AVMD-Richtlinie auf EU-Ebene beschlossen – Richtungsweisend zur Herstellung eines Level-Playing-Fields
für alle Marktteilnehmer
Brüssel/Wien (bka) - "Durch die Novellierung der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste
werden auch Video-On-Demand-Anbieter und Video-Sharing-Plattformen in Pflicht und Verantwortung genommen",
ist Bundesminister Gernot Blümel über die am 6. November vom EU-Rat unter österreichischem
Vorsitz angenommene Richtlinie erfreut. "Dieser Beschluss ist richtungsweisend zur Herstellung eines "level
playing field", einer Wettbewerbsgleichheit für europäische Medienproduzenten. Durch diese Richtlinie
kommen wir einem wettbewerbsrechtlichen Rahmen näher, mit dem sich das asymmetrische Wettbewerbsumfeld verbessern
wird", so Blümel.
"Video-Sharing-Plattformen unterliegen zum ersten Mal auch Regeln, die sicherstellen, dass Zuschauerinnen
und Zuschauer sowie insbesondere Minderjährige besser vor gewalttätigen oder schädlichen Inhalten
oder Hassreden geschützt werden", so Medienminister Blümel weiter. Darüber hinaus ziele die
neue Richtlinie auch darauf ab, die kulturelle Vielfalt zu erhöhen und europäische Inhalte zu fördern,
in dem eine Quote von mindestens 30 Prozent europäischer Inhalte von allen audiovisuellen Mediendiensten erfüllt
werden muss", betont Blümel. "Seit der letzten Version der AVMD-Richtlinie im Jahr 2010 hat sich
der Markt für audiovisuelle Mediendienste erheblich und rasch weiterentwickelt. Es ist daher richtig und wichtig,
diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen", so Medienminister Blümel. Österreich werde an einer raschen
Umsetzung der AVMD-Richtlinie und weiterer europäischer Rechtsakte arbeiten, die derzeit noch verhandelt werden.
Insbesondere werde derzeit intensiv an der Finalisierung der Urheberrechts-Richtlinie auf europäischer Ebene
gearbeitet.
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