Gutes Dutzend Unternehmen hat bereits Interesse bekundet den Weg der Kapitalbeschaffung über
Inhaberaktien zu begehen
Wien (bmf) - Seit dem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011 waren Neuemissionen von österreichischen
KMUs im Dritten Markt der Wiener Börse nicht mehr möglich. Dadurch wurde es ihnen deutlich erschwert
an Eigenkapital zu kommen. Als Ausweichlösung mussten einige von ihnen ihr Kapital im Ausland beschaffen,
z.B. in Deutschland, wo der Dritte Markt 2016 wiederbelebt wurde. Dieser Abwanderung möchten wir künftig
gegensteuern. Durch die Änderung des Aktiengesetzes, die am 24. Oktober den Nationalrat passiert hat, wird
es österreichischen KMUs künftig wieder möglich sein, Inhaberaktien für die Kapitalbeschaffung
zu verwenden. Die Nachfrage ist enorm. Ein gutes Dutzend Unternehmen hat ihr Interesse bei der Wiener Börse
bereits deponiert und möchte diesen Weg der Kapitalbeschaffung gehen.
Finanzminister Löger: „Mit der Öffnung des „Dritten Marktes“ für KMUs fördern wir Inlandsinvestitionen,
sichern Arbeitsplätze und setzen absolut eigenkapitalstärkende Initiativen, die für weiteres Wachstum
sorgen. Wie wir aus Studien wissen, multipliziert sich jeder in ein börsennotiertes Unternehmen investierte
Euro mit dem Faktor 2,33 für die gesamte Volkswirtschaft. Dieses Potenzial gilt es weiter auszubauen.“
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