Doppelbesteuerungsabkommen soll Wirtschaftsbeziehungen mit dem Kosovo fördern
Wien (pk) - Mit den Stimmen der Regierungsparteien und der NEOS passierten am 24. Oktober Änderungen
im Pensionskassengesetz das Plenum des Nationalrats. Ziel sind Erleichterungen für die grenzüberschreitende
Tätigkeit der betrieblichen Pensionskassen. Aus Sicht von ÖVP, FPÖ und den NEOS erhalten die Pensionskassen
damit die Möglichkeit, höhere Erträge zu erwirtschaften. Für die SPÖ und die Liste Pilz
stellt hingegen die Abschaffung von Veranlagungsgrenzen für riskante Aktiengeschäfte einen zu weitgehenden
Liberalisierungsschritt dar, der das Risiko für die KundInnen der Pensionskassen unverhältnismäßig
erhöht.
Schließlich gaben die Abgeordneten einstimmig grünes Licht für ein Doppelbesteuerungsabkommen mit
der Republik Kosovo.
EU-Anpassungen sollen grenzüberschreitende Tätigkeit betrieblicher Pensionskassen erleichtern
Die Abgeordneten verabschiedeten mit Mehrheit Änderungen im Pensionskassengesetz , durch die die entsprechenden
neuen unionsrechtlichen Regelungen umgesetzt werden. Im Einzelnen soll damit die grenzüberschreitende Tätigkeit
erleichtert und die Governance der Kassen gestärkt werden. Begünstigte erhalten nun ein Zustimmungsrecht
bei grenzüberschreitender Übertragung von bestehenden Zusagen. Neu sind etwa auch die Festlegung von
Qualitätsanforderungen von Vorständen und die Ausweitung des Risikomanagements auf die Kassen selbst.
Die SPÖ sah einige positive Aspekte der Novelle, war aber nicht bereit, ihr zuzustimmen. Der Hauptgrund dafür
ist laut Kai Jan Krainer (SPÖ), dass man das Risiko für die AnlegerInnen erhöhe, indem man den Pensionskassen
erlaube, faktisch unbegrenzte Risiken bei Aktiengeschäften und Fremdwährungskrediten einzugehen. Die
ArbeitnehmerInnen müssten de facto das gesamte Veranlagungsrisiko tragen, ohne irgendeinen Einfluss auf die
Entscheidungen zu haben. Krainer vermisst eine grundsätzliche Diskussion über Steuergerechtigkeit, die
bedeute würde, dass auch internationale Konzerne ihre Steuern bezahlen.
Die Ausweitung der Informationspflichten sei zwar zu begrüßen, sagte Karin Greiner (SPÖ). Die Liberalisierung
der Veranlagungsvorschriften gehe aber zu weit und sei vor allem kurzsichtig, da abzusehen sei, dass das Wirtschaftswachstum
sich wieder abschwächt. Die Lockerung von Veranlagungsvorschriften zeige, dass die Bundesregierung keine Lehren
aus der letzten Finanzkrise gezogen habe, sagte die SPÖ-Abgeordnete. Auch Reinhold Einwallner (SPÖ) sah
die Lockerung der Veranlagungsvorschriften sehr kritisch. Riskanten Veranlagungen in Aktien oder Fremdwährungen
werde kein Limit mehr gesetzt, gleichzeitig gebe es keine Möglichkeit mehr für die FMA, risikomindernd
einzugreifen. Aus Sicht von Wolfgang Knes (SPÖ) hat sich die dritte Säule bisher nicht zu einer ernstzunehmenden
Altersvorsorge entwickelt und wird es auch in Zukunft nicht werden. Die Novelle habe nur die Wirkung, den Pensionsfonds
zu erlauben, die von den ArbeitgeberInnen einbezahlten Gelder einmal mehr für Finanzspekulationen zu verwenden,
obwohl die Vergangenheit gezeigt habe, wie bedenklich das ist.
Die betriebliche Altersvorsorge sei ein wichtiges Standbein der Altersvorsorge, erklärte hingegen Angelika
Winzig (ÖVP). Die Bundesregierung habe sich daher zum Ziel gesetzt, diese zweite Säule des Pensionssystems
zu stärken. Die Erfahrungen der letzten Jahre hätten gezeigt, dass Beschränkungen für Veranlagungen
nicht sinnvoll seien. Sie könne hierin kein "Gold Plating" bei der Umsetzung der EU-Vorgaben erkennen.
Für eine angemessene Kontrolle ist aus ihrer Sicht gesorgt, da die Pensionskassen Leitlinien erstellen müssen,
die auch von der FMA geprüft werden. Auch ÖVP-Abgeordneter Andreas Hanger begrüßte die Gesetzesänderungen,
da damit höhere Erträge in der zweiten Säule der Pensionsvorsorge ermöglicht werden. Die Stärkung
der zweiten Säule und vor allem auch der dritten Säule der Pensionsvorsorge ist auch seiner Sicht sinnvoll,
denn damit stärke man das Gesamtsystem.
Bruno Rossmann (PILZ) betonte, es gebe zwar einige gute Ansätze im Gesetz, diese enthalte aber auch Punkte,
denen die Liste Pilz nicht zustimmen könne. Man betreibe sehr wohl ein Gold Plating, da die EU-Richtlinie
gar keine vollständige Aufhebung der Veranlagungsgrenzen vorschreibe, stellte er kritisch fest. Die Liberalisierung
geht aus seiner Sicht damit viel zu weit, da jede Anlageform, ungeachtet des Risikos, zulässig werde. Bei
den letzten Finanzkrisen habe man die negativen Folgen einer solchen Strategie auf den Aktienmärkten gesehen.
Er sei grundsätzlich dagegen, derartige Risiken auf die Anspruchsberechtigten zu übertragen. Grundsätzlich
sollte man bei der ersten Säule des Pensionssystems bleiben, also der staatlichen Pensionsvorsorge. Die zweite
und dritte Säule seien hingegen keine geeignete Pensionsvorsorge, und ganz besonders lehne er es ab, diese
auch noch mit Steuergeldern zu unterstützen.
Der Wegfall der quantitativen Begrenzung für die Veranlagung geschehe mit guten Gründen, hielt Hermann
Brückl (FPÖ) der Kritik aus den Reihen der SPÖ und der Liste Pilz entgegen. Bisher seien die Grenzen
ein ernsthaftes Hindernis dafür gewesen, in gewinnbringenden Anleihen zu investieren, oder um Veranlagungsverluste
zu verhindern. Nun werde die Absicherung auf andere Weise sichergestellt, eine Bedrohung des Pensionssystems erkenne
er jedenfalls nicht. Die Neuregelung stelle mehr Sicherheit und Transparenz für die Leistungsberechtigten
sicher, meinte auch Maximilian Linder (FPÖ). Zweifellos gebe es Gefahren bei riskanten Veranlagungen, andererseits
müsse man auch die Möglichkeit ergreifen, die AnlegerInnen an den guten Entwicklungen auf den Finanzmärkten
teilhaben zu lassen. Die Bundesregierung habe das Für und Wider sehr genau erwogen, bevor sie sich zu der
Neuregelung entschlossen habe.
Die Bedenken der SPÖ und der Liste Pilz konnte auch Gerald Loacker (NEOS) nicht teilen. Pensionskassen hätten
schließlich ein Interesse daran, ihren KundInnen eine gute Veranlagung zu bieten, nicht daran, "Geld
zu verjubeln", sagte er. Seine Fraktion trage die Novelle daher mit, wünsche aber noch einige Änderungen,
die vor allem der Begriffsklärung dienen sollen. Der von ihm eingebrachte NEOS-Abänderungsantrag wurde
allerdings nicht angenommen.
Nationalrat genehmigt Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Kosovo
Einstimmig passierte ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Kosovo das Plenum, das in erster Linie den
Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen, aber auch die Ausweitung der Amtshilfe verfolgt und auf dem Grundsatz der Steuertransparenz
aufbaut. Maßstab sind dabei die jeweiligen internationalen Standards.
Die wirtschaftlichen Beziehungen zum Kosovo hätten sich gut entwickelt und es bestehe die Hoffnung, sie weiter
stärken zu können, sagte Franz Leonhard Eßl (ÖVP). Österreichische Unternehmen gehörten
zu den bedeutendsten Investoren im Kosovo. Das Abkommen sei ganz im Interesse Österreichs, denn es schaffe
verlässliche Rahmenbedingungen für den Informationsaustausch und mehr Steuertransparenz.
Die Wichtigkeit von Doppelbesteuerungsabkommen, um mehr Steuertransparenz zu schaffen, betonte auch Maurice Androsch
(SPÖ). Grundsätzlich sei der SPÖ die Frage der Steuerfairness wichtig, daher sollte man in solchen
Abkommen auch immer die Frage von digitalen Standorten von Unternehmen berücksichtigen. Die Bekämpfung
von Gewinnverschiebungen werde von der Regierung jedoch leider nur sehr schleppend in Angriff genommen. Österreich
könnte ein starkes Zeichen für das Stopfen von Steuerschlupflöchern geben, man müsse diese
Gelegenheit aber endlich ergreifen.
Bruno Rossman von der Liste Pilz kündigte die Zustimmung seiner Fraktion für das Doppelsteuerabkommen
an. Diese Art der Abkommen bringen zweifellos Fortschritte. Sie reichen aus seiner Sicht aber nicht aus, um Steuerflucht
wirksam zu bekämpfen. Rossmann spricht sich außerdem dafür aus, statt wie bisher bilaterale Abkommen
zu schließen, die Möglichkeit für multilaterale Doppelbesteuerungsabkommen auf EU-Ebene zu schaffen.
Er wünschte mehr Tempo bei der Digitalsteuer und anderen wichtigen Fragen in der Bekämpfung der Steuerflucht.
Christoph Stark (ÖVP) nützte die Gelegenheit, die positiven Auswirkungen des CETA-Handelsabkommens für
den österreichischen Export hervorzuheben. Österreichische Unternehmen, die in anderen Staaten tätig
werden, brauchen Rechtssicherheit, unterstrich er. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Kosovo trage dazu bei.
Was die Digitalsteuer betreffe, so sei man auf einem guten Weg. Der Finanzminister habe im Rahmen der Ratspräsidentschaft
bereits erste Erfolge erzielen können.
Finanzminister Hartwig Löger erhofft sich vom Doppelbesteuerungsabkommen eine Signalwirkung für andere
derartige Abkommen, die in Verhandlung sind, etwa mit China und arabischen Staaten. Österreich habe in Europa
eine wichtige Vorreiterrolle bei der Bekämpfung von Steuerbetrug inne, betonte der Finanzminister. Bei den
Beratungen der Finanzminister im Rahmen der Ratspräsidentschaft sei es gelungen, eine ganze Reihe wichtiger
Beschlüsse zu fassen und eine gemeinsame Linie für die Digitalsteuer zu erarbeiten. Er setze sich auch
im Rahmen der OECD dafür ein, den europäischen Ansatz international zu verankern, teilte der Minister
den Abgeordneten mit.
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