinte, ihre Fraktion würde den Antrag ablehnen. Gerhard Deimek (FPÖ) verwies darauf,
dass die Situation sich unterdessen geändert habe, die großen Pensionierungswellen bei den ÖBB
seien beendet, neue Pensionierungen erfolgen nur nach dem ASVG. Teilweise müsse man Personal sogar wieder
zurückholen. Er halte eine Vertagung des Antrags für gerechtfertigt.
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