Wallner: "Mehr Kompetenzen und
 mehr Verantwortung für die Länder"

 

erstellt am
17. 10. 18
13:00 MEZ

Vorarlbergs Landeshauptmann sieht mit Kompetenzbereinigungspaket "bedeutenden Etappenschritt" umgesetzt: "Weitere Bereiche müssen folgen"
Wien/Bregenz (vlk) - "Mehr Kompetenzen und mehr Verantwortung für die Länder": So beschreibt Landeshauptmann Markus Wallner die Auswirkungen, welche das am 17. Oktober vom Ministerrat beschlossene Kompetenzbereinigungspaket in der Praxis haben wird. Das von einer Länder-Bund-Arbeitsgruppe ausverhandelte Erstpaket bringt eine klare Zuordnung für mehrere Politikbereiche, in denen der Bund bisher "Grundsatzgesetze" erlassen hat, die danach mit "Ausführungsgesetzen" von den Ländern konkretisiert wurden. "Vorarlberg steht hinter dem Entwurf: Weg mit Doppelgleisigkeiten, hin zu klaren Kompetenzen", kommentiert Wallner die in Angriff genommene Beseitigung des Kompetenz-Wirrwarrs.

Dem jetzt beschlossenen Paket ging ein Vorschlag der Länder voraus, die Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung abzuschaffen. Hinsichtlich der Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Ländern war es vor allem auch Vorarlberg, das einen neuen Anlauf initiiert und vorangetrieben hat, erinnert der Landeshauptmann: "Entscheidende Vorarbeiten und Vorbeschlüsse sind unter Vorarlberger Vorsitz bei der LH-Konferenz in Feldkirch vorgenommen worden". Dass der Bund den Länder-Vorschlägen weitgehend gefolgt ist, sei sehr positiv, so Wallner. Einmal mehr hätten die Länder damit auch unter Beweis gestellt, dass sie bei Reformvorhaben eine sehr aktive Rolle einnehmen, wenn ihnen partnerschaftlich auf Augenhöhe begegnet wird.

"Bedeutender Etappenschritt"
Mit dem heutigen Ministerratsbeschluss sei man dem Ziel wieder ein Stück näher gekommen, so Wallner. Inhaltlich wäre es ein "bedeutender Etappenschritt", es müssten jedoch weitere Bereiche folgen, mahnt der Landeshauptmann. Mit dem Paket geht für Wallner eine einfachere, klarer strukturierte Aufgabenzuteilung einher sowie eine Zunahme von Länderkompetenzen: "Das heißt auch mehr Verantwortung für die Länder, mehr Bürgernähe und auf die konkreten Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen".

Mit diesem ersten Paket werden neun der zwölf Teilbereiche, die im Artikel 12 der Bundesverfassung geregelt sind, neu zugeordnet. So werden die Länder in Zukunft die Regeln für ihre Jugendämter weitgehend selbst schreiben können, weil der Bereich Kinder- und Jugendhilfe an die Länder fällt. Der Datenschutz wiederum wird zu einer Bundeskompetenz. Noch kein Thema war u.a. die Mindestsicherung, hier soll es bis Mitte 2019 eine Einigung geben. Krankenanstalten und Elektrizitätswesen sollen ebenfalls erst in einem zweiten Paket neu zugeteilt werden.

 

 

 

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