Bei Benchmark der EU-Kommission auf 6. Rang von 34 Ländern - Heimische Lösungen als
best practice - Verbesserungspotential bei mobilen Angebot
Brüssel/Wien (bmdw) - Österreich belegt im veröffentlichten eGovernment-Benchmark der Europäischen
Kommission den sechsten Platz von 34 untersuchten Ländern. Heimische E-Government-Lösungen wie FinanzOnline
oder Justiz 3.0 werden als Best Practices für ganz Europa genannt. So werden etwa bei FinanzOnline die medienbruchfreie
Bearbeitung, die Plattformlösung und die Einbindung der Handy-Signatur hervorgehoben. „Österreich liegt
bei der elektronischen Verwaltung im Spitzenfeld und unter den innovativsten Ländern Europas. Der klassische
Weg zum Amt wird weiterhin möglich sein, aber die Bürgerinnen und Bürger erwarten sich zurecht auch
ein qualitatives digitales Beratungsangebot. Wir wollen Österreich hier langfristig in der Gruppe der besten
Länder positionieren und Vorreiter für mobile Amtswege sein“, so Digitalministerin Margarete Schramböck
am 22. November. Vor Österreich liegen im Benchmark-Gesamtranking Malta, Dänemark, Schweden, Estland
und Norwegen.
Bei der Gesamtbewertung der Mobiltauglichkeit von E-Government-Services belegt Österreich einen Platz im guten
Mittelfeld. „Die Nutzer sind durch den privaten Bereich innovative Lösungen auch am Smartphone gewöhnt
und die Verwaltung muss hier aufholen. Das öffentliche Serviceangebot muss mit den Entwicklungen der Technologie
zumindest mithalten. Daher bauen wir das electronic zum mobile Government um. Das Amt der Zukunft ist digital,
orts- und zeitunabhängig und serviceorientiert“, verweist Schramböck auf die derzeit laufenden Arbeiten
für die Online-Plattform oesterreich.gv.at, die den Bürgerinnen und Bürgern ab März 2019 als
zentrale Anlaufstelle für die wichtigsten digital verfügbaren Verwaltungsleistungen dienen wird. Bereits
bestehende Plattformen wie der Amtshelfer HELP.gv.at oder das Rechtsinformationssystem RIS.gv.at werden dazu in
oesterreich.gv.at eingebunden. Neben erleichterten Zugangsmodalitäten (Single-Sign-On) und verbesserter Benutzerfreundlichkeit
steht vor allem die Kompatibilität mit unterschiedlichen mobilen Endgeräten im Fokus. Im Endausbau soll
es möglich sein, Behördenwege via App auf einem zentralen Internetportal schnell und einfach zu erledigen.
Um die legistischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, wurde am 21. November im Ministerrat in einem
Digitalisierungspaket die Novellierung von elf Gesetzen beschlossen.
Der "eGovernment Benchmark" der Europäischen Kommission untersucht jährlich digitale Verwaltungsservices
(E-Government) in den 28 EU-Mitgliedsändern sowie in Island, Montenegro, Norwegen, Serbien, der Schweiz und
der Türkei. Als Grundlage für den Vergleich dienen die aus der Digitalen Agenda der Europäischen
Union entnommenen Indikatoren Nutzerzentriertheit, Transparenz, grenzüberschreitende Mobilität und technologische
Schlüsselelemente für eine Online-Serviceabwicklung. Diese vier zentralen Indikatoren werden jährlich
rollierend anhand von einzelnen Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen untersucht,
die eine Interaktion mit öffentlichen Stellen notwendig machen. Heuer wurden die Lebenslagen normale Wirtschaftsaktivität,
Umzug, Kauf und Fahren eines KFZ sowie der Start eines Bagatellverfahrens unter 2000 Euro untersucht.
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