Ministerrat lehnt Beitritt zu UN-Migrationspakt ab

 

erstellt am
02. 11. 18
13:00 MEZ

Weitere Themen: Novellierung des Führerscheingesetzes, Ausbau der Fachhochschulen, Frauenförderung im Öffentlichen Dienst sowie Hass im Netz
Wien (bka) - "Österreich wird dem UN-Migrationspakt nicht beitreten. Wir sehen einige Punkte des Migrationspaktes sehr kritisch, etwa die Vermischung der Suche nach Schutz mit Arbeitsmigration. Hier legen wir auch künftig Wert auf eine klare Trennung. Österreich wird daher dem Pakt nicht beitreten, und somit eine mögliche, künftige Bindung durch Völkergewohnheitsrecht verhindern", so Bundeskanzler Sebastian Kurz am 31. Oktober.

"Wir haben in der Regierung erhebliche Bedenken gegenüber Inhalten und Zielen des UN-Migrationspaktes und werden daher dem Pakt nicht beitreten", formulierte Vizekanzler Heinz-Christian Strache beim Pressefoyer nach dem Ministerrat. "Österreichs Souveränität hat oberste Priorität, sie ist für uns unantastbar und wir werden sie schützen." Daher werde Österreich im Dezember keinen Vertreter nach Marrakesch entsenden und sich bei der UN-Generalversammlung im September 2019 der Stimme enthalten.

Bundesminister Heinz Faßmann betonte, dass man Migration vernünftig und verantwortungsbewusst steuern müsse. "Ich hätte mir vom UN-Migrationspakt erwartet, dass klar definiert wird, welche Arten von Migration hier gemeint sind, denn Migration kann unterschiedliche Formen annehmen." Der Pakt baue auf einem bereits vor Jahren erschienenen UN-Bericht über Migration auf. "Daher wäre es auch sinnvoll und notwendig gewesen zu definieren, was sich seither bewährt hat und wo Schwachstellen vorhanden waren", so Faßmann. Innenminister Herbert Kickl ergänzte: "Österreich ist kein Einwanderungsland, wir müssen Ordnung halten und deutlich zwischen Asyl und illegaler Migration unterscheiden. Die Migrationssteuerung muss eine österreichische Angelegenheit bleiben."

Frauen im Öffentlichen Dienst
Vizekanzler Strache berichtete auch über die Fortschritte bei Gleichbehandlung und Frauenförderung im Öffentlichen Dienst. Der Frauenanteil sei laut Controlling-Bericht seit 2006 von 38,7 auf 42,1 Prozent im Jahr 2017 gestiegen, der Prozentsatz der Frauen in Führungspositionen von 27,7 auf 35,3 gestiegen.

Hass gegen Frauen im Netz – Gipfel geplant
Die Regierung plane einen hochrangig besetzten Gipfel zum Thema "Hass gegen Frauen im Netz", berichtete Staatssekretärin Karoline Edtstadler. Unter der Federführung von Bundesminister Gernot Blümel werden Frauenministerin Juliane Bogner-Strauß, Innenminister Herbert Kickl und Justizminister Josef Moser unter breiter Einbindung von Betroffenen und Experten beraten. "Die Task-Force Strafrecht will den gesamtgesellschaftlichen Diskurs dazu anstoßen, aber auch rasche Hilfe für betroffene Frauen erreichen. Dazu müssen Bestimmungen angepasst werden, die rasche Verfahren und auch Strafen ermöglichen", so Edtstadler.

Ausbau von Fachhochschulen und der Donau-Universität
Bildungsminister Heinz Faßmann berichtete vom geplanten weiteren Ausbau der Donau-Universität Krems: "Fort- und Weiterbildung muss ein lebensbegleitender Prozess sein. Die Donau-Universität bietet über 200 hochqualitative Lehrgänge für mehr als 9 000 Studierende aus 96 Ländern. Sie wird nun ausdrücklich als Universität mit der Spezialisierung auf postgraduale Lehrgänge geführt und weiterentwickelt." Die Fachhochschulen in Österreich, insbesondere im MINT-Bereich, bekämen nun einen Entwicklungs- und Finanzierungsplan: "Bis zum Ende der Legislaturperiode werden mehr Studienplätze geschaffen und dafür jährlich rund 25 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt", so der Bildungsminister.

Novellierung Führerscheingesetz
"Das Führerscheingesetz soll novelliert werden", erklärte Verkehrsminister Norbert Hofer. Der wichtigste Punkt: Wer bei Prüfungen betrügt, müsse künftig mindestens 2 000 Euro Strafe bezahlen. Zudem werde es neun Monate lang keine Möglichkeit mehr geben, zur Führerscheinprüfung anzutreten. "Bei Führerscheinabnahmen gibt es ebenfalls eine Änderung. Wenn einem ausländischen Lenker hier aufgrund eines schweren Vergehens der Führerschein abgenommen wird, behalten wir ihn für die Dauer der Abnahme ein." Eine weitere Änderung: Das Befahren der Rettungsgasse werde ein Vormerkdelikt. Hofer berichtete auch über Änderungen beim sogenannten Blaulichtbescheid: "Fahrzeuge der Wasserrettung, der Bergrettung und der Höhenrettung werden in Zukunft das Blaulicht ex lege erhalten, das ist eine große Verwaltungsvereinfachung."
Patientenrechte stärken

"Wir haben heute im Ministerrat das neue Patientenverfügungsgesetz beschlossen. Dabei geht es darum, die Selbstbestimmung, so lange man in gutem geistigen Zustand ist, vorab zu ermöglichen", so Sozialministerin Beate Hartinger-Klein. Diese Möglichkeit gebe es grundsätzlich bereits, aber sie werde nun erleichtert und von fünf auf acht Jahre verlängert. Mittelfristig sollen die Patientenverfügungen auch in ELGA gespeichert werden, damit diese für Ärzte und Krankenhäuser leicht abrufbar werden.

 

 

 

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