Stadt Wien bricht Ortstaxe-
 Verhandlungen mit Airbnb ab

 

erstellt am
31. 10. 18
13:00 MEZ

Grundlegende Voraussetzungen wurden von Airbnb nicht akzeptiert
San Francisco/Wien (rk) - Alle, die ihre Privatunterkünfte für touristische Zwecke (auch über Online-Plattformen) anbieten, sind unter anderem verpflichtet, ein Ortstaxekonto zu eröffnen und die Ortstaxe abzuführen. Ziel der seit über einem Jahr geführten Verhandlungen war es, dass Airbnb die Ortstaxe gesammelt einhebt und an die Stadt Wien abführt und den Vermieterinnen und Vermietern diesen Aufwand abnimmt.

Die Stadt Wien bricht mit 31. Oktober die Verhandlungen mit Airbnb ab. Grund dafür ist, dass wesentliche Vertragserfordernisse – wie das Akzeptieren österreichischen Rechts oder irgendeine Kontrollmöglichkeit über die Korrektheit der überwiesenen Ortstaxe-Summe – von Airbnb bis heute abgelehnt werden. Für die Vermieterinnen und Vermieter ändert sich dadurch nichts.

"Wir wären gerne mit Airbnb zu einer Lösung gekommen, um den Wienerinnen und Wienern Verwaltungsaufwand zu ersparen. Als Stadt sind wir keinesfalls gegen solche Sharing-Modelle. Allerdings muss man sagen, wenn ein Unternehmen österreichisches Recht einfach nicht als Grundlage akzeptieren will und auf keine unserer wesentlichen Forderungen eingeht, dann gibt es nicht mehr viel Spielraum für einen erfolgreichen Abschluss. Daher müssen wir die Verhandlungen mit Airbnb leider abbrechen", so Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke.

„Die Stadt Wien hat in den Verhandlungen mit Airbnb stets einen konstruktiven Ansatz verfolgt mit dem Ziel, Sharing Economy unter fairen Rahmenbedingungen zu ermöglichen – sie muss aber zugleich auch für jenen ordnungspolitischen Rahmen sorgen, der den Tourismus im Einklang mit den Interessen der Wiener Bevölkerung, der lokalen Wirtschaft und den ansässigen Betrieben weiterentwickelt. Vor diesem Hintergrund ist der Abbruch der Verhandlungen absolut nachvollziehbar und verständlich", so Norbert Kettner, Direktor des WienTourismus.

Weshalb mussten die Verhandlungen mit Airbnb abgebrochen werden?
Mit einer Vereinbarung gemäß Wiener Tourismusförderungsgesetz (WTFG) sollen Regelungen unter anderem für eine koordinierte, gemeinsame Vorgehensweise in den Bereichen des Datenaustausches, des Datenschutzes, der Kontrollmöglichkeiten und der gesammelten Abführung der Ortstaxe durch Airbnb getroffen werden. Dafür braucht es bestimmte Mindestvoraussetzungen, die aus Sicht der Stadt unbedingt erfüllt sein müssen, seiten Airbnb aber bis zuletzt abgelehnt wurden:

  • Geltung österreichischen Rechts wird von Airbnb nicht akzeptiert
  • Keine Offenlegung personenbezogener Daten in Verdachtsfällen – Nicht einmal die Auskunft, ob zu einer genannten Adresse Ortstaxe eingezogen und abgeführt wird

Hierbei wären die Interessen der Vermieterinnen und Vermieter in Bezug auf den Schutz ihrer Daten und die Interessen der Stadt Wien hinsichtlich der Ortstaxe – wie bei der vor wenigen Monaten erfolgreich abgeschlossenen Regelung mit „HomeAway“ selbstverständlich gewährlestet gewesen.

Wie wird die Stadt Wien nun weiter mit Airbnb verfahren?
Die Stadt Wien hat Airbnb heute über den Abbruch der Verhandlungen informiert. In den kommenden Tagen wird eine Aufforderung gemäß §15 Abs. 2 WTFG an Airbnb übermittelt, der landesgesetzlich vorgeschriebenen Pflicht, die notwendigen Daten zu übermitteln, nachzukom-men. Sollte Airbnb dieser gesetzlichen Pflicht nicht nachkommen, wird ein verwaltungsstrafrechtliches Verfahren gegen Airbnb eingeleitet. Eine Übertretung kann mit einer Geldstrafe von 38 bis zu 2.100 Euro (pro nicht geliefertem Datensatz) geahndet werden.

Was bedeutet der Abbruch für die Vermieterinnen und Vermieter, die auf Airbnb inserieren?
Grundsätzlich nichts. Die gesetzlichen Pflichten zur Eröffnung eines Ortstaxekontos, zur korrekten Abführung der Ortstaxe und zu bestimmten statistischen Meldungen an die Stadt bleiben unverändert bestehen. Eine erfolgreich abgeschlossene Ortstaxevereinbarung mit
Airbnb hätte den Vermieterinnen und Vermietern diesen Verwaltungsaufwand erspart.

Was war das Ziel der Verhandlungen gemäß Wiener Tourismusförderungsgesetz (WTFG)?
Die Möglichkeit, dass der Magistrat nun auch mit Online-Plattformen Vereinbarungen über die gesammelte Abführung der Ortstaxe abschließen darf, wurde mit der letzten Novelle des WTFG im Jahr 2017 geschaffen. Ziel dieser Novelle war, die Ortstaxe praxisnah einzuheben, und den dahinterstehenden Verwaltungsaufwand – sowohl für den Magistrat als auch für die Vermieterinnen und Vermieter – zu verringern. Die Wiener Regelung im WTFG wurde in Studien bereits mehrmals als „Best Practice“ in Europa behandelt. Sie war auch Vorbild für andere Bundesländer wie zum Beispiel Vorarlberg, das das eigene Tourismusgesetz entsprechend des Wiener Vorbilds angepasst hat.

Wie könnte Rechtssicherheit im Umgang mit Online-Plattformen geschaffen werden?
Neben der Frage der Ortstaxe betrifft der Umgang mit Online-Vermittlungsplattformen noch weitere Rechtsbereiche wie das Gewerberecht, das Steuerrecht oder auch das Sozialversicherungsrecht. Berechtigte Forderungen seitens der Hotellerie – wie zum Beispiel die Ein-führung einer Registriernummer – für mehr Steuergerechtigkeit können nur auf Bundesebene oder auf europäischer Ebene nachhaltig gelöst werden. Bisher wurden hier keine gesetzlichen Maßnahmen gesetzt.

„Die Bundesregierung muss endlich tätig werden. Wir brauchen bundesweit einheitliche Regeln im Umgang mit diesen Plattformen. Der Finanzminister sollte den EU-Ratsvorsitz nicht ungenutzt verstreichen lassen, um auch europaweit endlich Nägel mit Köpfen zu machen, anstatt die Bundesländer damit alleine zu lassen", so Hanke.

Wohin können sich die Wienerinnen und Wiener bei offenen Fragen wenden?
Schon im Vorfeld hat die Stadt Wien Informationskampagnen gestartet, um alle Wienerinnen und Wiener, die Privatzimmer über Online-Plattformen anbieten, über die bestehenden Regelungen zu informieren. Auf http://www.sharing.wien.at sind seitdem alle rechtlichen Bestim-mungen für die touristische Privatzimmervermietung, bei denen auch Bestimmungen des Einkommensteuer- oder Gewerberechts gelten könnten inkl. Erklärvideos und Ortstaxerechner, online. Darüber hinaus kann bei weiterführenden Fragen selbstverständlich auch die Magistratsabteilung 6 (Rechnungs- und Abgabenwesen) kontaktiert werden.

Wie sieht die Situation bei den Online-Plattformen in Wien generell aus?
Neben der kürzlich abgeschlossenen Vereinbarung mit HomeAway kommen zusätzlich 12 Plattformen ihren Pflichten gemäß WTFG nach. Fünf Plattformen kommen ihren Pflichten laut WTFG nicht nach und gegen diese Plattformen wurden bereits Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Die Verhandlungen mit Airbnb werden nun abgebrochen. Damit steht die Stadt Wien mit instgesamt 19 unterschiedlichen Online-Plattformen in Kontakt. Dieser Zwischenstand ist ein Erfolg der Strategie der Stadt Wien, der bei internationalem Austausch mit anderen Großstädten als Erfolgsbeispiel hervorgehoben wird.

 

 

 

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