Einbürgerungen in den ersten drei
 Quartalen 2018 um 1,7% gestiegen

 

erstellt am
15. 11. 18
13:00 MEZ

Wien (statistik austria) - In den ersten neun Monaten des Jahres 2018 wurde laut Statistik Austria die österreichische Staatsbürgerschaft an insgesamt 6.971 Personen verliehen, darunter an 37 Personen mit Wohnsitz im Ausland. Insgesamt gab es um 115 Einbürgerungen mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (+1,7%). Der seit dem Jahr 2011 beobachtbare Trend steigender Einbürgerungszahlen setzte sich somit vorläufig weiter fort. Mit 2.447 Personen ist bereits mehr als ein Drittel der eingebürgerten Personen in Österreich geboren (35,1%). Vor der Einbürgerung waren rund ein Drittel der neuen Österreicherinnen und Österreicher Staatsangehörige eines der folgenden vier Staaten: Bosnien und Herzegowina (761), Türkei (588), Serbien (478) und Kosovo (429). Weitere 1.541 EU-Staatsangehörige erhielten von Jänner bis September 2018 die österreichische Staatsbürgerschaft, etwa die Hälfte davon ehemalige Staatsangehörige Rumäniens (336), Deutschlands (208) und Kroatiens (199). Mehr als die Hälfte aller eingebürgerten Personen waren Frauen (54,4%), der Anteil der unter 18-Jährigen betrug 34,3%.

In sechs Bundesländern wurden in den ersten drei Quartalen 2018 mehr Personen eingebürgert als im gleichen Vorjahreszeitraum. Die Zuwächse waren im Burgenland (+36,8% auf 119 Einbürgerungen) am deutlichsten, gefolgt von Niederösterreich (+25,4% auf 1.164), Oberösterreich (+7,6% auf 853), Tirol (+5,8% auf 403), Kärnten (+4,5% auf 279) und Wien (+3,2% auf 3.083). Einen Rückgang der Einbürgerungen im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum gab es in der Steiermark (-15,5% auf 541), in Vorarlberg (-18,7% auf 261) und in Salzburg (-38,4% auf 231).

Fast zwei Drittel aller Einbürgerungen (59,4% bzw. 4.138 Personen) in den ersten neun Monaten 2018 erfolgten aufgrund eines Rechtsanspruchs. Davon wurden 2.039 Personen nach mindestens sechsjährigem Wohnsitz in Österreich und aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen eingebürgert (z. B. nachgewiesene Deutschkenntnisse und nachhaltige Integration, EWR-Staatsangehörigkeit, Geburt in Österreich oder asylberechtigt, §11a, Abs. 4), 269 Personen aufgrund eines mindestens 15-jährigen Wohnsitzes in Österreich und nachhaltiger Integration (§12, Abs. 1, Z. 1). 536 Personen wurde die österreichische Staatsbürgerschaft aufgrund der Ehe mit einem Österreicher bzw. mit einer Österreicherin (§11a, Abs. 1 u. Abs. 2) verliehen. Unter dem Titel Erstreckung der Verleihung wurden 237 Ehegattinnen bzw. Ehegatten (§16) sowie 1.701 Kinder (§17) eingebürgert. Weitere 895 Personen bzw. 12,8% erhielten die Staatsbürgerschaft im Ermessen, darunter 859 Personen nach mindestens zehnjährigem Wohnsitz (§10, Abs. 1).

Detaillierte Ergebnisse sowie weitere Informationen zu den Einbürgerungen finden Sie hier >

 

 

 

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