Verbesserte gegenseitige Anerkennung von Waren - Bürokratieabbau -finanzielle Erleichterungen
für KMU
Brüssel/Wien (bmdw) - Der österreichische EU-Ratsvorsitz konnte am 22. November eine vorläufige
Einigung mit dem Europäischen Parlament zu einem wichtigen Teil des EU-Warenpakets erzielen, der die gegenseitige
Anerkennung von Waren zwischen den Mitgliedstaaten fördert. Demnach darf der Verkauf von Waren, aus einem
anderen EU-Land nicht mehr automatisch an einzelstaatlichen Vorschriften scheitern. „Mit dieser Verordnung haben
wir einen wichtigen Teil des EU-Warenpakets umgesetzt. Gerade für KMU bringt die neue Verordnung enorme bürokratische
und finanzielle Erleichterungen. So müssen zum Beispiel Möbelhersteller keine aufwendigen Prüfverfahren
hinsichtlich Sitz-oder Standfestigkeit mehr unterlaufen, wenn sie in einen anderen Mitgliedstaat exportieren wollen.
Das spart Zeit, Geld und Nerven“, zeigt sich Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck erfreut.
Diese Initiative der Europäischen Kommission forciert den Handel im Binnenmarkt und bringt vor allem Erleichterungen
für kleine und mittelständige Unternehmen, die neue Märkte im EU-Ausland erschließen wollen.
Derzeit sind EU-weit rund 890.000 Betriebe in einem Bereich aktiv, in dem (teilweise) einheitliche EU-Rechtsvorschriften
fehlen. Bei 87 Prozent davon handelt es sich um Kleinstunternehmen.
Die Notwendigkeit, Produkte den geltenden nationalen Vorschriften anzupassen, verursacht für Unternehmen hohe
Kosten und schreckt viele kleine Unternehmen davon ab, ihren Absatzmarkt innerhalb der EU zu erweitern. Dies zeigt
sich auch in den von der Europäischen Kommission veröffentlichten Zahlen, wonach im produzierenden Gewerbe
lediglich rd. 14 Prozent der KMU den Schritt ins EU-Ausland wagen.
Abbau von Handelshemmnissen
„Es ist höchst an der Zeit, Warenhemmnisse im Binnenmarkt, bedingt durch national unterschiedliche Bestimmungen,
zu beseitigen und dem EU-weiten Prinzip der gegenseitigen Anerkennung von Waren stärker Rechnung zu tragen.“,
so Schramböck. Diesem Prinzip zufolge, können Waren im nicht-harmonisierten Bereich (wie etwa Möbel,
Kleidungsstücke, Geschirr, Lebensmittel) grundsätzlich ungehindert im Binnenmarkt auf den Markt gebracht
werden, insofern sie in einem Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind. Öffentliche
Interessen der Mitgliedstaaten (wie Schutz der Gesundheit, der Umwelt oder Sicherheit) bleiben entsprechend den
Bestimmungen des EU-Vertrages sowie der Rechtsprechung des EuGHs davon unberührt, sodass nicht die Gefahr
besteht, dass berechtigte Standards untergraben werden.
Abbau bürokratischer Hemmnisse
Durch die Einführung einer freiwilligen Selbsterklärung können Unternehmen auf einfache Weise
aufzeigen, dass ihre Produkte den einschlägigen Anforderungen in ihrem Herkunftsland entsprechen. Ausländische
Behörden können dadurch leichter und schneller beurteilen, ob das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung
Anwendung findet. Das strafft die Verfahren für den Marktzugang und senkt somit den Aufwand für Behörden
und Unternehmen.
Durch eine vorgesehene verstärkte Zusammenarbeit zwischen den intra-EU-Behörden wird das gegenseitige
Vertrauen gestärkt und eine einheitlichere Anwendung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung gewährleistet.
Durch die Stärkung des bereits bewährten Problemlösungsverfahrens SOLVIT, soll eine Beilegung von
Streitigkeiten zwischen Unternehmen und nationalen Behörden noch schneller und kostengünstiger erfolgen,
um teure und zeitintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden.
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