Vorarlbergs Landeshauptmann sieht mit Kompetenzbereinigungspaket "bedeutenden Etappenschritt"
umgesetzt: "Weitere Bereiche müssen folgen"
Wien/Bregenz (vlk) - "Mehr Kompetenzen und mehr Verantwortung für die Länder": So beschreibt
Landeshauptmann Markus Wallner die Auswirkungen, welche das am 17. Oktober vom Ministerrat beschlossene Kompetenzbereinigungspaket
in der Praxis haben wird. Das von einer Länder-Bund-Arbeitsgruppe ausverhandelte Erstpaket bringt eine klare
Zuordnung für mehrere Politikbereiche, in denen der Bund bisher "Grundsatzgesetze" erlassen hat,
die danach mit "Ausführungsgesetzen" von den Ländern konkretisiert wurden. "Vorarlberg
steht hinter dem Entwurf: Weg mit Doppelgleisigkeiten, hin zu klaren Kompetenzen", kommentiert Wallner die
in Angriff genommene Beseitigung des Kompetenz-Wirrwarrs.
Dem jetzt beschlossenen Paket ging ein Vorschlag der Länder voraus, die Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung
abzuschaffen. Hinsichtlich der Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Ländern war es vor allem auch Vorarlberg,
das einen neuen Anlauf initiiert und vorangetrieben hat, erinnert der Landeshauptmann: "Entscheidende Vorarbeiten
und Vorbeschlüsse sind unter Vorarlberger Vorsitz bei der LH-Konferenz in Feldkirch vorgenommen worden".
Dass der Bund den Länder-Vorschlägen weitgehend gefolgt ist, sei sehr positiv, so Wallner. Einmal mehr
hätten die Länder damit auch unter Beweis gestellt, dass sie bei Reformvorhaben eine sehr aktive Rolle
einnehmen, wenn ihnen partnerschaftlich auf Augenhöhe begegnet wird.
"Bedeutender Etappenschritt"
Mit dem heutigen Ministerratsbeschluss sei man dem Ziel wieder ein Stück näher gekommen, so Wallner.
Inhaltlich wäre es ein "bedeutender Etappenschritt", es müssten jedoch weitere Bereiche folgen,
mahnt der Landeshauptmann. Mit dem Paket geht für Wallner eine einfachere, klarer strukturierte Aufgabenzuteilung
einher sowie eine Zunahme von Länderkompetenzen: "Das heißt auch mehr Verantwortung für die
Länder, mehr Bürgernähe und auf die konkreten Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen".
Mit diesem ersten Paket werden neun der zwölf Teilbereiche, die im Artikel 12 der Bundesverfassung geregelt
sind, neu zugeordnet. So werden die Länder in Zukunft die Regeln für ihre Jugendämter weitgehend
selbst schreiben können, weil der Bereich Kinder- und Jugendhilfe an die Länder fällt. Der Datenschutz
wiederum wird zu einer Bundeskompetenz. Noch kein Thema war u.a. die Mindestsicherung, hier soll es bis Mitte 2019
eine Einigung geben. Krankenanstalten und Elektrizitätswesen sollen ebenfalls erst in einem zweiten Paket
neu zugeteilt werden.
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