Schramböck: Stärkung der Datenwirtschaft
 schafft Wachstum und Jobs

 

erstellt am
09. 11. 18
13:00 MEZ

Auflösung der Daten-Lokalisierung beschlossen - Dossier schafft die Basis für mehr Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der europäischen Datenwirtschaft
Brüssel/Wien (bmdw) - "Veränderte Spielregeln in der digitalen Wirtschaft erfordern auch die Anpassung der Rahmenbedingungen. Als Digitalministerin freue ich mich, dass wir heute den Abschluss eines wichtigen Dossiers für den digitalen Binnenmarkt präsentieren können. Denn Daten sind der Rohstoff der Zukunft und die Grundlage für innovative Geschäftsmodelle. Unter dem Titel „free flow of non-personalised data“ haben wir heute die Auflösung der Daten-Lokalisierung beschlossen", erklärte Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck am 9. November anlässlich der Präsentation. Ziel der Verordnung ist die Beseitigung ungerechtfertigter Lokalisierungsbeschränkungen von nicht-personenbezogenen Daten in den EU-Mitgliedstaaten.

Für die aufstrebende Datenwirtschaft Europas wurde mit der Aufhebung der Datenlokalisierungsbeschränkungen das größte Hemmnis beseitigt. Derzeitige Prognosen gehen davon aus, dass die europäische Datenwirtschaft dadurch ihr volles Potential entfalten kann und bis 2020 bis zu 730 Milliarden Euro pro Jahr erwirtschaften wird. Das entspricht einer Verdoppelung auf rund vier Prozent des EU-BIPs. Gleichzeitig werden in diesem Zeitraum über 10,4 Millionen Beschäftigte in 360.000 Betrieben in der Datenwirtschaft tätig sein. „Für Unternehmen ist diese Aufhebung von enormer Bedeutung. Dieser Beschluss ist der Schlüssel zu mehr Wachstum, mehr Flexibilität für unsere Unternehmen und mehr Arbeitsplätzen in Zukunftsberufen", so Schramböck weiter.

Auch im täglichen Geschäft der Unternehmen bringt die Verordnung entscheidende Vorteile. So profitieren Unternehmen direkt durch Kostensenkungen und ein größeres Angebot von Datendiensten, wie etwa Cloud Lösungen. Durch die Aufhebung der Lokalisierungsbeschränkungen ist es jetzt außerdem möglich, jeden Cloud Anbieter zu wählen, ohne Gefahr zu laufen, gesetzliche Bestimmungen zu verletzen. Bislang war die Rechtslage verworren. „Unternehmen in Österreich und der EU können damit unter anderem Cloud-Dienste in jedem Mitgliedstaat nutzen, die kostengünstigsten Standorte für IT-Ressourcen wählen oder die Daten zurück in eigene IT-Systeme übertragen. Dadurch kann auch eine Dopplung von Daten an mehreren Standorten vermieden werden“, so die Ministerin abschließend.

 

 

 

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