Österreichische Stimmenthaltung bei UN-Migrationspakt
New York/Wien (bka) - "Wir haben uns als Bundesregierung ausführlich mit dem UN-Migrationspakt
beschäftigt und gemeinsam die Entscheidung getroffen, dass es uns wichtig ist, die nationale Souveränität
Österreichs zu wahren. Aus unserer Sicht gibt es einige Punkte in diesem Pakt, die wir positiv sehen, aber
auch einige Punkte, die wir kritisch sehen", sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz am 31. Oktober in einer Stellungnahme
zur österreichischen Position gegenüber dem Beschluss eines globalen Migrationspakts durch die Vereinten
Nationen. "Daher haben wir die Möglichkeiten eingehend geprüft. Die Bundesregierung ist schließlich
zu der Übereinkunft gekommen, dass sich Österreich bei der UNO-Generalversammlung im September 2019 der
Stimme enthalten, den UN-Migrationspakt nicht unterzeichnen und somit keine Bindung für Österreich eingehen
wird."
Der UN-Migrationspakt ist eine Vereinbarung für den Umgang mit weltweiten Wanderbewegungen. Durch die Stimmenthaltung
könne Österreich seine Gesetze in allen Migrationsfragen weiterhin selbst gestalten. Es werde dadurch
zu keinen Gesetzesänderungen und zu keiner Völkerrechtsgewohnheitsbindung für Österreich kommen,
so der Bundeskanzler.
Auch Vizekanzler Heinz-Christian Strache erklärte, dass es besonders wichtig sei, die österreichische
Souveränität und Eigenstaatlichkeit zu schützen, da die Bundesregierung der österreichischen
Bevölkerung gegenüber verpflichtet sei und diese Verantwortung auch lebe. Österreich werde bereits
vorab schriftlich mitteilen, dass es dem Pakt nicht beitreten werde.
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