Baugesetz NEU

 

erstellt am
22. 11. 18
13:00 MEZ

Offensive im Bürokratieabbau - neues Baugesetz befindet sich in finaler Phase
Eisenstadt (blms) - „Kurze Wege. Rasche Entscheidungen. Damit das Bgld. auf Erfolgskurs bleibt“ unter diesem Motto startete im Herbst 2017 die größte Entbürokratisierungsoffensive des Burgenlandes. Rund 40 Gesetze, darunter das burgenländische Baugesetz als eine der zentralen Materien, sollen überarbeitet werden. Ziel sind Verwaltungsvereinfachungen für BürgerInnen, Wirtschaft und Behörden. Landesrätin Mag.a Astrid Eisenkopf präsentierte am 22. November gemeinsam mit SPÖ-Klubobfrau Ingrid Salamon, FPÖ-Klubobmann Géza Molnár und GVV-Präsident Erich Trummer die wichtigsten Änderungen zur geplanten Novelle des Bgld. Baugesetzes, das mit März 2019 in Kraft treten soll. „Eine breite Akzeptanz der ausgearbeiteten Änderungs- und Verbesserungsvorschläge war bereits im Vorfeld bei regional abgehaltenen Informationsabenden mit Betroffenen und Entscheidungsträgern deutlich zu spüren. Wir wollen damit erklären, warum wir denken, dass Änderungsbedarf bestanden hat und welche Vorteile bzw. Vereinfachungen sich daraus für die Verwaltung, genauso wie für jeden Bauwerber selbst ergeben“, so Eisenkopf.

Seit mehreren Monaten arbeiten Verwaltungsexperten des Landes intensiv an Gesetzes-Novellen. Fast 40 Gesetze sind betroffen, über eine eigene Homepage hatten sich auch BürgerInnen einbringen können. „Doppelgleisigkeiten beseitigen, Kompetenzen sinnvoll bündeln, Behördenverfahren vereinfachen und somit eine spürbare Entlastung für die betroffenen Zielgruppen schaffen“ fasst Klubobmann Molnár die Ziele der Novellierung des Bgld. Baugesetzes zusammen.

Geringfügige Bauten nicht mehr bewilligungspflichtig
Anzeige- und Bewilligungsverfahren für alle größeren Bauvorhaben werden auf einem vereinfachten Niveau zusammengelegt – sodass in Zukunft keine mündliche Bauverhandlung mehr nötig ist, wenn sich der Bauwerber und seine Nachbarn vorher einigen. „Ein solches Ausmaß an zeitlichem Aufwand unter Einbindung aller Betroffenen im Ausarbeitungsprozess für den Gesetzestext hat es noch nicht gegeben. Für die Gemeinden bedeutet das mehr Rechtssicherheit, für die Bürger mehr Eigenverantwortlichkeit. Die Novellierung des Bgld. Baugesetzes entspricht voll und ganz der heute gelebten Baukultur“, betonte Salamon. Ein weiterer Vorteil: „Durch den Entfall des Bauverfahrens ersparen sich die Bürger Abgaben, die Behörden Arbeit“. GVV-Präsident Trummer versichert „Die Gemeinden können nun auch im "einfachen" Bewilligungsverfahren - also wenn alle Nachbarn schon unterschrieben haben - einfache Auflagen in den Baubescheid aufnehmen, wenn die Nachbarinteressen nicht beeinflusst werden. Dadurch erspart man sich eine nochmalige Bauverhandlung und somit Zeit und Kosten.“

Die Liste der geringfügigen Bauvorhaben, für die keine detaillierten Einreichunterlagen für die Meldung mehr notwendig sind – Skizzen reichen für die Beurteilung aus, wurde in einem vernünftigen Ausmaß ausgeweitet zB:

  • Klimaanlagen mit einem maximalen Betriebsgeräusch von 35 dB
  • Swimmingpools bis 50 Quadratmeter
  • Sockel bis 1m und Einfriedungen bis 2m Höhe,
  • Freistehende Nebengebäude auf Baugrundstücken und auf Hausgärten bis zu einer Größe von 20 m² (zB: Gartenhütten, Poolhäuser, Pergola, Car-Port)


Griller, Brunnen, Steingarten künftig genehmigungsfrei
Der Geltungsbereich des Gesetzes ist klar geregelt, der Katalog an Ausnahmen vergrößert worden. Kleine Bauvorhaben, wie die Errichtung von Zierbrunnen, Ladestationen für E-Autos, Gartenteichen, Steingärten, Hochbeeten oder Grillkaminen, sollen künftig nicht mehr genehmigungspflichtig sein – und damit auch Bauverfahren und –verhandlungen entfallen.

Schritt in Richtung mehr erneuerbare Energie
Ermöglicht durch die ständige Qualitätsverbesserung der Leistung der Modulflächen werden Photovoltaikanlagen bis 10 KW Leistung, bisher 5 KW, künftig genehmigungsfrei sein. Das bedeutet doppelte Leistung ohne Genehmigung.
Eisenkopf sieht in dieser Regelung neben weniger Bürokratie auch einen Schritt in Richtung Ausbau der erneuerbaren Energie im Burgenland.

Weiterer Fahrplan
In den nächsten Tagen werden alle redaktionellen Feinheiten eingearbeitet. Das Gesetz kann im Dezember-Landtag einlaufen und inkl. einer 3-monatigen Stillhaltefrist auf Grund eines notwendigen Notifikationsverfahren auf EU-Ebene wahrscheinlich im März im Landtag beschlossen werden, vorausgesetzt es gibt seitens der anderen EU-Länder keine Einwände.

Somit kann es rechtzeitig zur "Bausaison 2019" ein neues burgenländisches Baugesetz geben, mit vielen Verbesserungen und Verwaltungsvereinfachungen, sowohl für die Behörden als auch für die Häuslbauer.

Mit einer entsprechenden Infobroschüre und regionalen Infoabenden wird die Einführung rund um die neuen Regelungen begleitet.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.burgenland.at

 

 

 

 

 

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