Bericht des Finanzministeriums über die österreichische Haushaltsplanung 2019
Wien (pk) - "Die Bundesregierung steht für eine stabilitäts- und wachstumsorientierte Budgetpolitik",
heißt es programmatisch in der nunmehr dem Parlament vorliegenden Übersicht über die österreichische
Haushaltsplanung 2019 (III-203 d.B.) . Demnach soll, wie Finanzminister Hartwig Löger in dem Papier betont,
die derzeit gute wirtschaftliche Lage nicht dazu genutzt werden, die Staatsausgaben weiter zu erhöhen, sondern
vielmehr, um der größten wirtschaftspolitischen Herausforderung – dem nach wie vor zu hohen Schuldenstand
– zu begegnen. Das Ressort bekräftigt in diesem Zusammenhang mit Nachdruck das Ziel, die Schuldenquote bis
zum Ende der Legislaturperiode gegen 60% zu senken und gleichzeitig die Steuer- und Abgabenquote mittelfristig
auf 40% zu reduzieren.
Ausgabenanalyse, Reduktion der Förderungen: Erste Konsolidierungsmaßnahmen bereits im Doppelbudget
beschlossen
Löger setzt zunächst auf die Wirkung einzelner Maßnahmen, die mit dem Doppelbudget 2018/2019 beschlossen
wurden. So werden, wie der Bericht erinnert, neben einer Ausgabenanalyse in allen Bereichen des Bundesbudgets der
Personal- und der Sachkosteneinsatz bei den ausgegliederten Einheiten verbessert. Bei den Förderungen ist
eine Reduktion sowie eine Überprüfung auf ihre Wirksamkeit vorgesehen, Mehrfachförderungen sollen
in Zukunft verhindert werden. Prozyklische Maßnahmen der Vorgängerregierung wiederum wurden eingefroren.
Effizienzsteigerung durch Reform der Sozialversicherungen
Daneben will die Regierung die derzeit günstige wirtschaftliche Entwicklung für effizienzsteigernde Strukturreformen
nützen. Unter diesem Blickwinkel sieht der Bericht die Reform der Sozialversicherungen mit dem Plan einer
Zusammenlegung der aktuelle 21 auf fünf Träger vor. Dabei sollen die neun Gebietskrankenkassen zu einer
"Österreichischen Gesundheitskasse" fusioniert werden und für die unselbständig Erwerbstätigen
zuständig sein. Die geplante Reduktion der Verwaltungsgremien, die Nichtnachbesetzung von frei werdenden Stellen
und die Reorganisation von Verwaltungstätigkeiten werden zur Hebung von Effizienzpotentialen beitragen, erwartet
das Ressort.
Regierung will langfristige Finanzierung der Pflege sicherstellen
Priorität kommt auch der Entwicklung eines Konzepts zur langfristigen Finanzierung der Pflege zu, das nun
unter Einbindung der betroffenen Institutionen und Gebietskörperschaften ausgearbeitet wird. Nachdem das Verbot
des Pflegeregresses einschließlich einer Pauschalabgeltung von 100 Mio. € jährlich in Kraft getreten
ist, haben die Länder höhere Einnahmenausfälle reklamiert, sodass in der Folge durch eine Einigung
zwischen Bund und Ländern die Abgeltung des Einnahmenentfalls mit maximal 340 Mio. € festgelegt wurde.
Vorrang für Investitionen in Bildung, Wissenschaft und Forschung, Innovation und Infrastruktur
Der Bericht unterstreicht weiters die Anstrengungen der Bundesregierung, stärkere Prioritäten in jenen
Bereichen zu setzen, die beschäftigungs- und wachstumsrelevant sind – so etwa Bildung, Wissenschaft und Forschung,
Innovation und Infrastrukturinvestitionen. Erinnert wird in diesem Zusammenhang an die zusätzlichen Budgetmittel
für den Ausbau der Kinderbetreuung, die sprachliche Frühförderung und das verpflichtende letzte
Kindergartenjahr, aber auch an die Einführung von Deutschklassen für Kinder mit geringen Deutschkenntnissen.
Hohe Erwartungen knüpft das Ministerium auch an die im August 2018 beschlossene "Zukunftsoffensive Forschung,
Technologie und Innovation", durch die das österreichische Forschungs- und Innovationssystem insgesamt
effizienter gestaltet werden soll.
Umfassende Fiskalregeln sollen Konsolidierungskurs absichern
Als wesentlichen Eckpfeiler der Absicherung des Konsolidierungskurses bezeichnet der Bericht die umfassenden Fiskalregeln,
die Bund, Länder und Gemeinden seit 2017 zu strukturell ausgeglichenen Haushalten verpflichten und im Rahmen
einer "Schuldenbremse" das gesamtstaatliche Defizit mit höchstens 0,45% des BIP begrenzen. Dazu
kommt neben einer Ausgabenbremse und einer Schuldenquotenanpassung vor allem auch eine Regel über Haftungsobergrenzen,
deren Umsetzung bei den Verhandlungen zum Finanzausgleichsgesetz 2017 vereinheitlicht wurde. Demnach sind ab 2019
Haftungsübernahmen des Bundes und der Länder mit 175% und solche der Gemeinden mit 75% der Steuereinnahmen
limitiert. Unverändert bleibt das im Regierungsprogramm verankerte Ziel, mit einer verfassungsgesetzlich geregelten
Schuldenbremse das gesamtstaatliche Bekenntnis zur Reduktion der Staatsschuldenquote nachhaltig und transparent
voranzutreiben.
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