121 Opfer, Ermittlungen gegen 141 Tatverdächtige
Wien (bmi) - Menschenhandel ist eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung. 2017 wurden in Österreich
vom Bundeskriminalamt (BK) 61 Opfer erkannt und Ermittlungen gegen 66 Tatverdächtige geführt. Wegen grenzüberschreitender
Prostitution wurden 60 Opfer identifiziert und gegen 75 Tatverdächtige ermittelt.
Laut Schätzungen internationaler Organisationen gibt es weltweit an die 30 Millionen versklavte Menschen.
Opfer dieser schweren Verbrechen sind meist die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Die Globalisierung
hat nicht nur Wirtschaft und Politik vernetzt, sondern auch die Kriminalität, wodurch das Geschäft mit
Menschenhandel nach wie vor steigt.
Der aktuelle Menschenhandelsbericht bestätigt, dass die sexuelle Ausbeutung mit über 70 Prozent der abgeschlossenen
polizeilichen Ermittlungsverfahren die häufigste Erscheinungsform von Menschenhandel war. Die am stärksten
betroffenen Herkunftsnationen der Opfer waren China und Nigeria. Daher hat das BK 2017 einen besonderen Schwerpunkt
in Kooperationen mit China und Nigeria gesetzt.
Erfolge 2017
Im Mai 2017 sind im Bereich eines illegalen Straßenstriches im zweiten Wiener Gemeindebezirk drei minderjährige
Opfer befreit und nach Ungarn rückgeführt worden. Durch das rasche und koordinierte Einschreiten konnten
die Opfer erkannt und die Täter ausgeforscht werden.
Im Zuge europaweiter Schwerpunktkontrollen zur Bekämpfung des Kinderhandels im Rotlichtmilieu konnten im Oktober
2017 zwölf mögliche Opfer erkannt und 32 Anzeigen nach dem Verwaltungsstrafrecht getätigt werden.
Insgesamt waren 38 Bedienstete im Einsatz. 151 Personen sind in 32 Bordellen und zwei illegalen Straßenstrichen
kontrolliert worden.
Ausblick
Für die Verbesserung der Kooperation im nationalen und internationalen Bereich wurde vom BK das Projekt "Austausch
internationaler Experten – Verstärkung der direkten Zusammenarbeit im Bereich der operativen Bekämpfung
des Menschenhandels und grenzüberschreitenden Prostitutionshandels" umgesetzt. Das Projekt läuft
von 15. Dezember 2017 bis 31. Dezember 2020 und konzentriert sich auf die Optimierung der operativen Vorgehensweise
zur Beweisführung in Ermittlungsverfahren.
Da die Täter ihre kriminellen Machenschaften vermehrt online durchführen, stehen die Ermittlungen im
Internet und Darknet weiterhin im Fokus. Die Polizei konnte in 74 Prozent aller Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels
und grenzüberschreitenden Prostitutionshandels die Täter unter Zuhilfenahme des Internets und sozialer
Medien ausforschen. Das nötige Fachwissen dafür wird den Kolleginnen und Kollegen in Form von Schulungen,
Vorträgen und Seminaren vermittelt. So kann das Erkennen von möglichen Opfern des Menschenhandels weiter
verbessert werden.
"Menschenhandel ist eine der verabscheuungswürdigsten Formen der Kriminalität. Ich bin froh, dass
wir in Österreich eine gut vernetzte und schlagkräftige Ermittlungseinheit haben, die sich dieser Herausforderung
stellt. Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die in diesem Feld arbeiten und bin stolz auf die
Erfolge", sagt Bundesminister Herbert Kickl.
Unterschied Menschenhandel und Schlepperei
Menschenhandel ist nicht mit Schlepperei zu verwechseln. Beides sind zwar Formen der irregulären Migration,
haben aber verschiedene Ursprünge und Umstände. Beim Menschenhandel steht die Ausbeutung der Person im
Vordergrund, sei es die sexuelle Ausbeutung, die Ausbeutung als Arbeitskraft, zur Bettelei oder zur Begehung von
Straftaten. Unter Schlepperei versteht man die Durchführung bzw. Organisation einer rechtswidrigen Einreise
von Fremden. Es handelt sich dabei um einen freiwilligen aber illegalen Transport von Personen in ein anderes Land,
wobei die Handlung danach zumeist abgeschlossen ist.
Hotline im Bundeskriminalamt
Das BK hat 2010 eine Meldestelle eingerichtet um den Kampf gegen Menschenhandel zu intensivieren. Bürgerinnen
und Bürger können Hinweise zu Menschenhandel per Telefon unter +43 677 61343434 oder per E-Mail unter
menschenhandel@bmi.gv.at melden. Die Meldestelle ist rund um die Uhr erreichbar. Hinweise können auch anonym
mitgeteilt werden.
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