Sozialquote gegenüber Vorjahr um 0,5 Prozentpunkte gesunken
Wien (bmasgk) - Im Jahr 2017 betragen die Sozialausgaben 108,80 Mrd. Euro (2016: 106,63 Mrd. Euro): Das
entspricht 29,4 (2016: 29,9%) Prozent des Bruttoinlandprodukts (369,90 Mrd. Euro). Damit bleibt die Sozialquote
unter 30 Prozent bzw. sinkt diese gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Prozentpunkte.
Die Steigerung der Sozialausgaben gegenüber dem Vorjahr beträgt 2,0 Prozent (2016: 3,8%): Im langjährigen
Vergleich, von 2001 bis 2017, liegt die nominelle Veränderung bei durchschnittlich 3,6 Prozent. Den Großteil
der Sozialausgaben stellen die Sozialleistungen mit 105,95 Mrd. Euro dar (2016: 103,64 Mrd. Euro, d.h. im Jahr
2017 eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 2,2%), der Rest entfällt auf sonstige Ausgaben wie Verwaltungskosten
und Zinsen.
Der Großteil der Sozialleistungen fällt mit 44,3 Prozent (46,96 Mrd. Euro) in die Funktion Alter (v.a.
Alterspensionen; Pflegegeld für Ältere), an zweiter Stelle liegt mit 26,0 Prozent (27,50 Mrd. Euro) der
Bereich Krankheit/Gesundheitsversorgung (öffentliche Gesundheitsausgaben, ambulante und stationäre Versorgung).
9,5 Prozent (10,08 Mrd. Euro) werden für Familienleistungen (z.B. Familienbeihilfen, Kinderbetreuungsgeld),
rund 6,2 Prozent werden jeweils für Invalidität/Gebrechen (6,57 Mrd. Euro; z.B. Invaliditätspensionen,
Versehrtenrenten), Hinterbliebenenleistungen (6,05 Mrd. Euro; z.B. Witwen-/Waisenpensionen) sowie Arbeitslosigkeit
(6,11 Mrd. Euro; z.B. Arbeitslosengeld) ausgegeben. Und schließlich der Bereich Wohnen und Soziale Ausgrenzung
(z.B. Wohn-, Mietzins-, Mietbeihilfen, Leistungen der Mindestsicherung) mit 2,5 Prozent bzw. Sozialleistungen von
2,69 Mrd. Euro.
Die größten nominellen Veränderungen zeigen sich im Bereich Wohnen/Soziale Ausgrenzung, der gegenüber
2016 ein Minus von 13 Prozent verzeichnet. Gesunken sind die Leistungen für Hinterbliebene (minus 0,5%) und
Invalidität/Gebrechen (minus 0,1%). Gestiegen sind die Sozialleistungen in den Funktionen Krankheit/Gesundheitsversorgung
(plus 4,7%) sowie Alter (plus 2,7%), Arbeitslosigkeit (plus 1,3%) und Familie/Kinder (plus 1,8%).
Die Finanzierung der Sozialausgaben (2017 vorläufig) erfolgt zu jeweils mehr als einem Drittel durch Sozialbeiträge
der Arbeitgeber (36,4%) und durch allgemeine Steuermittel von Bund, Ländern und Gemeinden (35%) sowie zu mehr
als einem Viertel (26,9%) durch Sozialbeiträge der „geschützten Personen“ (Einzelpersonen/Privathaushalte,
z.B. Arbeitnehmer, Pensionisten) sowie sonstige Einnahmen (1,3%).
Das Europäische System der Integrierten Sozialschutzstatistik (ESSOSS) ist die für die EU seit 1996 einheitliche
Methode zur Erhebung der Sozialschutzausgaben. Für Österreich werden die Sozialausgaben von der Statistik
Austria im Auftrag des Sozialministeriums erhoben und berechnet. Die aktuellen Tabellen (Quelle: Statistik Austria,
ESSOSS-Datenbank, Stand 31.10.2018) zu den jeweiligen Funktionen und Schemen sowie eine erläuternde Publikation
zum Sozialstaat Österreich stehen auf der Website des Sozialministeriums zum Download zur Verfügung.
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