Höhere Entschädigung bei Verspätungen – Bessere Informationen über die
Unterstützung von Menschen mit eingeschränkter Mobilität – Besserer Zugang für Fahrgäste
mit Fahrrädern
Brüssel (ep) - Die Abgeordneten des EU-Parlaments haben sich am 15. November für eine Reihe von
Änderungen der Vorschriften von 2009 ausgesprochen. Ziel ist, eine bessere Unterstützung für Menschen
mit eingeschränkter Mobilität, einen besseren Zugang für Radfahrer und klarere Verfahren zur Bearbeitung
von Beschwerden zu gewährleisten. Darüber hinaus sollten die Eisenbahnunternehmen die Fahrgäste
besser über ihre Rechte informieren und die Entschädigung der Pendler im Falle von Verspätungen
erhöhen.
Höhere Vergütungssätze nach langen Verspätungen
Die Abgeordneten erhöhten die Entschädigung für Verspätungen von mehr als einer Stunde, von
25% auf 50% des Preises der Fahrkarte. Die Fahrgäste haben neben dem Recht auf Entschädigung auch das
Recht, die Fahrt fortzusetzen oder umgeleitet zu werden.
Die Fahrgäste hätten nach den Vorschlägen des Parlaments Anspruch auf eine Entschädigung von
75% des Fahrpreises bei einer Verspätung von 91 bis 120 Minuten, und auf die Rückerstattung des gesamten
Fahrpreises bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden.
Um zu vermeiden, dass Fahrgäste nach einer verpassten Verbindung festsitzen, haben die Abgeordneten klargestellt,
dass ein Fahrgast, der getrennte Fahrkarten für eine einzige Fahrt erhält, die aus mehreren Teilstrecken
besteht, für die gesamte Fahrt von der Abfahrt bis zum Zielort die gleichen Ansprüche auf Information,
Hilfeleistung, Betreuung und Entschädigung wie bei einer Durchgangsfahrkarte hat.
Die Abgeordneten lehnten auch Vorschläge ab, die darauf abzielten, die Eisenbahnunternehmen von der Zahlung
von Entschädigungen im Falle von „außerordentlichen Umständen" auszunehmen.
Bessere Unterstützung für Menschen mit eingeschränkter Mobilität
Unterstützung von Menschen mit eingeschränkter Mobilität sollte kostenfrei und an größeren
Bahnhöfen ohne vorherige Ankündigung verfügbar sein.
Die Abgeordneten verkürzten auch die Frist für die vorherige Meldung, falls Hilfe an kleineren Bahnhöfen
erforderlich ist, und haben die Verantwortung der Eisenbahnunternehmen und Bahnhofsbetreibern hinsichtlich einer
umfassenden Entschädigung für betroffene Passagiere genau festgelegt, wenn die spezielle Ausrüstung
für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität verloren oder beschädigt sein sollte.
Mehr Platz für Fahrräder
Die Fahrgäste haben Anspruch auf Mitnahme von Fahrrädern im Zug, auch in Hochgeschwindigkeitszügen,
Langstreckenzügen, grenzüberschreitenden Zügen und lokalen Zügen, so der angenommene Text.
Alle neuen oder modernisierten Reisezüge müssen über einen gut gekennzeichneten Bereich verfügen,
der für die Beförderung von montierten Fahrrädern vorgesehen ist.
Einheitliche Anwendung der EU-Vorschriften für die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
Die Abgeordneten haben auch einen früheres Ende befristeter Ausnahmen unterstützt, die von einer Reihe
von Mitgliedstaaten in Anspruch genommen werden, um die Fahrgastvorschriften von 2009 für den inländischen
Eisenbahnverkehr nur teilweise anzuwenden. Diese Ausnahmen sollten spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten
der neuen Vorschriften enden.
Die Vorschriften sollen auch für den Eisenbahnvorortverkehr gelten.
Zitat
Berichterstatter Boguslaw Liberadzki (S&D, PL): „Gute Nachrichten für die Bahnreisenden: Bald können
die Fahrgäste ihr Fahrrad in jedem Zug mitnehmen, und Menschen mit eingeschränkter Mobilität können
sich auf eine bessere Betreuung an Bahnhöfen und in Zügen verlassen. Das Parlament nimmt die Verbraucherrechte
sehr ernst, deshalb schlagen wir auch höhere Ausgleichszahlungen im Falle von Verspätungen vor und wollen
sicherstellen, dass Passagiere auf Fahrten, die mehr als eine Verbindung umfassen und für die getrennte Fahrkarten
ausgestellt wurden, vollen Schutz genießen.“
Die nächsten Schritte
Die Abgeordneten haben die Position des Parlaments zur Überarbeitung der Regeln für die Fahrgastrechte
im Eisenbahnverkehr mit 533 Stimmen angenommen, bei 37 Gegenstimmen und 47 Enthaltungen. Sobald der Rat seinen
Standpunkt festgelegt hat, können die Verhandlungen über den endgültigen Wortlaut der neuen Vorschriften
beginnen.
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