Auflösung der Daten-Lokalisierung beschlossen - Dossier schafft die Basis für mehr
Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der europäischen Datenwirtschaft
Brüssel/Wien (bmdw) - "Veränderte Spielregeln in der digitalen Wirtschaft erfordern auch
die Anpassung der Rahmenbedingungen. Als Digitalministerin freue ich mich, dass wir heute den Abschluss eines wichtigen
Dossiers für den digitalen Binnenmarkt präsentieren können. Denn Daten sind der Rohstoff der Zukunft
und die Grundlage für innovative Geschäftsmodelle. Unter dem Titel „free flow of non-personalised data“
haben wir heute die Auflösung der Daten-Lokalisierung beschlossen", erklärte Digitalisierungsministerin
Margarete Schramböck am 9. November anlässlich der Präsentation. Ziel der Verordnung ist die
Beseitigung ungerechtfertigter Lokalisierungsbeschränkungen von nicht-personenbezogenen Daten in den EU-Mitgliedstaaten.
Für die aufstrebende Datenwirtschaft Europas wurde mit der Aufhebung der Datenlokalisierungsbeschränkungen
das größte Hemmnis beseitigt. Derzeitige Prognosen gehen davon aus, dass die europäische Datenwirtschaft
dadurch ihr volles Potential entfalten kann und bis 2020 bis zu 730 Milliarden Euro pro Jahr erwirtschaften wird.
Das entspricht einer Verdoppelung auf rund vier Prozent des EU-BIPs. Gleichzeitig werden in diesem Zeitraum über
10,4 Millionen Beschäftigte in 360.000 Betrieben in der Datenwirtschaft tätig sein. „Für Unternehmen
ist diese Aufhebung von enormer Bedeutung. Dieser Beschluss ist der Schlüssel zu mehr Wachstum, mehr Flexibilität
für unsere Unternehmen und mehr Arbeitsplätzen in Zukunftsberufen", so Schramböck weiter.
Auch im täglichen Geschäft der Unternehmen bringt die Verordnung entscheidende Vorteile. So profitieren
Unternehmen direkt durch Kostensenkungen und ein größeres Angebot von Datendiensten, wie etwa Cloud
Lösungen. Durch die Aufhebung der Lokalisierungsbeschränkungen ist es jetzt außerdem möglich,
jeden Cloud Anbieter zu wählen, ohne Gefahr zu laufen, gesetzliche Bestimmungen zu verletzen. Bislang war
die Rechtslage verworren. „Unternehmen in Österreich und der EU können damit unter anderem Cloud-Dienste
in jedem Mitgliedstaat nutzen, die kostengünstigsten Standorte für IT-Ressourcen wählen oder die
Daten zurück in eigene IT-Systeme übertragen. Dadurch kann auch eine Dopplung von Daten an mehreren Standorten
vermieden werden“, so die Ministerin abschließend.
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