Normkostenmodell im Bereich Kinder- und Jugendhilfe in Ausarbeitung
St. Pölten (nlk) - Auf Einladung der Fachabteilung der Kinder- und Jugendhilfe des Landes NÖ trafen
sich jüngst die für den Bereich Soziales und Jugend sowie der Sozialarbeit verantwortlichen Expertinnen
und Experten aus den Bezirksverwaltungsbehörden und Magistraten zur Fachtagung „Jugend und Soziales“ im Landhaus
in St. Pölten. Neben einem Informationsaustausch hinsichtlich aktueller Entwicklungen, wie der Ausarbeitung
eines Normkostenmodells, war die geplante „Verländerung“ der Kinder- und Jugendhilfe Thema der Tagung.
Eingangs bedankte sich NÖ Kinder- und Jugendhilfelandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig für
das tägliche Engagement im Spannungsfeld zwischen Eltern, Behörden und dem Wohl des Kindes. Eine funktionierende
Kinder- und Jugendhilfe brauche neben vertrauenswürdigen Anlaufstellen unbedingt auch motivierte Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, welche die Grundsätze der gelebten Kinder- und Jugendhilfe in passgenaue Hilfen umsetzen
würden, betonte Königsberger-Ludwig. Diese bestünden in Niederösterreich besonders in zahlreichen
niederschwelligen Präventionsmaßnahmen, wie etwa Schulsozialarbeit oder soziale Dienste, in der Unterstützung
bei der Erziehung sowie der Überzeugung, dass eine Fremdunterbringung von Kindern immer nur „ultima ratio“
sein könne, hielt Königsberger-Ludwig fest.
Zudem arbeite man gerade an einem Normkostenmodell, um einerseits die Leistungen in der Kinder- und Jugendhilfe
transparent zu gestalten und andererseits die Finanzierung in Zukunft zu gewährleisten, erklärte Königsberger-Ludwig:
„Die gesellschaftlichen Veränderungen in der jüngeren Vergangenheit bewirkten einen Wandel, der neue
Formen der Unterstützung nötig machte. Das neue Modell wird ab 2020 die Basis bilden, um künftig
den Schutz und die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen weiterhin umfassend sicherstellen zu können.“
Im Zusammenhang mit der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern unterstrich Königsberger-Ludwig
abermals, dass jedes Kind die gleichen Rechte haben und den gleichen Schutz bekommen müsse. Sollte der Bundesgesetzgeber
den Artikel 12 B-VG aufheben, so dürfen die bisher bundesweit bestehenden Standards in der Kinder- und Jugendhilfe
und im Kinderschutz keinesfalls fallen. „Es darf zu keiner Verschlechterung beim Kinderschutz kommen“, so Königsberger-Ludwig.
|