Wien (ispa) - Wer im Internet unterwegs ist, hinterlässt vielerorts Daten und digitale Spuren: E-Mail-Accounts,
Social-Media-Profile, Blogs, Daten in der Cloud und vieles mehr. Was passiert mit diesem digitalen Nachlass im
Falle des Todes? Wer selbstbestimmt mit seinen digitalen Fußabdrücken umgehen möchte, sollte schon
zu Lebzeiten vorsorgen. Die ISPA Broschüre „Digitaler Nachlass“ gibt Tipps zur Eigenvorsorge und für
Hinterbliebene.
„Die vier grundsätzlichen Möglichkeiten im Umgang mit dem digitalen Nachlass sind: erhalten, löschen,
archivieren oder an Hinterbliebene übertragen“, erklärt Maximilian Schubert, Generalsekretär der
ISPA. „Rechtlich sind im Umgang mit Online- Hinterlassenschaften noch viele Fragen offen“. Obwohl das deutsche
Urteil vom Juli 2018, laut dem Eltern einer verstorbenen 15-Jährigen Zugriff auf das Facebook-Konto der Tochter
erhalten müssen, von manchen als Präzedenzfall für ähnliche Fälle gesehen wird, bleibt
die rechtliche Lage dennoch oftmals unklar. Unterschiedliche gesetzliche Regelungen des Erbrechts in verschiedenen
Ländern erschweren die Handlungsoptionen für die Hinterbliebenen. Dazu kommt, dass Plattformbetreiber
auch bei diesem Thema vor Betrugsversuchen und geschmacklosen Scherzbolden auf der Hut sein müssen. „Es mag
auf den ersten Blick den Anschein haben, dass die Verfahren und Regelungen rund um den digitalen Nachlass teilweise
sehr bürokratisch und kompliziert sind, diese sind jedoch notwendig, um Missbrauch zu vermeiden“, erläutert
Schubert.
Schon zu Lebzeiten vorsorgen
Wer selbst bestimmen möchte, was mit seinen Daten nach dem Tod passiert, sollte sich rechtzeitig mit der Thematik
auseinandersetzen. Je konkreter man festlegt, was mit Benutzerkonten und Daten nach seinem Ableben geschehen soll,
desto selbstbestimmter ist das Bild, das im digitalen Raum bestehen bleibt. Schubert empfiehlt, eine möglichst
vollständige Liste mit allen Profilen, Mitgliedschaften und sonstigen Online-Aktivitäten zu führen
und regelmäßig zu aktualisieren. Einige Online-Dienste erlauben ihren Nutzern mittlerweile festzulegen,
was mit ihren Profilen im Falle einer länger andauernden Inaktivität bzw. nach dem Tod des Nutzers oder
der Nutzerin passieren soll.
ISPA Broschüre informiert im Detail
Ausführliche Informationen zur Vorsorge und was Hinterbliebene tun können, wenn der oder die Verstorbene
keine Vorkehrungen getroffen hat, gibt der ISPA Leitfaden „Digitaler Nachlass“. Die Broschüre wurde im Rahmen
des EU-geförderten Projekts Saferinternet.at vom Provider-Verband herausgegeben und liegt bereits in der siebten,
aktualisierten Auflage vor. Neben Tipps zur Vorsorge für Nutzerinnen und Nutzer bietet die Broschüre
auch Hinterbliebenen wertvolle Hilfestellungen zum Umgang mit den einzelnen Plattformen, da von Netzwerk zu Netzwerk
wesentliche Unterschiede bestehen.
Die aktuelle Version des Leitfadens „Digitaler Nachlass“ steht auf der ISPA Webseite kostenlos zum Download zur
Verfügung: http://www.ispa.at/digitaler-nachlass
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