Schleritzko: „Umsetzung der neuen Finanz-Regeln
 für Gemeinden wird weiter vorangetrieben“

 

erstellt am
22. 11. 18
13:00 MEZ

Entwurf für Änderung der NÖ Gemeindeordnung und des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes beschlossen
St. Pölten (nlk) - In ihrer Sitzung vom 20. November hat die NÖ Landesregierung den Entwurf für die Änderungen der NÖ Gemeindeordnung und des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes beschlossen. „Was technisch und spröde klingt, ist entscheidend für die Gemeinden im Bundesland. Denn hiermit legen wir den Rahmen für die Finanzverwaltung und die zukünftige Erstellung der Budgets und Rechnungsabschlüsse fest“, erläutert Landesrat Ludwig Schleritzko.

Mit der Umsetzung der neuen VRV, der sogenannten Rechnungs- und Voranschlagsverordnung, ändert sich das grundlegende System der Finanzgebarung in den Kommunen. Das bedeutet: In Zukunft hat die Kameralistik ausgedient. An ihre Stelle tritt eine neue doppelte kommunale Buchführung, die an die Regeln für Unternehmen angelehnt ist und hinter der sich eine Dreikomponentenrechnung verbirgt. „Damit steigt auch die Vergleichbarkeit zwischen den Gemeinden und die Haushalte werden transparenter“, ist Schleritzko überzeugt.

„Wichtig ist, dass diese Neuerungen jetzt auch schnell jenen nahegebracht werden, die damit tagtäglich arbeiten müssen. Deshalb haben wir eine Informationsoffensive gestartet und auch zusätzliche Schulungen in der Kommunalakademie geplant“, hält der Landesrat fest und erinnert an die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinden und die politischen Verantwortlichen.
Die wichtigsten Änderungen betreffen haushaltsrechtliche Begriffe. So wird in Zukunft etwa das „Haushaltspotential“ als Hilfsgröße dienen und die Leistungsfähigkeit der Gemeindehaushalte wiedergeben. In Zukunft wird nicht mehr der Haushaltsausgleich im Vordergrund stehen, sondern die „Ausgewogenheit der Haushalte“. Ist diese nicht gegeben, müssen Gemeinden nun ein „Haushaltskonsolidierungskonzept“ vorlegen.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.noel.gv.at

 

 

 

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