Einstimmigkeit der Länderkammer bei Anpassungen von Seilbahngesetz und Schifffahrtsgesetz
an EU-Vorgaben
Wien (pk) - Für einen flächendeckenden Ausbau des Breitbandnetzes in Österreich bis 2025
hat der Bundesrat am 8. November mit Stimmenmehrheit eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes besiegelt.
ÖVP und FPÖ unterstrichen vor allem die große Bedeutung des Ausbaus für den ländlichen
Raum. Die SPÖ äußerte Kritik und brachte zudem einen Entschließungsantrag für ein SMS-Katastrophenschutz-Alarmsystem
ein, der allerdings keine Mehrheit fand. Verkehrsminister Norbert Hofer sagte aber, dass die Umsetzung eines solchen
Systems geprüft werden soll.
Einstimmig hat die Länderkammer Änderungen der gesetzlichen Grundlagen für die Schifffahrt sowie
für den Betrieb von Seilbahnanlagen mit Anpassungen an EU-Vorgaben beschlossen.
ÖVP und FPÖ: Wichtiger Ausbau der Breitbandversorgung für ländlichen Raum
Konkret soll die Novelle zum Breitbandausbau der Umsetzung der Ziele dienen, die sich die Bundesregierung zur Erreichung
einer landesweiten Versorgung mit Gigabit-Anschlüssen und mit 5G-Mobilfunk bis zum Jahr 2025 gesetzt hat.
Nach Vorstellungen der Koalition soll mit den neuen Bestimmungen ein möglichst kostengünstiger Ausbau
des Breitbandnetzes erfolgen und eine ineffiziente Verdoppelung von Infrastruktur vermieden werden. Die Telekom-Regulierungsbehörde
RTR-GmbH soll daher eine bessere Datenlage als bisher erhalten, um Analysen der Breitbandversorgung Österreichs
durchführen zu können. Die Novelle schafft darüber hinaus die rechtliche Grundlage für die
Erhebung und Verwertung der dazu notwendigen Geodaten über die Breitbandversorgung, geplant ist auch eine
Vereinfachung der Behördenstruktur. Zugleich werden auch Änderungen im KommAustria-Gesetz vorgenommen.
An die digitale Autobahn angeschlossen zu werden, sei für alle Menschen von zentraler Bedeutung, unterstrich
dazu Hubert Koller (SPÖ/St). Er bezweifelt aber, dass der Ausbauplan der Regierung bis 2025 erreicht werden
kann. Es gelte daher etwa, Projekte und Instrumente zu starten, um finanzschwache Gemeinden in dieser wichtigen
Aufgabe zu unterstützen. Außerdem löse das Gesetz Unmut unter Amateurfunkern aus, es gebe keine
Zustimmung seitens der Community. Er brachte den Antrag für ein SMS-Katastrophenschutz-Alarmsystem ein, für
ein solches System biete sich im Ausschreibungszusammenhang die einmalige Gelegenheit.
Auch wenn der SPÖ-Antrag keine Mehrheit fand, unterstrich Verkehrsminister Norbert Hofer sein Interesse an
einem solchen Warn-System, aber ebenso dessen Komplexität. Dementsprechend müssten hier die Möglichkeiten
geprüft werden. Nicht unumstritten ist aus Sicht des Ministers zwar die Verpflichtung der öffentlichen
Hand, etwa der ÖBB und ASFINAG, gegebenenfalls Liegenschaften für 5G-Antennen nutzen lassen zu müssen.
Nur so sei es aber möglich, diese Technologie schnell auszurollen. Die kommenden Jahre bieten aus Sicht von
Hofer auch für den ländlichen Raum die große Chance der Anbindung an diese wichtigen technologischen
Entwicklungen. Darüber hinaus kündigte der Verkehrsminister eine neue Breitbandstrategie für das
kommende Frühjahr an.
Die große Bedeutung des Ausbaus vor allem für den ländlichen Raum strichen Peter Raggl (ÖVP/T),
Andrea Wagner (ÖVP/N), Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O) und Christoph Steiner (FPÖ/T) hervor. Peter Raggl
verwies darüber hinaus darauf, dass auch auf die Kosten geschaut werde. Andrea Wagner sprach sich vor allem
für Frauen am Land aus, die leistungsfähige digitale Netze und diesbezüglich dieselben Bedingungen
wie in der Stadt benötigen würden, um ihre Angebote umsetzen zu können. Aus Sicht von Ferdinand
Tiefnig liegt Österreich im Breitbandausbau weit zurück, es werde wichtig sein, selbigen so rasch wie
möglich voranzubringen. Christoph Steiner schloss sich dem an und bezeichnete das Gesetz als großen
Wurf für die technologische Zukunft Österreichs. 5G sei die einzige Überlebenschance im ländlichen
Raum. Zusätzlich werde auf kostenbewusste Finanzierung geachtet.
Anpassung der Seilbahnkonzessionen an EU-Bestimmungen
Einstimmig passierte eine Anpassung des Seilbahngesetzes an eine EU-Verordnung der EU den Bundesrat. Mit dem neuen
Seilbahngesetz erfolgt auch eine Trennung von Konzession und technischer Lebensdauer. Künftig werden für
alle Seilbahnsysteme in der Regel eine Konzessionsdauer von 50 Jahren gelten, wobei nach 40 Jahren und dann in
weiterer Folge alle 30 Jahre eine Generalrevision durchzuführen ist.
Das Gesetz bringe Entbürokratisierung, Sicherheit und Effizienz, waren sich die Bundesrätinnen und Bundesräte
einig. Die große Bedeutung der Seilbahnwirtschaft speziell für sein Bundesland Tirol strich Peter Raggl
(ÖVP/T) hervor, etwa hinsichtlich Investitionen, Tourismus, Landwirtschaft und in Bezug auf Arbeitsplätze.
Gerd Krusche (FPÖ/St) erörterte zur Novelle, dass die Umsetzung von EU-Vorgaben auch als Gelegenheit
genutzt wurde, zusätzliche Anpassungen vorzunehmen, etwa die Trennung von Konzession und technischer Lebensdauer.
Auch Dominik Reisinger (SPÖ/O) kann wesentliche Verbesserungen feststellen, beispielsweise was Arbeitsplätze
oder mehr Sicherheit betrifft.
Verkehrsminister Norbert Hofer zufolge könnten Seilbahnen in Zukunft auch für den städtischen Raum
eine Rolle spielen. Der Verkehr könne dort massiv entlastet werden, so der Minister, der hofft, eine "Nahverkehrsmilliarde"
erreichen zu können, um auch aus Bundesmitteln in Ballungszentren in solche dekarbonisierende Verkehrsmaßnahmen
– über die Stadtgrenzen hinaus – investieren zu können.
Alkoholkontrollen kommen auch in der Binnenschifffahrt
Mit der ebenso einstimmig befürworteten Schifffahrtsnovelle 2018 werden unter anderem routinemäßige
Alkoholkontrollen durch Atemluftkontrolle, wie sie im Straßenverkehr üblich sind, auch für die
Binnenschifffahrt möglich. Grundsätzlich geht es bei der Novelle darum, Vorgaben der EU zur Festlegung
technischer Vorschriften für Binnenschiffe in innerstaatliches Recht umzusetzen. Sicherheitsbestimmungen in
der Binnenschifffahrt werden erhöht. Im Bereich der Seeschifffahrt wird der Anwendungsbereich des österreichischen
Seeschifffahrtsrechts auf Jachten an internationale Abkommen angepasst.
Speziell im Hinblick auf die Problematik, dass Beeinträchtigung durch Alkohol in der Schifffahrt zum Teil
zu Unfällen beigetragen habe, begrüßen Michael Bernard (FPÖ/N), Armin Forstner (ÖVP/St)
und Wolfgang Beer (SPÖ/W) die künftigen Kontrollen. Das sei eine ähnliche Maßnahme wie im
Straßenverkehr und ein wichtiger Schritt, die Sicherheit zu erhöhen, so Bernard. Auch die Verwaltungsvereinfachung
wurde von den Bundesräten einhellig gelobt. Mit dem auch von Forstner angesprochenen Seebrief für Schlauchboote
komme es nicht nur zu einer Vereinfachung, es werde auch auf Freiwilligkeit Rücksicht genommen, hob Beer hervor.
Verkehrsminister Norbert Hofer unterstrich im Sinne der Sicherheit die Wichtigkeit, verdachtsfrei Alkoholkontrollen
auch in diesem Bereich durchführen zu können.
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