Wien (pk) - Im Zuge der Abschaffung des Pflegeregresses mit Anfang 2018 wurde in das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz
(ASVG) eine Bestimmung aufgenommen, wonach den Ländern zur Abdeckung des Einnahmenentfalls jährlich 100
Mio. € aus dem Pflegefonds zuzuweisen sind. Nun sollen diese Mittel für das Jahr 2018 auf bis zu 340 Mio.
€ aufgestockt werden. Das sieht ein eigenes Bundesgesetz vor, das die Regierung dem Nationalrat vorgelegt hat (
327 d.B.). Damit will man eine drohende Finanzierungslücke schließen.
Das Geld soll gemäß dem Vorschlag der Regierung aus den Umsatzsteueranteilen des Bundes kommen und im
Dezember an die Länder ausgezahlt werden. Diese haben die Mittel "transparent und zeitnah" an die
betroffenen Gemeinden, Städte, Sozialfonds und Sozialhilfeverbände zu verteilen. Die Endabrechnung ist
erst im Nachhinein für 2019 – auf Basis von verpflichtenden Kostennachweisen – vorgesehen. Länder die
zu viel Geld erhalten haben, müssen die gewährten Mittel zurückzahlen.
Die vorläufige Aufteilung des Zweckzuschusses auf die einzelnen Bundesländer erfolgt gemäß
den Erläuterungen zum Gesetzentwurf auf Basis der von den Ländern erwarteten Mehrkosten, wobei sich die
jeweilige Gesamtsumme aus drei Kostenelementen (Einnahmenausfall aufgrund des untersagten Vermögenszugriffs,
Mehrkosten durch den Umstieg von SelbstzahlerInnen auf Sozialhilfe, Betreuungseinrichtungen für behinderte
Menschen) zusammensetzt. Der größte Anteil der 340 Mio. € soll demnach in die Steiermark (17,83%) und
nach Oberösterreich (17,33%) fließen. Erst dahinter folgen die weitaus bevölkerungsstärkeren
Bundesländer Niederösterreich (16,65%) und Wien (16,61%). Schlusslichter der Aufstellung sind das Burgenland
(2,81%) und Kärnten (3,85%), auch sie bekommen erheblich weniger Mittel, als es ihrem Anteil an der Wohnbevölkerung
entspricht. Im Zuge der Endabrechnung kann es den Erläuterungen zufolge allerdings noch zu Verschiebungen
innerhalb der drei Töpfe kommen, sollten die Bundesländer die ihnen vorläufig zugewiesenen Mittel
nicht ausschöpfen.
Die tatsächlich ermittelten Mehrkosten für 2018 sollen laut Regierung dann auch als Grundlage für
weitere Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern über Zweckzuschüsse ab 2019 dienen.
Durch die Abschaffung des Pflegeregresses können Träger stationärer Pflegeeinrichtungen seit 1.
Jänner nicht mehr auf das Vermögen der von ihnen betreuten Personen zur Abdeckung von Pflegekosten zugreifen.
Gleiches gilt für das Vermögen von Angehörigen und ErbInnen. Laufende Verfahren sind einzustellen.
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