…bringt mehr Rechtssicherheit und Vergabetransparenz für Studierende – Novelle zum StudHG
geht morgen in Begutachtung
Wien (bmbwf) - Wissenschaftsminister Heinz Faßmann stellte am 16. Oktober gemeinsam mit der Vorsitzenden
der ÖH-Bundesvertretung Hannah Lutz und dem Generalsekretär der Akademikerhilfe Bernhard Tschrepitsch
eine Novelle des Studentenheimgesetzes (StudHG) vor, die Vorteile sowohl für die Studierenden als auch für
die Heimträger mit sich bringt. Das geltende Studentenheimgesetz stammt aus dem Jahr 1986 und wurde zuletzt
im Jahr 1999 novelliert. Studentenheimträger und ÖH forderten schon seit mehreren Jahren eine Novellierung
des StudHG. Die Novelle geht morgen in Begutachtung.
Das novellierte Studentenheimgesetz bringt mehr Rechtssicherheit für Studierende, da es einen Mindestschutz
für Studierende in allen Studentenheimen – gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen – vorsieht. Auch
die Kündigung wird neu geregelt. Weitere Vorteile für Studierende sind u.a., dass die Vertragsdauer nun
flexibel gestaltbar ist, die Vergabe von Heimplätzen transparenter erfolgt und überhöhte Kautionen
gesetzlich verhindert werden.
„Studentenheime ermöglichen vielen Studierenden das Wohnen in der Stadt und sind vor allem beim Unistart eine
praktische und kostengünstige Wohnmöglichkeit. Mit der Novelle reparieren wir einige Schwächen des
aktuellen Studentenheimgesetzes und schaffen sowohl für die Studierenden als auch für die Vermieter mehr
Rechtssicherheit und mehr Klarheit. Ich danke der ÖH und den Vertretern der Studentenheime für die gute
und konstruktive Zusammenarbeit bei der Erarbeitung dieser Novelle“, so Faßmann zur Reform des Gesetzes.
Die Vorsitzende der ÖH-Bundesvertretung Hannah Lutz unterstreicht: „Da Studierende mehr als 1/3 ihres Monatsbudgets
für Wohnen ausgeben müssen, begrüßen wir den Fokus auf das Thema leistbarer Wohnraum für
Studierende. Der Einsatz dafür darf aber hier nicht aufhören: Neben der Wiedereinführung der Heimförderung
braucht es dringend strengere Auflagen für nicht gemeinnützige Heimträger_innnen, um dem rasanten
Anstieg der Benützungsentgelder Einhalt gebieten zu können.“
„Mit der Novelle zum Studentenheimgesetz wird gesetzlich abgebildet, was Studierende und Heimträger schön
länger gefordert haben. Ein sehr gutes Ergebnis“, betont auch Bernhard Tschrepitsch, der Generalsekretär
der Akademikerhilfe.
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