Wirtschaft begrüßt Verbesserungen in der Arbeitslosenversicherung für Selbständige
- Langjährige Forderung der Wirtschaft kommt in Umsetzung
Wien (pwk) - Die WKÖ begrüßt die am 14. November im Sozialausschuss von Regierung und
NEOS eingebrachten Initiativanträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige.
„Dadurch werden die Beiträge für Selbständige rückwirkend mit 1.7.2018 reduziert. Nach dem
Vorbild der Beitragsbefreiung, die für Arbeitnehmer schon gilt, werden damit künftig auch Selbständige
entlastet. Dies ist eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer, die nun umgesetzt wird. Damit wird das
soziale Netz für Selbständige wieder dichter“, betonte heute, Mittwoch, WKÖ-Generalsekretär
Karlheinz Kopf.
Nach wie vor gilt, dass für einen großen Teil der Selbständigen der Abschluss der freiwilligen
Arbeitslosenversicherung nicht nötig ist. Denn die WKÖ hat bereits vor 10 Jahren durchgesetzt, dass die
Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung, die sich ein Arbeitnehmer erworben hat, auch dann erhalten bleiben,
wenn er sich selbständig macht. „Dass somit Selbständige gegen Arbeitslosigkeit versichert sind, ist
in der EU fast einzigartig. Für Selbständige, die davon nicht profitieren, ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung
eine Option. Wichtige wäre es, künftig den Beitritt in die freiwillige Arbeitslosenversicherung zu erleichtern,
und die derzeit geltende 8-jährige Bindungsfrist zu verkürzen“, so Kopf abschließend.
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