Großes Digitalisierungspaket zur Modernisierung des Staates im Ministerrat
Wien (bmdw) - „Mit oesterreich.gv.at schaffen wir eine umfassende Serviceplattform der Verwaltung für
Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft. Dazu haben wir jetzt die entsprechenden rechtlichen Grundlagen ausgearbeitet,
damit im März 2019 die ersten Services online gehen: Zu Beginn starten die elektronische An- und Ummeldung
beim Wohnsitzwechsel, der digitale Babypoint für Behördenwege rund um eine Geburt sowie ein Erinnerungsservice
zur bevorstehenden Verlängerung eines Reisepasses – alles mit Handy-Signatur. Damit bauen wir an der Verwaltung
der Zukunft“, erklärt Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Margarete Schramböck.
Am 21. November kam das große Digitalisierungspaket mit der Novellierung von elf Gesetzen als Regierungsvorlage
in den Ministerrat, das unter anderem die Grundlage für ein modernes, mobiles E-Government auf oesterreich.gv.at
bildet. Damit ist ab dem Frühjahr 2019 die digitale An- und Ummeldung über die Handy-Signatur und der
Wegfall der Unterschrift des Unterkunftgebers aktiv. Die Behördenwege beim Wechsel eines Wohnsitzes werden
somit deutlich vereinfacht, wobei die eindeutige digitale Identifizierung die Sicherheit des Prozesses weiterhin
gewährleistet. Gleichzeitig wird der digitale Babypoint als Begleitung durch die Schwangerschaft und zur Registrierung
eines Neugeborenen (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaft und Familienbeihilfe) für alle verheirateten Eltern
mit österreichischer Staatsbürgerschaft umgesetzt. Parallel dazu wird das Reisepasstool zur automatischen
Benachrichtigung bei bevorstehendem Ablauf der Gültigkeitsdauer eines Reisepasses freigeschalten.
Abgesehen von der rechtlichen Basis für Services auf oesterreich.gv.at betrifft das Digitalisierungspaket
auch den Ausbau der elektronischen Zustellung. So kann die elektronische Kommunikation zwischen der Verwaltung,
Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen im Zeitalter der Digitalisierung forciert werden und allen
Zeit und Geld sparen helfen. Dazu wird ein zentrales Teilnehmerverzeichnis geschaffen, der Ablaufprozess der Zustellung
wird verändert und das erweiterte Anzeigemodul ermöglicht Empfängerinnen und Empfängern in
Zukunft eine einheitliche Übersicht ihrer elektronischen Zustellungen.
Im Weiteren wird mit dem Novellenpaket sichergestellt, dass elektronische Identifizierungsmittel innerhalb des
Wirkungskreises mit anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gegenseitig anerkannt werden.
Zusätzlich soll die Datenschutzbehörde entlastet werden, in dem die Aufgaben der Stammzahlenregisterbehörde
auf das BMDW verlagert werden. Diese Behörde erstellt und verwaltet etwa verschlüsselte bereichsspezifische
Personenkennzeichen für den Datenschutz von natürlichen Personen im österreichischen E-Government.
Die Datenschutzbehörde soll sich damit stärker auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können.
Gleichzeitig werden nun insbesondere den Bereich der Digitalisierung betreffende Agenden, die bisher in die Zuständigkeit
anderer Bundesministerien fielen, im BMDW zusammengefasst.
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