Gesetzliche Grundlagen der Wiener Umweltanwaltschaft
Wien (rk) - Die gesetzlichen Grundlagen für die Wiener Umweltanwaltschaft (WUA) wurden 1993 mit dem
„Gesetz über Einrichtungen zum Schutz der Umwelt“ geschaffen. Nicht nur die WUA, sondern auch die Umweltausschüsse
der Bezirksvertretungen und der Rat der Sachverständigen für Umweltfragen wurden mit diesem Landesgesetz
eingerichtet. In dem Gesetz wurde die Finanzierung durch die Gemeinde Wien, die Unterstützung durch Magistratsabteilungen
und Amtssachverständige sowie die Weisungsfreiheit des Umweltanwalts, der in Wien seit 1993 durch zwei Umweltanwältinnen
in Folge ausgeübt wird, festgelegt. Ihren eigentlichen Geburtstag feiert die WUA im Jahr 2019, da erst 1994
die Arbeiten im vollen Umfang aufgenommen wurden.
Seit 2002 ist die WUA auch Anlaufstelle für Anti-Atom-Agenden der Stadt Wien und seit 2005 leitet sie das
magistratsweite Umweltmanagement-Programm „PUMA“.
Sachkenntnis als beste Unterstützung für alle Wienerinnen und Wiener
Jährlich wenden sich ca. 850 bis 900 Bürgerinnen und Bürger telefonisch an die WUA, wobei alle Bereiche
des Umwelt- und Naturschutzes aus dem direkten Lebensumfeld angesprochen werden, inklusive Projekten in der näheren
und weiteren Umgebung, Flächenwidmungen oder Stadtentwicklungsgebiete. Sie werden nicht durch ein Callcenter
geschleust, sondern sprechen direkt mit kompetenten MitarbeiterInnen der WUA. Gute Informationen auf den Websites
der Stadt Wien und der WUA beantworten einige Fragen im Vorfeld, sodass für komplexere Fragestellungen mehr
Zeit bleibt und Ortsaugenscheine und direkte Kontakte möglich sind. Rund 190 BürgerInnengespräche
finden in persönlichem Kontakt im Büro der WUA oder direkt vor Ort statt. Zusätzlich führt
die WUA vermehrt projektbezogene Beratungstätigkeiten durch, mit dem Ziel negative Umweltwirkungen von Projekten
zu vermeiden oder zu vermindern. Zu nennen sind Beratungen für PlanerInnen, ArchitektInnen, BauwerberInnen
und Geschäftsleute z. B. zu den Themenkomplexen Naturschutz/Tiere, Bauwerke/Licht, Abmilderung des Klimawandels/Begrünung/Wasserhaushalt
und zu Energieeffizienz/Erneuerbare.
Darüber hinaus kommen alle Projekte und Stellungnahmen Menschen in Wien und über Wien hinaus zu Gute.
Seien es Projekte zu Naturerfahrung bei Kindern oder Desinfektion und Umweltschutz, Schulung von Pädagoginnen
und Pädagogen oder Stellungnahmen zu Grünraum, Energiethemen, Bauwerken im Klimawandel und vielem mehr.
Umweltschutz geht über Landesgrenzen - Vernetzung der Umweltanwaltschaften
Umweltanwaltschaften haben Parteienrechte in verschiedenen Landesgesetzen ihrer jeweiligen Bundesländer und
in Bundesgesetzen wie dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) oder dem Abfallwirtschaftsgesetz
(AWG). „Die Umweltanwaltschaften Österreichs vertreten frei von Weisungen - rechtlich und strukturell verankert
- die Interessen von Natur und Umwelt und bearbeiten Angelegenheiten der Umwelt- und Lebensqualität themenübergreifend,
interdisziplinär und unbürokratisch“, betont die Wiener Umweltanwältin Dr. Andrea Schnattinger.
Die Umweltanwaltschaften aller Bundesländer haben gemeinsam einige Kernpunkte zusammengefasst, welche die
inhaltliche Arbeit in den Vordergrund stellen und die Arbeitsweise sowie das umfangreiche Spektrum zeigen.
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