102 Millionen Euro aus dem Katastrophenfonds des Bundes stehen insgesamt noch für Schäden
und Katastrophen zur Auszahlung bereit
Wien (bmf) - Das Hochwasser und die schweren Unwetter der vergangenen Tage haben in Teilen Österreichs,
vor allem in Kärnten und Osttirol, schwere Schäden verursacht. Aus den Mitteln des Katastrophenfonds
stehen derzeit insgesamt noch bis zu 102 Millionen Euro für Schäden und Katastrophenfälle zur Verfügung.
Bundeskanzler Sebastian Kurz betont: "Nach den schweren Unwettern der letzten Tage war ich gerade in einer
betroffenen Kärntner Gemeinde und beim Krisenstab des Landes Kärnten, um mir selbst von der Lage ein
Bild zu machen. Die Betroffenen erwarten sich zu Recht rasche und unbürokratische Hilfe. Als Bundesregierung
werden wir gemeinsam mit den Ländern und Gemeinden sicherstellen, dass allen Betroffenen schnell geholfen
wird."
Vizekanzler Heinz-Christian Strache erläutert ebenso: "In Krisenzeiten halten wir Österreicher immer
zusammen. Deshalb helfen wir als Bundesregierung den Überflutungs- und Sturmopfern schnell und unbürokratisch.
Wir können weggespülte Erinnerungen nicht ersetzen, aber unterstützen, angerichtete Schäden
zu beheben. Wer in Österreich in Not gerät, kann auf die Hilfe der Bundesregierung bauen."
Finanzminister Hartwig Löger sichert ebenfalls rasche Hilfe zu:
"Durch eine schnelle Hilfe aus dem Katastrophenfonds wollen wir sicherstellen, dass die entstandenen Schäden
rasch behoben werden können."
Innenminister Herbert Kickl hebt insbesondere die Leistungen der Exekutive in den letzten Tage hervor. "Es
ist für mich als Innenminister wichtig, dass wir als Bundesregierung rasch Taten walten lassen, und zwar nicht
nur in finanzieller Hinsicht, sondern auch in personeller. Rund 300 Polizistinnen und Polizisten waren daher allein
in Kärnten im Einsatz, um die Menschen vor Ort zu unterstützen. Ich weiß, dass es schwere Stunden
sind, die die Menschen in den betroffenen Regionen durchleben. Rasche, unbürokratische Hilfe ist daher unumgänglich
und das Gebot der Stunde", so Innenminister Herbert Kickl.
Privatpersonen, in deren Vermögen Schäden durch Naturkatastrophen eingetreten sind, können direkt
bei ihrer Gemeinde einen Antrag auf Unterstützung aus dem Katastrophenfonds stellen. Die Höhe der Beihilfen
wird von den Bundesländern jeweils festgelegt. Nach der Prüfung durch eine Kommission kann das Geld unmittelbar
ausbezahlt werden.
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