Durchsetzung von Strafen bei Lohn- und Sozialdumping zentrales Thema – Österreich von
Entsendungen massiv betroffen
Luxemburg/Wien (pwk) - „Lohn- und Sozialdumping durch ausländische Firmen hat sich für heimische
Mittelbetriebe zu einer sehr ernstzunehmenden Problematik entwickelt. Dass nun der EuGH die österreichische
Regelung in Hinblick auf Sicherheitsleistungen für Geldstrafen kippt, ist bedauerlich. Denn den heimischen
Unternehmen geht es um Fairness, der beim grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr sichergestellt werden
muss“, betonte Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der WKÖ, am
13. November vor dem Hintergrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes. „Aus Sicht der Bundessparte
Gewerbe und Handwerk muss nun eine EU-konforme Regelung gefunden werden, die eine Durchsetzung von Strafen ermöglicht.
Die Vollziehung in Hinblick auf Lohn- und Sozialdumping darf nicht an den Landesgrenzen enden, wenn wir in einem
gesamteuropäischen Wirtschaftsraum agieren“, so die Obfrau.
Gerade der Bau ist eine der meistbetroffenen Branchen von Lohn- und Sozialdumping, in kaum einer Branche sind die
Arbeitnehmer so mobil wie in der Bauwirtschaft mit ihren EU-weit mehr als 15 Mio. Beschäftigten. Allein im
deutschen Bauhauptgewerbe waren laut Zahlen von SOKA-BAU im Jahr 2017 mehr als 85.000 entsandte Arbeitnehmer tätig.
Zum Vergleich: In Österreich betrifft nahezu jede zweite Entsendung diesen Wirtschaftsbereich, rund 15.000
Entsendungen wurden 2017 am Bau gezählt. „Wenn man den Faktor 10 zu unserem Nachbarland zugrunde legt und
im Wissen, dass auch bereits in Deutschland am Bau eine hohe Zahl an ausländischen Mitbewerbern tätig
ist, zeigt sich, dass Österreich überproportional in Hinblick auf die Entsendungen ausländischer
Arbeitnehmer betroffen ist“, unterstreicht Scheichelbauer-Schuster.
„Wettbewerbsgleichheit, Fairness und Transparenz müssen in jeder Hinsicht gelten. Verstöße gegen
geltendes Recht müssen geahndet werden können. Die Beanstandungsquote der Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse
bei Kontrollen gegenüber ausländischen Firmen lag zuletzt bei rund 44,5 Prozent, die Zahlungsquote bei
festgestellten Verstößen ausländischer Mitbewerber läuft dem diametral entgegen. Inländische
Unternehmen dürfen hier gegenüber ausländischen Betrieben nicht schlechter gestellt werden. Wir
benötigen keine Verschärfung der gesetzlichen Lage, sondern eine Verbesserung der Vollziehung, also eine
leichtere Vollstreckung der Strafen im Ausland, eine verbesserte Kooperation der ausländischen Behörden
und einer Bekämpfung von Scheinfirmen bereits im Herkunftsland. Lohn- und Sozialdumping darf nicht dazu führen,
dass unfaire Wettbewerbsbedingungen zu existenzbedrohenden Nachteilen für redliche Unternehmen führen“,
so die Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk abschließend.
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