Beschluss des neuen Jugendschutzgesetzes im Landtag
Wien (rk) - „Die österreichweite Vereinheitlichung der Jugendschutzbestimmungen war Wien schon seit
vielen Jahren ein großes Anliegen - wir haben ja mit Niederösterreich und Burgenland bereits einiger
Zeit harmonisierte Bestimmungen. Umso erfreulicher ist, dass der gemeinsame Beschluss der Bundesländer vom
Frühjahr 2018 im Wiener Landtag umsetzt wird“, betont der Wiener Landesjugendrat Jürgen Czernohorszky
„Wir sind uns einig, dass nur ein Gesamtpaket Sinn macht, in dem der Umgang mit Alkohol sowie die unterschiedlichen
Regelungen in Bezug auf Ausgehzeiten nahezu vereinheitlicht sind. Es hat sich auch ausgezahlt, die Jugendlichen
in die Vorbereitungen mit ein zu beziehen und auf stärkere Präventionsmaßnahmen des Bundes zu pochen.“
Wien habe immer auf ein verstärktes Engagement des Bundes in der Gesundheitsprävention gedrängt
– „denn die Vorbildwirkung der auf Bundesebene getroffenen Beschlüsse beim Thema Rauchen ist fatal“, so Czernohorszky.
„Auch darum war es uns so wichtig, dass noch mehr in die Prävention investiert wird, um Jugendliche auf die
Gefahren des Rauchens aufmerksam zu machen!“
Konkret sieht das neue Wiener Jugendschutzgesetz vor, dass Rauchen und der Konsum von gebranntem Alkohol erst ab
18 Jahren erlaubt ist. Die Ausgehzeiten bis 14 Jahre werden auf 23 Uhr festgelegt, bis 16 Jahre ist Ausgehen bis
1 Uhr erlaubt, und ab 16 Jahre gibt es dann keine Beschränkung mehr. Die Regelung des Rauchverbots umfasst
neben Tabak auch erstmals Wasserpfeifen, E-Shishas und E-Zigaretten.
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