Verordnung gibt Rahmen für Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen
in der EU
Brüssel/Wien (bmdw) - Am 20. November hat sich Österreich als derzeitiger Ratsvorsitz
mit Vertretern des Europäischen Parlaments auf einen Verordnungsvorschlag zum Thema FDI-Screening geeinigt.
Mit dieser soll sich die Europäische Unionen einen Rahmen für die Überprüfung ausländischer
Direktinvestitionen geben, die die Sicherheit oder öffentliche Ordnung beeinträchtigen. „Nicht jeder
Investor ist ein freundlicher Investor und nicht immer ist Partnerschaft auf Augenhöhe die Hauptmotivation
für einen Markteintritt. Oftmals geht es schlicht um Technologie- und Knowhow-Transfer und das wollen wir
unterbinden. Europa und die Mitgliedstaaten müssen selbst entscheiden, wer die Schlüsseltechnologie im
Land besitzt“, sagt Margarete Schramböck, zuständige Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort.
Die erfolgte provisorische Einigung wird nun den EU-Botschaftern zur politischen Bestätigung vorgelegt.
Europäische Union vorrangiges Ziel für ausländische Direktinvestitionen
Die Europäische Union ist Ziel Nummer eins für ausländische Direktinvestitionen und bekannt
als offener Markt. In letzter Zeit gab es jedoch eine Reihe von Übernahmen von EU-Firmen, die zu Bedenken
im Hinblick auf Sicherheit und öffentliche Ordnung führten. So wurden etwa EU-Unternehmen im Bereich
kritischer Technologien (z. B. künstliche Intelligenz, Robotik, Nanotechnologien) durch staatsnahe Unternehmen
aus Drittstaaten übernommen. Demgegenüber verfügt momentan aber nur etwas weniger als die Hälfte
der 28 Mitgliedsstaaten, darunter Österreich, über Gesetze, die eine Überprüfung ausländischer
Direktinvestitionen vorsehen. Für verstärkten Schutz plädiert Wirtschaftsministerin Schramböck:
„Das Motto der österreichischen EU-Präsidentschaft „Ein Europa das schützt“ gilt selbstverständlich
auch für unsere sensible Technologie und Infrastruktur. Es geht nicht um Abschottung oder die Einschränkung
freier Marktwirtschaft, sondern um den Schutz kritischer Infrastruktur.“
Die Verantwortung zur Überprüfung von ausländischen Direktinvestitionen aus Gründen der Sicherheit
und öffentlichen Ordnung bleibt auf Basis der heute erzielten vorläufigen Einigung auch weiterhin bei
den Mitgliedsstaaten. Bestehende und neue Überprüfungsmechanismen müssen jedoch bestimmte EU-weit
einheitliche Kriterien erfüllen. Der österreichische Überprüfungsmechanismus erfüllt diese
Kriterien bereits. Das Herzstück der Verordnung stellt ein Kooperationsmechanismus dar, der einen Informationsaustausch
zwischen den Mitgliedsstaaten und der Kommission über Investitionen vorsieht, die die Sicherheit oder öffentliche
Ordnung beeinträchtigen können.
Die nächsten Schritte
Nach abschließender Überarbeitung des Verordnungstextes auf technischer Ebene wird die vorläufige
Einigung den EU-Botschaftern zur Unterstützung vorgelegt. Das Europäische Parlament und der Rat nehmen
die vorgeschlagene Verordnung in Folge in erster Lesung an. „Wir freuen uns über die Einigung mit dem Europäischen
Parlament. Jetzt bauen wir auch weiterhin auf die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der formellen Verabschiedung
des Dossiers Anfang Dezember“, so Schramböck abschließend.
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