Entwurf für Änderung der NÖ Gemeindeordnung und des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes
beschlossen
St. Pölten (nlk) - In ihrer Sitzung vom 20. November hat die NÖ Landesregierung den Entwurf für
die Änderungen der NÖ Gemeindeordnung und des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes beschlossen. „Was
technisch und spröde klingt, ist entscheidend für die Gemeinden im Bundesland. Denn hiermit legen wir
den Rahmen für die Finanzverwaltung und die zukünftige Erstellung der Budgets und Rechnungsabschlüsse
fest“, erläutert Landesrat Ludwig Schleritzko.
Mit der Umsetzung der neuen VRV, der sogenannten Rechnungs- und Voranschlagsverordnung, ändert sich das grundlegende
System der Finanzgebarung in den Kommunen. Das bedeutet: In Zukunft hat die Kameralistik ausgedient. An ihre Stelle
tritt eine neue doppelte kommunale Buchführung, die an die Regeln für Unternehmen angelehnt ist und hinter
der sich eine Dreikomponentenrechnung verbirgt. „Damit steigt auch die Vergleichbarkeit zwischen den Gemeinden
und die Haushalte werden transparenter“, ist Schleritzko überzeugt.
„Wichtig ist, dass diese Neuerungen jetzt auch schnell jenen nahegebracht werden, die damit tagtäglich arbeiten
müssen. Deshalb haben wir eine Informationsoffensive gestartet und auch zusätzliche Schulungen in der
Kommunalakademie geplant“, hält der Landesrat fest und erinnert an die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Gemeinden und die politischen Verantwortlichen.
Die wichtigsten Änderungen betreffen haushaltsrechtliche Begriffe. So wird in Zukunft etwa das „Haushaltspotential“
als Hilfsgröße dienen und die Leistungsfähigkeit der Gemeindehaushalte wiedergeben. In Zukunft
wird nicht mehr der Haushaltsausgleich im Vordergrund stehen, sondern die „Ausgewogenheit der Haushalte“. Ist diese
nicht gegeben, müssen Gemeinden nun ein „Haushaltskonsolidierungskonzept“ vorlegen.
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