Fachtagung „Jugend und Soziales“
 im NÖ Landhaus abgehalten

 

erstellt am
13. 11. 18
13:00 MEZ

Normkostenmodell im Bereich Kinder- und Jugendhilfe in Ausarbeitung
St. Pölten (nlk) - Auf Einladung der Fachabteilung der Kinder- und Jugendhilfe des Landes NÖ trafen sich jüngst die für den Bereich Soziales und Jugend sowie der Sozialarbeit verantwortlichen Expertinnen und Experten aus den Bezirksverwaltungsbehörden und Magistraten zur Fachtagung „Jugend und Soziales“ im Landhaus in St. Pölten. Neben einem Informationsaustausch hinsichtlich aktueller Entwicklungen, wie der Ausarbeitung eines Normkostenmodells, war die geplante „Verländerung“ der Kinder- und Jugendhilfe Thema der Tagung.

Eingangs bedankte sich NÖ Kinder- und Jugendhilfelandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig für das tägliche Engagement im Spannungsfeld zwischen Eltern, Behörden und dem Wohl des Kindes. Eine funktionierende Kinder- und Jugendhilfe brauche neben vertrauenswürdigen Anlaufstellen unbedingt auch motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche die Grundsätze der gelebten Kinder- und Jugendhilfe in passgenaue Hilfen umsetzen würden, betonte Königsberger-Ludwig. Diese bestünden in Niederösterreich besonders in zahlreichen niederschwelligen Präventionsmaßnahmen, wie etwa Schulsozialarbeit oder soziale Dienste, in der Unterstützung bei der Erziehung sowie der Überzeugung, dass eine Fremdunterbringung von Kindern immer nur „ultima ratio“ sein könne, hielt Königsberger-Ludwig fest.

Zudem arbeite man gerade an einem Normkostenmodell, um einerseits die Leistungen in der Kinder- und Jugendhilfe transparent zu gestalten und andererseits die Finanzierung in Zukunft zu gewährleisten, erklärte Königsberger-Ludwig: „Die gesellschaftlichen Veränderungen in der jüngeren Vergangenheit bewirkten einen Wandel, der neue Formen der Unterstützung nötig machte. Das neue Modell wird ab 2020 die Basis bilden, um künftig den Schutz und die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen weiterhin umfassend sicherstellen zu können.“

Im Zusammenhang mit der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern unterstrich Königsberger-Ludwig abermals, dass jedes Kind die gleichen Rechte haben und den gleichen Schutz bekommen müsse. Sollte der Bundesgesetzgeber den Artikel 12 B-VG aufheben, so dürfen die bisher bundesweit bestehenden Standards in der Kinder- und Jugendhilfe und im Kinderschutz keinesfalls fallen. „Es darf zu keiner Verschlechterung beim Kinderschutz kommen“, so Königsberger-Ludwig.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.noel.gv.at

 

 

 

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