Karoline Edtstadler, Staatssekretärin im Bundesministerium für Inneres, schickt eine
Novelle des Zivildienstgesetzes in Begutachtung, mit der der Zivildienst für junge Männer attraktiver
gestaltet und zugleich Bürokratie abgebaut werden soll.
Wien (bmi) - "Zivildiener sind wichtige Leistungsträger unserer Gesellschaft und vor allem für
die soziale Infrastruktur äußerst bedeutsam" betont Staatssekretärin Edtstadler. Im Jahr 2017
konnten 14.907 Männer den 1.700 Zivildienstorganisationen zugewiesen werden. Die Bedarfsdeckung lag bei rund
93 Prozent. Die größten Trägerorganisationen sind Rettungsorganisationen und Katastrophenschutzeinrichtungen
sowie Pflegeeinrichtungen. "Die aktuellen Zahlen belegen, dass der Zivildienst ausgesprochen beliebt ist.
Durch die geburtenschwachen Jahrgänge müssen wir aber leider einen Rückgang bei den Zivildiensterklärungen
feststellen. Mit der vorliegenden Novelle wollen wir daher einerseits den Zivildienst für junge Männer
weiter modernisieren. Andererseits müssen wir genau darauf achten, dass Zivildiener zielgerichtet dort eingesetzt
werden, wo sie auch wirklich gebraucht werden", so Staatssekretärin Edtstadler.
Die wesentlichen Änderungen im Überblick
Höhere Qualifikation durch zeitgemäße Ausbildung
Zivildienstleistende sollen während ihres Zivildienstes ein E-Learning-basiertes Ausbildungsmodul zum
Thema Staatsbürgerschaftskunde absolvieren. Dabei soll den jungen Männern Basiswissen über die Geschichte
Österreichs, die Grundprinzipien der Verfassung, die Grund- und Freiheitsrechte sowie der Weg der Bundesgesetzgebung
und das Recht der Europäischen Union vermittelt werden. Besteht der Zivildienstleistende den E-Learning-Test,
soll eine Eintragung in die Kompetenzbilanz erfolgen.
Sicherung der Ausbildungsqualität
Moderne Organisationen sollen die Vorteile digitaler Lernmethoden nutzen. Auch für Vorgesetzte von Zivildienern
wird es künftig ein E-Learning-Tool geben, das über die Rechte und Pflichten, das Wesen des Zivildienstes
sowie ein angemessenes Führungsverhalten informiert. Die Absolvierung des Moduls ist verpflichtend und muss
alle 3 Jahre aufgefrischt werden. Es gilt als Voraussetzung für die Anerkennung als Zivildiensteinrichtung.
Strenge Bedarfskontrolle
Derzeit werden Zivildiensteinrichtungen auf unbestimmte Zeit anerkannt. Künftig soll Einrichtungen, die über
drei Jahre keinen Bedarf angemeldet haben, die Anerkennung automatisch entzogen werden.
Missbrauch verhindern
Derzeit ist eine vorzeitige Entlassung eines Zivildienstleistenden aus gesundheitlichen Gründen bei einer
durchgehenden Dienstunfähigkeit von 18 Tagen möglich. Das hatte in der Praxis vermehrt Kettenkrankenstände
zur Folge. Ist der Zivildienstleistende demnach innerhalb dieses 18-Tage-Zeitraums nur einen Tag in der Einrichtung,
beginnt die 18-Tage-Frist von neuem zu laufen. Zukünftig soll es daher eine maximal mögliche Krankenstandsdauer
von in Summe 21 Kalendertagen geben – unabhängig davon, ob der Zivildiener dazwischen wieder tageweise in
der Einrichtung anwesend ist. Bei Erreichen dieser Dauer wird der Zivildiener künftig automatisch vorzeitig
aus dem Zivildienst entlassen.
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