Regierung bekräftigt Bekenntnis zu stabilitäts-
 und wachstumsorientierter Budgetpolitik

 

erstellt am
23. 10. 18
13:00 MEZ

Bericht des Finanzministeriums über die österreichische Haushaltsplanung 2019
Wien (pk) - "Die Bundesregierung steht für eine stabilitäts- und wachstumsorientierte Budgetpolitik", heißt es programmatisch in der nunmehr dem Parlament vorliegenden Übersicht über die österreichische Haushaltsplanung 2019 (III-203 d.B.) . Demnach soll, wie Finanzminister Hartwig Löger in dem Papier betont, die derzeit gute wirtschaftliche Lage nicht dazu genutzt werden, die Staatsausgaben weiter zu erhöhen, sondern vielmehr, um der größten wirtschaftspolitischen Herausforderung – dem nach wie vor zu hohen Schuldenstand – zu begegnen. Das Ressort bekräftigt in diesem Zusammenhang mit Nachdruck das Ziel, die Schuldenquote bis zum Ende der Legislaturperiode gegen 60% zu senken und gleichzeitig die Steuer- und Abgabenquote mittelfristig auf 40% zu reduzieren.

Ausgabenanalyse, Reduktion der Förderungen: Erste Konsolidierungsmaßnahmen bereits im Doppelbudget beschlossen
Löger setzt zunächst auf die Wirkung einzelner Maßnahmen, die mit dem Doppelbudget 2018/2019 beschlossen wurden. So werden, wie der Bericht erinnert, neben einer Ausgabenanalyse in allen Bereichen des Bundesbudgets der Personal- und der Sachkosteneinsatz bei den ausgegliederten Einheiten verbessert. Bei den Förderungen ist eine Reduktion sowie eine Überprüfung auf ihre Wirksamkeit vorgesehen, Mehrfachförderungen sollen in Zukunft verhindert werden. Prozyklische Maßnahmen der Vorgängerregierung wiederum wurden eingefroren.

Effizienzsteigerung durch Reform der Sozialversicherungen
Daneben will die Regierung die derzeit günstige wirtschaftliche Entwicklung für effizienzsteigernde Strukturreformen nützen. Unter diesem Blickwinkel sieht der Bericht die Reform der Sozialversicherungen mit dem Plan einer Zusammenlegung der aktuelle 21 auf fünf Träger vor. Dabei sollen die neun Gebietskrankenkassen zu einer "Österreichischen Gesundheitskasse" fusioniert werden und für die unselbständig Erwerbstätigen zuständig sein. Die geplante Reduktion der Verwaltungsgremien, die Nichtnachbesetzung von frei werdenden Stellen und die Reorganisation von Verwaltungstätigkeiten werden zur Hebung von Effizienzpotentialen beitragen, erwartet das Ressort.

Regierung will langfristige Finanzierung der Pflege sicherstellen
Priorität kommt auch der Entwicklung eines Konzepts zur langfristigen Finanzierung der Pflege zu, das nun unter Einbindung der betroffenen Institutionen und Gebietskörperschaften ausgearbeitet wird. Nachdem das Verbot des Pflegeregresses einschließlich einer Pauschalabgeltung von 100 Mio. € jährlich in Kraft getreten ist, haben die Länder höhere Einnahmenausfälle reklamiert, sodass in der Folge durch eine Einigung zwischen Bund und Ländern die Abgeltung des Einnahmenentfalls mit maximal 340 Mio. € festgelegt wurde.

Vorrang für Investitionen in Bildung, Wissenschaft und Forschung, Innovation und Infrastruktur
Der Bericht unterstreicht weiters die Anstrengungen der Bundesregierung, stärkere Prioritäten in jenen Bereichen zu setzen, die beschäftigungs- und wachstumsrelevant sind – so etwa Bildung, Wissenschaft und Forschung, Innovation und Infrastrukturinvestitionen. Erinnert wird in diesem Zusammenhang an die zusätzlichen Budgetmittel für den Ausbau der Kinderbetreuung, die sprachliche Frühförderung und das verpflichtende letzte Kindergartenjahr, aber auch an die Einführung von Deutschklassen für Kinder mit geringen Deutschkenntnissen. Hohe Erwartungen knüpft das Ministerium auch an die im August 2018 beschlossene "Zukunftsoffensive Forschung, Technologie und Innovation", durch die das österreichische Forschungs- und Innovationssystem insgesamt effizienter gestaltet werden soll.

Umfassende Fiskalregeln sollen Konsolidierungskurs absichern
Als wesentlichen Eckpfeiler der Absicherung des Konsolidierungskurses bezeichnet der Bericht die umfassenden Fiskalregeln, die Bund, Länder und Gemeinden seit 2017 zu strukturell ausgeglichenen Haushalten verpflichten und im Rahmen einer "Schuldenbremse" das gesamtstaatliche Defizit mit höchstens 0,45% des BIP begrenzen. Dazu kommt neben einer Ausgabenbremse und einer Schuldenquotenanpassung vor allem auch eine Regel über Haftungsobergrenzen, deren Umsetzung bei den Verhandlungen zum Finanzausgleichsgesetz 2017 vereinheitlicht wurde. Demnach sind ab 2019 Haftungsübernahmen des Bundes und der Länder mit 175% und solche der Gemeinden mit 75% der Steuereinnahmen limitiert. Unverändert bleibt das im Regierungsprogramm verankerte Ziel, mit einer verfassungsgesetzlich geregelten Schuldenbremse das gesamtstaatliche Bekenntnis zur Reduktion der Staatsschuldenquote nachhaltig und transparent voranzutreiben.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at
http://www.eu2018parl.at

 

 

 

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