Telekommunikationsgesetz soll Ausbau
 des Breitbandnetzes beschleunigen

 

erstellt am
25. 10. 18
13:00 MEZ

Einstimmigkeit im Nationalrat für Anpassungen von Seilbahngesetz und Schifffahrtsgesetz an EU-Vorgaben
Wien (pk) - Mit einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes, die am 24. Oktober mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ im Nationalrat beschlossen wurde, sollen die nötigen Rahmenbedingungen für den flächendeckenden Ausbau des Breitbandnetzes in Österreich bis 2025 geschaffen werden. Die Novelle war im Verkehrsausschuss nochmals in einigen Punkten abgeändert worden. Im Gesetzentwurf, der dem Nationalrat zugegangen war, waren nämlich Regelungen betreffend Datenspeicherung enthalten, die Anlass zu Kritik gaben, hier würde es wieder zu einer Vorratsdatenspeicherung kommen. Die Abgeordneten der Koalition betonten, diese Gefahr sei nun beseitigt. Die Opposition zeigte sich zwar zufrieden mit der Abänderung, stimmte der Novelle aber nicht zu, da aus ihrer Sicht einige Fragen weiter offen sind.

Um EU-Vorgaben zu entsprechen, hat der Nationalrat auch Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen für die Schifffahrt sowie für den Betrieb von Seilbahnanlagen einstimmig beschlossen.

Koalition sieht kostengünstigen Ausbau des Breitbandnetzes
Nach Vorstellungen der Koalition soll mit den neuen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes ein möglichst kostengünstiger Ausbau des Breitbandnetzes erfolgen und eine ineffiziente Verdoppelung von Infrastruktur vermieden werden. Die Telekom-Regulierungsbehörde RTR-GmbH erhält daher eine bessere Datenlage als bisher, um Analysen der Breitbandversorgung Österreichs durchführen zu können. Die Novelle schafft die rechtliche Grundlage für die Erhebung und Verwertung der dazu notwendigen Geodaten über die Breitbandversorgung.

Geplant ist mit der Novelle auch eine Vereinfachung der Behördenstruktur. Die bislang vier Fernmeldebüros und das Büro für Funkanlagen und TK-Endeinrichtungen werden zu einem einzigen Fernmeldebüro zusammengefasst.

SPÖ fürchtet Nachteile für KonsumentInnen und fordert Alarm-SMS-Service
Flächendeckende Versorgung mit Breitband-Internet sei für die Menschen und Unternehmen in diesem Land wichtig, betonte Alois Stöger (SPÖ). Noch unter Infrastrukturministerin Doris Bures habe man die Breitbandmilliarde beschlossen und die Unternehmen in die Pflicht genommen, die Versorgung sicherzustellen. Nun gehe die Regierung leider einen anderen Weg. Die nächste Ausschreibung von Frequenzen sei als reines Geschenk an die Unternehmen zu verstehen. Den Konsumentenschutz habe man dabei aber vergessen. Das zeige sich an der Papierrechnung, in Zukunft müsse man diese eigens anfordern. Die Papierrechnung sollte jedoch der Standard bleiben, um gerade auch älteren KundInnen eine leichte Übersicht über ihre Kosten zu garantieren. Die Infrastruktur in der Telekommunikation sei eine Einrichtung der Daseinsvorsorge, daher war es aus Sicht von Stöger ein Fehler, die Telekom zu verkaufen. Dieser Fehler räche sich nun.

Laut Philip Kucher (SPÖ) herrscht Einigkeit darüber, dass 5G neue Chancen eröffnet. Der Gesetzwerdungsprozess der Novelle sei leider nicht ideal gelaufen. So habe sich die Vorratsdatenspeicherung plötzlich wieder im Gesetz gefunden und musste durch eine Abänderung im Ausschuss entfernt werden. Kucher sagte, er vermisse im Telekommunikationsgesetz Maßnahmen gegen Kostenfallen bei Telefonanrufen. Außerdem sollte das Gesetz eine Verpflichtung für Telekommunkationsunternehmen vorsehen, Behörden zu ermöglichen, im Katastrophenfall kostenlos über das Mobilfunknetz Alarm-SMS abzusetzen, und brachte einen entprechenden Entschließungsantrag ein. Sein Fraktionskollege Mario Lindner unterstützte den Antrag mit dem Hinweis darauf, dass auch die Bundesländer die Bundesregierung bereits aufgefordert hätten, die Vergabe der Mobilfunkfrequenzen mit der Schaffung eines Alarm-SMS-Service im Katastrophenfall zu verknüpfen.

FPÖ: Österreich soll Musterland des Breitbandausbaus werden
Das Gesetz werde dazu beitragen, dass Österreich ein Musterland in der Versorgung mit schnellem Internet wird, sagte Christian Hafenecker (FPÖ). Gerade die von Abgeordnetem Stöger gelobte Versteigerung der Frequenzen habe sich letztlich in Form von höheren Preisen für die EndkundInnen ausgewirkt, diesen Fehler wolle man nicht wiederholen. Die Novelle sichere auch eine straffere Behördenstruktur und nehme notwendige Anpassungen an die DSGVO vor. Die AmateurfunkerInnen habe man leider während der Begutachtung mit Fehlinformationen gegen die Novelle aufgebracht. Die Bundesregierung habe sich jedoch stets bemüht, niemanden schlechter zu stellen, sondern Verbesserungen zu erreichen. Mit der Novelle gehe es darum, den 5G-Standard im Mobilfunk rasch auszurollen, das sei auch wichtig für autonomes Fahren. Aus Sicht von Hafenecker ist die Novelle ein großer Wurf.

Das Gesetz stelle eine wichtige Entscheidung für die Zukunft dar sagte Gerhard Deimek (FPÖ). Hier gehe es um nicht weniger als um eine Entscheidung dafür, Österreich wieder an die Spitze bei der Telekommunikationsinfrastruktur zu bringen. Mit dem, was heute beschlossen werde, hätten sich nach intensiven Verhandlungen letztlich alle Stakeholder zufrieden gezeigt. Was die Erlöse aus Frequenzversteigerungen betreffe, ließen sich einige Beispiele anführen, dass es nicht günstig sei, wenn der Staat alles nur darauf ausrichte, einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen. Hohe Kosten für die Unternehmen würden sich letztlich rächen, da sie einen schleppenden Ausbau der Infrastruktur und damit Nachteile für die Allgemeinheit nach sich ziehen.

NEOS unzufrieden mit Gesetzwerdungsprozess
Aus Sicht seiner Fraktion war der Gesetzgebungsprozess sehr holprig, stellte Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) fest. Im Entwurf seien einige Punkte enthalten gewesen, die Kritik hervorriefen. So sei einmal mehr versucht worden, auch die Vorratsdatenspeicherung wieder ins Gesetz einzubauen. Diesen Punkt habe man zwar bereinigt, allerdings blieben trotzdem begriffliche Unschärfen bestehen, welche aus Sicht der NEOS noch behoben werden müssten. Aus Sicht seiner Fraktion ist es wichtig, solche bedeutsamen Materien legistisch sauber zu bearbeiten und die Stakeholder frühzeitig einzubinden. Damit könne man künftig auch breite Zustimmung sicherstellen.

ÖVP: Breitband erhöht die Chancen im ländlichen Raum
Seine Fraktion stehe der Idee von Alarmnachrichten per SMS offen gegenüber, sagte Andreas Ottenschläger (ÖVP), er sei bereit, darüber zu verhandeln. Der Infrastrukturausbau müsse alle Bereiche gesamthaft betrachten. Das bisherige System der Förderung des Breitbandausbaus habe nicht wirklich zufriedenstellend funktioniert, daher setze man nun auf stärkere Anreize für die Unternehmen, die Infrastruktur rasch auszubauen. Letztlich gehe es darum, die Rahmenbedingungen zu schaffen, dass Österreich wettbewerbsfähig wird und bleibt.

Für kleine und mittlere Unternehmen wie für die ArbeitnehmerInnen im ländlichen Raum sei es wichtig, schnelle und rasche Internetverbindungen zu haben, unterstrich Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP). Damit könne man die Chancen. Das Gesetz schaffe die Voraussetzungen für einen kostengünstigen Ausbau der Infrastruktur. Die Bundesregierung setze auf eine neue Strategie, das zeige sich etwa bei der Frequenzversteigerung. Statt auf Erlösmaximierung setze man dabei auf eine Ausbauverpflichtung. Wichtig sei es auch, den Unternehmen Rechtssicherheit zu geben. Das Ministerium habe mit den Interessensvertretungen sehr viele Gespräche geführt, sie könne daher die Kritik der SPÖ hier nicht nachvollziehen. AmateurfunkerInnen leisten einen wichtigen Beitrag, etwa im Katastrophenschutz, diese werde stets anerkannt und es werde keine Schlechterstellung für sie geben.

Auch die ÖVP-Abgeordneten Johann Singer und Franz Leonhard Eßl verwiesen auf die Bedeutung des Breitbandausbaus für den ländlichen Raum. Damit könnten sich auch Orte abseits der Ballungszentren als innovative Standorte etablieren. Es können neue Arbeitsplätze entstehen und Verkehr und Transport vermieden werden. Mit der Verbesserung der Datenlage über Bauarbeiten werde es möglich, die Kosten der Grabungsarbeiten für die Verlegung von Glasfaserkabeln zu reduzieren, sagte Singer. Eßl hielt fest, dass der Ausschuss durch eine Abänderung dafür gesorgt habe, dass die Interessen von Grundeigentümern und ihre Ansprüche auf Abgeltung entsprechend berücksichtigt werden. Ihm ist es auch wichtig, dass bei nächster Gelegenheit auch die Frage des Schadenersatzes geregelt wird. Dieser sollte nur bei grober Fahrlässigkeit gelten.

Rebecca Kirchbaumer (ÖVP) erinnerte an die Lawinenkatastrophe von Galtür, die gezeigt habe, welch wichtige Rolle der Amateurfunk spielen könne, wenn andere Kommunikationssystem zusammenbrechen. Daher sei es ihr ein besonderes Anliegen zu unterstreichen, dass die Ängste der AmateurfunkerInnen, sie könnten in ihrer Tätigkeit behindert werden, unbegründet sind.

Infrastrukturminister Hofer: Regierung hat ambitionierte Ziele für Breitbandausbau
Schnelles Internet bedeute, in kurzer Zeit enorme Datenmengen übermitteln zu können. Der neue 5G-Standard werde sich auf viele Lebensbereiche auswirken und neue Möglichkeiten schaffen, etwa im Gesundheitsbereich oder bei der Luftüberwachung, betonte Infrastrukturminister Norbert Hofer. Die Ziele, die sich die Bundesregierung daher für den Breitbandausbau gesetzt habe, seien sehr ambitioniert. Um den Ausbau zu beschleunigen, habe man etwa festgelegt, dass die öffentliche Hand, vor allem ÖBB und ASFINAG, ihre Liegenschaften für 5G-Antennen zur Verfügung stellen müssen. Bei der Versteigerung der Funkfrequenzen werde man darauf achten, diese an eine Ausbauverpflichtung zu koppeln.

Im Falle der AmateurfunkerInnen seien die Verhandlungen nicht einfach gewesen, es seien aber einige Verbesserungen für diese Gruppe im Gesetz erreicht worden. Zur Frage der elektronischen Rechnung sagte Hofer, er verstehe zwar, dass die Post wenig Freude daran habe, dass die verpflichtende Papierrechnung abgeschafft wird. Er gehe jedoch davon aus, dass das Unternehmen sich andere Geschäftsfelder erschließen und der Wegfall der Briefzustellung dadurch weniger ins Gewicht fallen wird. Hofer ist überzeugt, dass der Ausbau des Breitbandinternets auch einen Beitrag zur Sicherung der Lebensqualität und der Einkommenschancen im ländlichen Raum leisten wird.

Seilbahnkonzessionen werden an EU-Bestimmungen angepasst
Das Seilbahngesetz muss an eine Verordnung der EU angepasst werden, die Gesetzesvorlage dazu passierte den Nationalrat einstimmig. Mit dem neuen Seilbahngesetz erfolgt auch eine Trennung von Konzession und technischer Lebensdauer. Künftig werden für alle Seilbahnsysteme in der Regel eine Konzessionsdauer von 50 Jahren gelten, wobei nach 40 Jahren und dann in weiterer Folge alle 30 Jahre eine Generalrevision durchzuführen ist.

Die EU-Anpassung sei für sinnvolle rechtliche Neuerungen genützt worden, lobte Erwin Angerer (FPÖ) die Novelle. Er hoffe, dass die neue gesetzliche Lage auch der Reißeckbahn, die leider geschlossen wurde, eine Zukunft ermöglicht. Günther Kumpitsch (FPÖ) sah Vorteile durch die Trennung der Konzessionsdauer von der technischen Lebensdauer. Die Einführung der Generalrevision bringe Vorteile für den reibungslosen Betrieb. Durch den Entfall der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden könne man mutwillige Verzögerungen von Bewilligungen verhindern. Die hohe Bedeutung der Seilbahnwirtschaft hob Christian Pewny (FPÖ) hervor. Sie schaffe Arbeitsplätze und Wertschöpfung im ländlichen Raum und wirke damit der Abwanderung entgegen. Die Novelle enthalte auch Neuerungen in der Sicherheit, die bei Seilbahnen großgeschrieben werde. Peter Schmiedlechner (FPÖ) begrüßte die Vereinfachungen, die durch das Gesetz geschaffen werden. Seilbahnen werden zwar in erster Linie mit Bergen und Tourismus assoziiert, man plane aber zunehmend Seilbahnen, um Verkehrsentlastungen im urbanen Raum zu erreichen.

Das Gesetz wolle zwar vor allem Interessen der Unternehmen regeln, bringe aber durchaus Vorteile für die MitarbeiterInnen, befand Konrad Antoni (SPÖ). Auch im Bereich der Seilbahnen gelte es, Arbeitsplätze zu sichern, dafür brauche man auch ein angemessenes Lohnniveau.

Seilbahnen sind ein wichtiger Faktor für den Erfolg des Tourismus in Österreich, unterstrich Franz Hörl (ÖVP). Sie haben ein hohes Sicherheitsniveau und schaffen Wertschöpfung in den Regionen, für die sie hohe Verantwortung übernehmen. Die Branche sei innovativ und zukunftsorientiert. Mit der Novelle erziele man auch Verwaltungsvereinfachungen und hohe Praxistauglichkeit, betonte nach Hörl auch ÖVP-Abgeordnete Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP). Das Gesetz bringe Vorteile sowohl für ArbeitnehmerInnen als auch für ArbeitgeberInnen.

Alkoholkontrollen kommen auch in der Binnenschifffahrt
Mit der Schifffahrtsnovelle 2018 werden unter anderem routinemäßige Alkoholkontrollen durch Atemluftkontrolle, wie sie im Straßenverkehr üblich sind, auch für die Binnenschifffahrt möglich. Grundsätzlich geht es bei der Novelle darum, Vorgaben der EU zur Festlegung technischer Vorschriften für Binnenschiffe in innerstaatliches Recht umzusetzen. Sicherheitsbestimmungen in der Binnenschifffahrt werden erhöht. Im Bereich der Seeschifffahrt wird der Anwendungsbereich des österreichischen Seeschifffahrtsrechts auf Jachten an internationale Abkommen angepasst.

Das Gesetz schaffe einerseits Vereinfachungen für Bootshalter, man reagiere aber auch auf die Gefährdung, die durch Fahrten unter Alkoholeinfluss besteht, erläuterte Christian Hafenecker (FPÖ). Daher werden Atemluftkontrollen, wie sie im Straßenverkehr bestehen, in der Schifffahrt ermöglicht. Neben diesen Punkt hob Günther Kumpitsch (FPÖ) auch die Verwaltungsvereinfachung bei der Ausstellung von Befähigungsnachweisen hervor.

Die Novelle enthalte eine Reihe von Anpassungen, die man nur unterstützen könne, sagte Maximilian Unterrainer (SPÖ). Besonders zu begrüßen sei, dass auch in der Schifffahrt Bewusstsein geschaffen wird für das Problem, das Alkohol am Steuer darstellt.

Johann Rädler (ÖVP) wies darauf hin, dass Alkoholisierung nicht nur bei Bootsfahrten auf Seen, sondern auch in der Donauschifffahrt immer wieder zu Problemen führe. Es sei daher wichtig, sich dieses Problems anzunehmen.

Verkehrsminister Norbert Hofer erhofft sich von der Bestimmung über Alkoholkontrollen eine präventive Wirkung, vor allem auch für LenkerInnen von Freizeitbooten auf Seen. Bei zehn Prozent der Unfälle auf der Donau sei nachweislich Alkohol im Spiel, die Situation bei Freizeitfahrten, bei denen man über keine Daten dazu verfüge, werde wohl kaum anders sein, meinte der Minister. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Wasserstraße Donau wolle er mit dem BMI eng zusammenarbeiten, erklärte der Verkehrsminister.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at
http://www.eu2018parl.at

 

 

 

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