Auslandstelefonate innerhalb der EU begrenzt auf 19 Cent pro Minute, 6 Cent für Textnachrichten
– Geeignetes Funkspektrum für 5G ab 2020 möglich
Brüssel (ep) - Die Abgeordneten haben das Telekom-Paket gebilligt, das die Kosten für Anrufe innerhalb
der EU begrenzt. Auch sollen ab 2020 superschnelle 5G-Netze europaweit bereitstehen.
Zudem wird für Notfälle ein neues Warnsystem geschaffen. Das Europäische Parlament bestätigte
am 14. November die mit dem Ministerrat im Juni erzielten vorläufigen Einigungen über den europäischen
Kodex für die elektronische Kommunikation (EWGC) mit 584 Stimmen, 42 Gegenstimmen und 50 Enthaltungen und
über das Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) mit 590
Stimmen, 63 Gegenstimmen und 23 Enthaltungen.
Die neuen Regeln bieten Bürgerinnen und Bürgern superschnelle Internetverbindungen. Anrufe innerhalb
der EU werden sicherer und wesentlich günstiger. Gleichzeitig schaffen klare regulatorische Vorgaben ein sicheres
Umfeld für die sehr hohen Investitionen der Telekommunikationsunternehmen in 5G-Mobilfunknetze.
Niedrigere Preise, höhere Geschwindigkeit und mehr Sicherheit für Smartphone-Nutzer
Bereits seit 2017 müssen EU-Bürger dank der EU-Regeln für das Roaming zu Inlandspreisen auf Reisen
in anderen EU-Ländern keine zusätzlichen Roamingentgelte bezahlen. Die neue Gesetzgebung begrenzt nun
ab dem 15. Mai 2019 auch Anrufe in ein anderes EU-Land auf 19 Cent pro Minute. Nur maximal 6 Cent dürfen dann
für eine Textnachrichte (SMS) verlangt werden. So wird es für alle erschwinglich, mit Freunden und Familie
in anderen EU-Mitgliedstaaten in Kontakt zu bleiben.
Darüber hinaus verschärft die Gesetzesreform bestehende Sicherheitsanforderungen, etwa für die Verschlüsselung
der Inhalte, und schützt so Smartphone-Nutzer besser, auch wenn sie webbasierte Dienste wie Skype oder WhatsApp
nutzen. So wird es in Zukunft möglich sein, eine Telefonnummer bis zu einem Monat nach Beendigung eines Vertrages
aufzubewahren. Wer nach Beendigung eines Prepaid-Vertrages noch ungenutztes Guthaben hat, muss entschädigt
werden. Ein Recht auf Entschädigung durch den Vertragsanbieter gibt es bei ungenügenden Leistungen.
Schließlich müssen die Mitgliedstaaten die Einführung von 5G erleichtern, indem sie bis 2020 ein
geeignetes Spektrum zur Verfügung stellen. So soll das Ziel der "EU-5G-Roadmap" erreicht werden,
bis 2020 in mindestens einer Großstadt in jedem EU-Land ein 5G-Netz aufzubauen. Die neuen Rechtsvorschriften
schaffen die nötige Investitionssicherheit und fördern die Risiko- und Kostenteilung zwischen den Telekommunikationsbetreibern.
So werden ausreichende Investitionen in Infrastruktur und 5G-Netze sichergestellt.
Europäischer Alarm: eine „umgekehrte 112“
Im Falle eines schweren Notfalls oder einer Katastrophe müssen betroffene Bürgerinnen und Bürger
durch SMS oder mobile Apps gewarnt werden. Die Mitgliedstaaten haben 42 Monate Zeit, um das System nach Inkrafttreten
der Richtlinie einzuführen.
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