Offensive im Bürokratieabbau - neues Baugesetz befindet sich in finaler Phase
Eisenstadt (blms) - „Kurze Wege. Rasche Entscheidungen. Damit das Bgld. auf Erfolgskurs bleibt“ unter diesem
Motto startete im Herbst 2017 die größte Entbürokratisierungsoffensive des Burgenlandes. Rund 40
Gesetze, darunter das burgenländische Baugesetz als eine der zentralen Materien, sollen überarbeitet
werden. Ziel sind Verwaltungsvereinfachungen für BürgerInnen, Wirtschaft und Behörden. Landesrätin
Mag.a Astrid Eisenkopf präsentierte am 22. November gemeinsam mit SPÖ-Klubobfrau Ingrid Salamon,
FPÖ-Klubobmann Géza Molnár und GVV-Präsident Erich Trummer die wichtigsten Änderungen
zur geplanten Novelle des Bgld. Baugesetzes, das mit März 2019 in Kraft treten soll. „Eine breite Akzeptanz
der ausgearbeiteten Änderungs- und Verbesserungsvorschläge war bereits im Vorfeld bei regional abgehaltenen
Informationsabenden mit Betroffenen und Entscheidungsträgern deutlich zu spüren. Wir wollen damit erklären,
warum wir denken, dass Änderungsbedarf bestanden hat und welche Vorteile bzw. Vereinfachungen sich daraus
für die Verwaltung, genauso wie für jeden Bauwerber selbst ergeben“, so Eisenkopf.
Seit mehreren Monaten arbeiten Verwaltungsexperten des Landes intensiv an Gesetzes-Novellen. Fast 40 Gesetze sind
betroffen, über eine eigene Homepage hatten sich auch BürgerInnen einbringen können. „Doppelgleisigkeiten
beseitigen, Kompetenzen sinnvoll bündeln, Behördenverfahren vereinfachen und somit eine spürbare
Entlastung für die betroffenen Zielgruppen schaffen“ fasst Klubobmann Molnár die Ziele der Novellierung
des Bgld. Baugesetzes zusammen.
Geringfügige Bauten nicht mehr bewilligungspflichtig
Anzeige- und Bewilligungsverfahren für alle größeren Bauvorhaben werden auf einem vereinfachten
Niveau zusammengelegt – sodass in Zukunft keine mündliche Bauverhandlung mehr nötig ist, wenn sich der
Bauwerber und seine Nachbarn vorher einigen. „Ein solches Ausmaß an zeitlichem Aufwand unter Einbindung aller
Betroffenen im Ausarbeitungsprozess für den Gesetzestext hat es noch nicht gegeben. Für die Gemeinden
bedeutet das mehr Rechtssicherheit, für die Bürger mehr Eigenverantwortlichkeit. Die Novellierung des
Bgld. Baugesetzes entspricht voll und ganz der heute gelebten Baukultur“, betonte Salamon. Ein weiterer Vorteil:
„Durch den Entfall des Bauverfahrens ersparen sich die Bürger Abgaben, die Behörden Arbeit“. GVV-Präsident
Trummer versichert „Die Gemeinden können nun auch im "einfachen" Bewilligungsverfahren - also wenn
alle Nachbarn schon unterschrieben haben - einfache Auflagen in den Baubescheid aufnehmen, wenn die Nachbarinteressen
nicht beeinflusst werden. Dadurch erspart man sich eine nochmalige Bauverhandlung und somit Zeit und Kosten.“
Die Liste der geringfügigen Bauvorhaben, für die keine detaillierten Einreichunterlagen für die
Meldung mehr notwendig sind – Skizzen reichen für die Beurteilung aus, wurde in einem vernünftigen Ausmaß
ausgeweitet zB:
- Klimaanlagen mit einem maximalen Betriebsgeräusch von
35 dB
- Swimmingpools bis 50 Quadratmeter
- Sockel bis 1m und Einfriedungen bis 2m Höhe,
- Freistehende Nebengebäude auf Baugrundstücken
und auf Hausgärten bis zu einer Größe von 20 m² (zB: Gartenhütten, Poolhäuser, Pergola,
Car-Port)
Griller, Brunnen, Steingarten künftig genehmigungsfrei
Der Geltungsbereich des Gesetzes ist klar geregelt, der Katalog an Ausnahmen vergrößert worden.
Kleine Bauvorhaben, wie die Errichtung von Zierbrunnen, Ladestationen für E-Autos, Gartenteichen, Steingärten,
Hochbeeten oder Grillkaminen, sollen künftig nicht mehr genehmigungspflichtig sein – und damit auch Bauverfahren
und –verhandlungen entfallen.
Schritt in Richtung mehr erneuerbare Energie
Ermöglicht durch die ständige Qualitätsverbesserung der Leistung der Modulflächen werden
Photovoltaikanlagen bis 10 KW Leistung, bisher 5 KW, künftig genehmigungsfrei sein. Das bedeutet doppelte
Leistung ohne Genehmigung.
Eisenkopf sieht in dieser Regelung neben weniger Bürokratie auch einen Schritt in Richtung Ausbau der erneuerbaren
Energie im Burgenland.
Weiterer Fahrplan
In den nächsten Tagen werden alle redaktionellen Feinheiten eingearbeitet. Das Gesetz kann im Dezember-Landtag
einlaufen und inkl. einer 3-monatigen Stillhaltefrist auf Grund eines notwendigen Notifikationsverfahren auf EU-Ebene
wahrscheinlich im März im Landtag beschlossen werden, vorausgesetzt es gibt seitens der anderen EU-Länder
keine Einwände.
Somit kann es rechtzeitig zur "Bausaison 2019" ein neues burgenländisches Baugesetz geben, mit
vielen Verbesserungen und Verwaltungsvereinfachungen, sowohl für die Behörden als auch für die Häuslbauer.
Mit einer entsprechenden Infobroschüre und regionalen Infoabenden wird die Einführung rund um die
neuen Regelungen begleitet.
|